"Sie selber"

Grundsätzlich haftet für einen eingetretenen Sachschaden der Schüler, der einen Schaden widerrechtlich und schuldhaft verursacht hat aus unerlaubter Handlung gemäß § 823 BGB. Daneben haften die Eltern, bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen aus unerlaubter Handlung gemäß § 832 BGB

...zur Antwort

das kann ihnen niemand sagen...habe irgendwo gegoogelt, das man sich in Griechenland freistellen lassen kann...das das abhängig ist von etwaaigen Geschwistern und ob sie ihre Eltern unterstützen etcetc...

noch dazu bin ich nur ein land Bürger... aber wenn ich zb Grieche wäre, und da auch stolz drauf wäre, dann würde ich die paar Monate "meinem" Land zu Ehren den Wehrdienst ableisten.

Ich habe einen seltenen Vornamen...sprich ich wurde damals vergessen und garnicht angeschrieben...ein paar Jahre später nach quatschen mit ehemaligen Wehrdienstleistenden habe ich mir damals gedacht "hätte ich mal" da wars aber zu spät und ich zu alt...

also niemnd kennt ihre Einstellung zu ihrem Heimatland...das müssen sie selber entscheiden...

noch dazu weiß hier niemand...ob sie die Bedingungen erfüllen, um freigestellt zu werden.

...zur Antwort

.....

...zur Antwort
Darf ein Lehrer einem Schüler das Handy wegnehmen? Ja. Die Schulgesetze der Bundes­ländern erlauben Lehrern ganz allgemein, solche Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit ein geordneter Schul­betrieb und Unter­richt statt­finden kann. Spielt ein Schüler zum Beispiel während des Unterrichts auf seinem Handy herum, klingelt das Handy oder vibriert das Gerät hörbar, weil Nach­richten eingehen, ist der Unter­richt gestört. Die Wegnahme von Gegen­ständen ist dann zulässig. Nicht erlaubt ist es, das Telefon wegzunehmen, nur weil ein Schüler etwa seine Haus­aufgaben nicht gemacht hat oder zu spät kommt. Wie lange kann das Handy einkassiert werden?

Das ist nirgends konkret geregelt. Daraus folgt: Die Schule muss sich an den Verhält­nismäßig­keits­grund­satz halten, wenn sie ein Schüler-Handy einbehält. Die Wegnahme darf also nur solange dauern, wie sie erforderlich und angemessen ist, um die Störung des Schul­unter­richts durch das Mobiltelefon zu unterbinden. In der Regel wird die Schule das Handy also spätestens nach dem Unterrichts­tag heraus­geben müssen.

...zur Antwort

I. Hat der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag einen Anspruch auf einen variablen Gehaltsbestandteil, der von der Erreichung zu vereinbarender Ziele abhängig ist, und kommt eine Zielvereinbarung nicht zustande, ist der Arbeitgeber nach Ablauf der Zielperiode gemäß § 280 Abs. 1, Abs. 3, § 283 Satz 1, § 252 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer wegen der entgangenen Vergütung Schadensersatz zu leisten, wenn er das Nichtzustandekommen der Zielvereinbarung zu vertreten hat(Senat 10. Dezember 2008 – 10 AZR 889/07 – Rn. 12 ff., AP BGB § 280 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 23; 12. Dezember 2007 – 10 AZR 97/07 – Rn. 44 ff., BAGE 125, 147). Aus einer solchen Vereinbarung folgt die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer über die in der jeweiligen Periode zu erreichenden Ziele zu verhandeln. Er muss nach einer auf den Zeitpunkt des Angebots bezogenen Prognose Ziele vorschlagen, die der Arbeitnehmer in der Zielperiode erreichen kann. Der Verpflichtung zur Zahlung einer vereinbarten variablen Vergütung kann der Arbeitgeber sich nicht dadurch entziehen, dass er zwar verhandelt, aber Ziele anbietet, die der Arbeitnehmer nicht erreichen kann. Regelmäßig obliegt es dem Arbeitgeber, die Initiative zum Abschluss einer Zielvereinbarung zu ergreifen und ein konkretes Angebot vorzulegen. Unterbleibt dies, verletzt der Arbeitgeber die aus der Vereinbarung der variablen zielabhängigen Vergütung resultierende Verhandlungspflicht. Diese kann auch verletzt sein, wenn der Arbeitgeber einer Aufforderung des Arbeitnehmers nicht nachkommt, mit ihm eine Zielvereinbarung abzuschließen (Senat 10. Dezember 2008 – 10 AZR 889/07 – aaO).

