Hauskauf: Öltank muss stillgelegt werden..?

5 Antworten

"(1) Die Anfechtung einer nach § 123 anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen. (2) Die Frist beginnt im Falle der arglistigen Täuschung mit dem Zeitpunkt, in welchem der Anfechtungsberechtigte die Täuschung entdeckt, im Falle der Drohung mit dem Zeitpunkt, in welchem die Zwangslage aufhört."

Ein typischer Fall von arglistiger Täuschung!!!

Aber:

Es liegt jetzt wohl die Verjährung vor:

"Bei arglistiger Täuschung gilt die regelmäßige Frist (§ 195 BGB) von drei Jahren (§ 438 Abs. 3 BGB), ebenso für die Ansprüche aus einer Garantie i.S.d. § 443 BGB und die aus § 280 i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB (culpa in contrahendo) (zur Konkurrenz vgl. § 11 Rdn 300)."

Das solltet ihr von einem Anwalt prüfen lassen.

Oder einfach den Verkäufer frech auffordern, dass dieser diese Kosten im Rahmen der arglistigen Täuschung zu übernehmen hat. Vielleicht klappt das ja, denn auf Verjährung muss man sich berufen, diese tritt nicht automatisch ein!

selbst wenn es nicht verjährt wäre...wie willst du die arglistige

Täuschung beweisen, der Verkäufer kann ja vorgeben, es gesagt zu haben, beweisen

kannst du das nicht, somit steht Aussage gg Aussage.

Mich würde mal interessieren, waren der Öltank stillgelegt werden muß

Meine gelbe Tankkugel...knappe 8000 Liter... ist schon aus den 80er jahren...letztes jahr kam der Tüv alle 5 Jahre...alles in Ordnung...

25 Meter von der Kugel entfernt Naturschutzgebiet, aber wie gesagt...bisher alles in Ordnung.

David671 
Fragesteller
 07.05.2023, 13:17

laut der Wasserbehörde besteht der Tank aus Glasfaser und ist somit nicht mehr erlaubt, zumindest als Tank unter der Erde..

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tellerchen  07.05.2023, 13:36
@David671

ah...ok...meiner ist aus Beton...doppelwandig...aber ansich müsste alle 5 Jahre Tüvprüfer da gekommen sein...also müsste der ca 2022 gekommen sein...weil der tank braucht ne Tüvplakette...irgendwas ist da wohl schiefgelaufen...erstmal danke für deine Info

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Die neue Verordnung stammt wohl aus 2017. Möglicherweise gab es eine Übergangsfrist.

Die Behörde wird ein Informationsschreiben wohl kaum als Einschreiben versandt haben, sodass Du dem Verkäufer gar nicht nachweisen kannst, dass ihm diese Information vorlag. Damit haben sich Deine möglichen Ansprüche ohnehin erledigt.

Weiterhin wäre dann noch zu prüfen, ob eine Informierungspflicht des Verkäufers überhaupt vorlag, oder ob Du Dich aktiv nach den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Betriebszulassung hättest erkundigen müssen. Dies als arglistig verschwiegenen Mangel o.ä. zu deklarieren, wird vermutlich schwierig werden.

Wie "Alarm76" bereits erklärt hat, ist dieser Vorgang bereits verjährt. Aber man den Verkäufer auffordern. die Kosten zu übernehmen, auf die Verjährung muß man den Verkäufer ja nicht hinweisen. Vielleicht gelingt ja dieser Trick. Ansonsten werdet Ihr zahlen müssen. Der Verkäufer wusste schon, warum er Euch nicht auf die Stillegung des Heizöltanks hingewiesen hat.

Nur mal so als Nachfrage... um welche Kosten handelt es sich bei euch? Wir machen das grade auch und sind gerade so 4-stellig. Was hättest da denn bitte nachverhandeln wollen beim Kaufpreis?! Das wären ja deutlich unter 0,5% Unterschied gewesen.

David671 
Fragesteller
 07.05.2023, 13:21

die Kosten beziffern bzw. werden sich noch zeigen (Stillegung, Reinigung, Kessel muss entsorgt werden, sofern wir andersweitig umsteigen, Alternative für Warmwasser muss erfolgen, ggf als Durchlauferhitzer.) Wärmepumpe würde zu lange dauern. Gas ist hier nicht so einfach, selbst dafür wären viele Kosten einzuplanen..

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