...zur Antwort
Mitbewohnerin verbietet jeglichen Besuch?

Hallo ihr Lieben!

Ich wohne seit knapp 6 Wochen in Bratislava, Slowakei und mache hier ein Praktikum bis Ende Juni, sprich für drei Monate. Da der Wohnungsmarkt hier ähnlich beschissen wie in Deutschland ist, lebe ich in einer WG mit einer Mitbewohnerin (MB), ich 25, sie 26 Jahre. Wir haben nie wirklich Kontakt, sie redet kaum und wir sind beide sehr für uns, was in Ordnung ist. Sie macht zwar nicht sauber und den Müll bringe ich immer runter, aber ich wollte einfach keinen Stress für 3 Monate. Nun war es so, dass mein Freund (der natürlich in Deutschland ist) mich für ein paar Tage besucht hat. Wir waren kaum zu Hause, er hat lediglich die Toilette benutzt und einmal haben wir für 10 Minuten in der Küche gekocht. Meine MB war außer sich vor Wut, hat die Tür geknallt und mir Blicke (kein Witz) des Todes zugeworfen. Ich habe ihr dann geschrieben und sie meinte sie duldet keine fremden Menschen in der Wohnung, das solle ich respektieren. Als kleine Nebeninfo: ich gehe jeden Abend um 21 Uhr ins Bett, habe nie Freunde zum kochen da (weil sie eben so unsympathisch ist) und ab und zu für 2-3 Tage werden mich Leute aus Deutschland besuchen. Mein Vermieter meinte, dass ich das darf und im Vetrag steht dass ich Leute am WE zu besuch haben darf.

Sie ist allerdings so unfassbar sauer, dass ich tatsächlich ein wenig Angst vor ihr hab. Wir beide haben einen Mietvertrag bei ihm. Anderes Land, andere Kultur, ich weiß- aber eine solche Reaktion halte ich für völlig übertrieben, zumal sie mir JEGLICHEN Besuch verbieten will.

Was meint ihr, wie soll ich die restlichen 7 Wochen handhaben?:D

Danke und Liebe :)

...zur Frage

Machen sie immer was andere sagen?

das hat jetzt nix mit Mann Frau zutun...sowas nennt man Durchsetzungsvermögen...

...zur Antwort

das kann man so nicht sagen...

wieviel zahlen sie bei 8000 12000 oder 20000?

das wäre zumindest für mich entscheidend

Rechnen sie pauschal noch Zusatzkosten hinzu....Versicherung ... KFZsteuer...sonstige Autobezogene Kosten.... wie Rechtschutz ADAC... etcetc..

das Ergebnis somit ihre Frage können sie damit selber beantworten...

auf ihre Formulierung"dann würde ich eh mehr verdienen" ... warten sie erstmal das Ende der Ausbildung ab... im Leben kann alles passieren oder auch nicht...

ich habe mir selber zum Grundsatz genommen

"Man geht vom schlimmsten aus, dann kann es nur besser werden und man ist vor Überraschungen gefeit"

ich bin damit bisher gut gefahren

...zur Antwort

verpflichtet wären sie nicht, allenfalls wenn es ihr Auto wäre...

ihr Vater hat mit Sicherheit einen günstigeren Tarif

Risiko ist aber auch...wenn etwas passiert wird er wohl lange Zeit zurück gestuft...

ich bin auf den günstigsten Tarif...deswegen extra einen Zusatz gebucht... 1 Unfall frei ohne Zurückstufung... gildet aber nur für Normalunfälle...

ansonsten würde mir das 7 Jahre zurückstufung kosten...da waren mir die 20 Euronen zusatz das wert...

sie sollten das mit ihrem vater kurz besprechen... ich würde es jedenfall so machen...

...zur Antwort

ihre Frage verstehe ich nicht

"ich war verheiratet..."

sind sie nun noch verheiratet oder nicht?

meine damalige Anwältin hätte zumindest argumentiert

"Aus der Wohnung ..aus dem Haus..aus die Maus"

sie hätten in der Wohnung bleiben sollen, ihr Anwalt hätte beim örtlichen Amtsgericht eine "Schutzschrift" hinterlegen müssen...ob sie das getan haben weiß hier niemand, zumindest hätten sie das hier sofort machen sollen...das hätte einen Wohnungsverlust erstmal verhindert...

Und warum fragen sie sich, was ihre Nochfrau will?

Sie sollten sich einen Anwalt möglichst hier im Land nehmen....

alles andere ist doch hier nur Spekulation

sie sollten ihre Frage aktualisieren, so ist ihnen nicht zu helfen

Und jetzt reisen sie noch aus Deutschland weg... was wollen sie da noch machen?

Einen serbischen Anwalt konsultieren?

...zur Antwort

da machen sie sich mehr Gedanken als nötig

dann wird ihr Gewerbe halt geschätzt vom Umdsatz her...das kann sehr teuer werden, sie wäre bei einem Widerruf ihre Sache, das Gegenteil zu beweisen...

wie hoch geschätzt wird, ist abhängig welches Gewerbe genau...

das kann das mehrfache ihres Gesamtumsatzes sein.

also nächstesmal genau Buch führen

wenn sie jetzt argumentieren ihr Gewerbe wäre minderwertig, sind sie verpflichtet, das Gewerbe ab zumelden oder ruhen zu lassen... dazu haben sie sich bei der Gewerbeanmeldung verpflichtet...

vor ein paar tagen war eine ähnliche Frage hier... schauen sie deshalb selber in die Gesetze... oder schauen sie meine damalige Antwort nach

...zur Antwort

ich möchte ihre Frage mit einem Zitat beantworten!

der Geruchsforscher Hanns Hatt schreibt:

"Cannabis verfügt über chemisch sehr stabile Duftkomponenten aus der Gruppe der Terpene, welche zum Beispiel in Textilien haften können. Hinzu kommt etwas, das mich an Urin erinnert. Aber da hat jeder seine eigenen Assoziationen. Manche finden den Geruch eher süßlich und angenehm, andere erdig und faulig."

Es bedarf also keinerlei Information ihres Arztes, Ihre Eltern bemerken es auch so...

...zur Antwort

"Aufgrund dieser hohen Kosten würden wir den Gartenteich gerne stilllegen, sprich Wasser abpumpen, Elektronik ausschalten und Teich abdecken."

bevor sie etwas unternehmen, was sich nicht mehr ändern liße, ich würde ihnen davon dringend abraten.

Auch sollte ihnen klar sein, das Schäden, die zb durch Frost etcetc entstehen könnten, und sie das dann verantworten müssten.

das alles kann teurer kommen als ihre momentanen Kosten.

Es gibt gute Methoden, die einen elektrischen Verbrauch zumindest stark reduzieren würde.

Wunder wirkt zb ein ausgedienter Zwibel oder Kartoffelsack, der mit Holzkohle gefüllt ist...reinigt das Wasser... hält es klar

mein Schwiegervater hatte so einen Schwimmteich...einen Filter hatte er nur im Sommer... also bei zu wenig sauerstoff im Teich...

ich würde ihnen empfehlen Moderlieschen auszusetzen...das wirkt auch Wunder

sie sollten sich erst erkundigen, bevor sie unüberlegte Handlungen vornehmen...

und ohne den Vermieter zu informieren... würde ich davon Abstand nehmen...

...zur Antwort
Soll ich aus Mangel an Beweisen Mangel an Duschkabine hinnehmen (Stichwort: Mietminderung schwer zu begründen)?

Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits eine Frage zum Thema Mietminderung bei undichter Duschkabine gestellt (Sachverhalt unten nochmal grob aufgeführt).

Seit damals hat sich die Situation im Grunde nicht verändert. Es wurde nochmal versucht die Kabine dicht zu bekommen, aber der Konsens ist, dass wohl eine bauliche Veränderung (neue Duschkabine mit Wanne, damit es nicht mehr ebenerdig ist) vonnöten sein wird, um das Problem aus der Welt zu schaffen.

Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären, sollte sie sich gegen die bauliche Veränderung der Dusche und damit gegen eine dauerhafte Behebung des Mangels entscheiden?

Nachdem auf meine alte Frage der Hinweis kam, dass es schwierig wäre eindeutig zu beweisen, dass die undichte Dusche nicht auch an mangelnder Reinigung von Kalkablagerungen liegen kann und daher eine Mietminderung wohl ohne "Schlammschlacht" schwer umzusetzen sei, bin ich mir sehr unsicher was der richtige Weg wäre.

Vielen Dank für eure Einschätzungen.

Hier der Sachverhalt nochmal grob:

Kurz nach Einzug (April 2023) haben wir festgestellt, dass in einem der Bäder während des Duschens an zwei Stellen Wasser aus der Duschkabine austritt und sich richtige Pfützen bilden. Da die Dusche direkt neben der Tür in den Flur steht, droht Wasser auf den Parkettboden zu laufen und diesen zu beschädigen. Wir haben den Mangel in den ersten Tagen nach dem Einzug dem Vermieter mitgeteilt und um baldige Behebung gebeten (ohne aber eine konkrete Frist zu setzen). Ebenso haben wir darauf hingewiesen, dass eine Beschädigung des Parkettbodens droht. Seit April wurden nun vom Vermieter mehrmals unterschiedliche Handwerksfirmen beauftragt ohne allerdings den Mangel beheben zu können.

...zur Frage

"Da die Vermieterin nicht immer ganz aktiv ist und eher defensiv agiert, wollte ich präventiv nachfragen, was nächste potenzielle Schritte wären...."

daher niemand beantworten...ich hätte es versucht, zu besprechen...aber nicht jeder kann das...

die nächsten Schritte müssen doch von ihnen ausgehen, sie müssen selber wissen, was das ihnen wert ist...bzw wo ihre persönliche Schmerzgrenze und ihre finanzielle Grenze ist, da liegt der Level bei jedem anders.

was sie oben mit "Aktiv" meinen ist mir nicht ganz klar... ich hätte da aber irgendwann auch keine Geduld mehr, deswegen habe ich vor Jahren schon entschieden "keine Mieter".... und ich bin gut damit gefahren.

sie müssen sich auch im klaren sein... das auch wenn sie einen Erfolg bzw eine Mietminderung gewinnen sollten... das auch in vielen Fällen die Vertrauensbasis vielfach verloren gegangen ist... sie sollten sich in Gedanken nach einer etwaiigen neuen Wohnung umsehen...

alles gute ihnen

...zur Antwort

das müssen sie den Händler fragen...niemand kann hier hellsehen...

Sonnenbrille ist nicht gleich Sonnenbrille...zudem habe ich die Erfahrung gemacht, das sich die Brillen oft verbiegen oder verkratzen zb im Auto gelagert.

reklamieren will gelernt sein... sie sollten eine Begleitperson mitnehmen als Zeugen...

ich war diese Entsorgerei leid und bestelle seitdem

ich bestelle meine direkt bei Essilor Luxottica in Mailand...da ich eine originale besitzen wollte war in 4 Tagen per post da...

ich würde ihnen eine klappbare mit kleinetui empfehlen der Wayfarerserie... schon beim aufsetzen merkt man den Unterschied...

und nein ich bin kein Brillenverkäufer... für mich ist die Qualität entscheidend... dann erst kommt der Preis...

viel Erfolg beim reklamieren

...zur Antwort

hätte ich mal ihre diese Frage zuerst gelesen.. ich habe bei ihrer anderen Frage schon geantwortet...

nur soviel...

ich würde alles schreibkrams mit zu einem Anwalt(Erbrecht evtl) nehmen 110000 klingt wenig

warum will der stiefvater das von euch haben.... wie hat er das begründet?

also mein Bauchgefühl... ohne ihren Stiefvater oder sie zu kennen...schlägt da irgendwie Alarm...

ich würde erstmal alleine... auch ohne ihren Bruder erstmal zu informieren zumindest einen Infotermin zu einem Anwalt suchen...vielleicht fällt dem ja noch anderes ein... irgendwelche Vereinbarungen... oder es käme was anderes in Frage als zu verkaufen...

also ich finde den wert da als zu gering...

...zur Antwort

Leider enthält ihre Frage in meinen Augen Lücken...

Haben ihre Eltern(sie meinen bestimmt Mutter und Stiefvater...oder ihren verstorbenenVater?)

Haben "die Eltern" das Haus geminsam gekauft...beide im Kaufvertrag...oder nur einer hat unterschrieben?..

Fragen über Fragen

ich kann davon ein Lied singen...meine Mutter hatte im alter von 75 nochmal geheiratet... meinen stiefvater... diakon... mussten heiraten, da Freundschaft bei diakonen verpönt ist... also war entweder trennung oder heiraten...

stiefvater ist 5 jahre vor meiner Mutter verstorben... bei Mutter war ich Alleinerbe durch testament von meiner Mutter.... jahre nach dem tot des Stiefvaters verfasst...

dennoch bin ich über umwege in die lage gekommen die Gesellschafter anteile meines stiefvaters(hatte keine kinder nur pflegekinder...alter 91 jahre.. eltern lebten vom stiefvater auch nicht mehr... hatte keine Geschwister der stiefvater)

ca 6 jahre nach dem tot des stiefvaters und 2 jahre nach dem tot meiner Mutter und ich als Alleinerben... bekam ich einen Brief... über Gesellschaft meines stiefvater... davon wusste bisher niemand...

ich bin also jahre später erbe meines stiefvaters geworden über umwege durch die erbschaft meiner Mutter...

das zeigt wie verwirrend die sache werden könnte...

ich würde ihnen vorschlagen... das sie sich einen Notar/Anwalt für Erbrecht suchen, der das ganze durchleutet...

bei Ihnen kommt ja noch dazu, das ihr Bruder da auch mit drinhängt...

ich will das jetzt von mir nicht noch vertiefen... aber wollte ihnen klarmachen.. das die Sache noch viel komplizierter sein könnte...übrigens war bei mir damals auch ein testament im wohnzimmerschrank... aber das wurde im nachhinein für ungültig erklärt... also ein testament Stiefvater und meiner Mutter...

die Sache kann sehr kompliziert werden...erst recht... wenn sie wie ich im nachhinein schriftliche kenntnis erhalten, das mein stiefvater vermögen hatte... wo niemand was von wusste... das kann bei ihrem Stiefvater auch sein... niemand weiß... was er vor dem Kennenlernen mit ihrer Mutter in seiner Jugend... etcetc gemacht und veranlasst hatte...

wenn die Gesellschaft nich damals eine Einladung zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung geschickt hätte... also an mein Elternhaus... wo stiefvater damals wohnte... oder ich nicht noch im Elternhaus bis heute gewohnt hätte... hätte ich nie davon erfahren...

da kann also jahre später bei ihnen noch etwas nach kommen wie bei mir...

alles Gute ihnen

...zur Antwort

"Mein größtes Problem ist aber einer der Mitarbeiter, mit dem ich die meiste Zeit zusammen arbeiten muss."

schonmal drüber nachgedacht, das das mit dem Mitarbeiter nicht zufällig ist... bzw das er instruiert wird?

ich habe in meiner Berufszeit schon viele Tricks und kniffe erlebt, warum und wieso kann man nur rätseln

wieauchimmer... im Bekanntenkreis wurde jemand auch gesperrt für 12 Wochen, ist aber im nachhinein revidiert worden.. weil der Betriebsrat damals bestätigt hatte, das der Job eh weggefallen wäre... der Bekannte hatte da Glück gehabt.

Sie schreiben hier nur von dem Mitarbeiter... wie schätzt sie die Chefetage bzw Meister etc ein, das ist viel wichtiger als dieser Mitarbeiter. Mein bester Freund hatte auch über eine Leihfirma erst angefangen... verstand sich aber mit seinem Lagerleiter gut... war da als Lagerist im Hochregallager... der ist da eine Ausbildung angefangen und ist bei der Firma heute Fachlagerist ... der macht nur Nachtschicht...

Ansonsten macht selbstkündigen keinen Sinn.

...zur Antwort
Nein

Eine Umschuldung lohnt sich immer dann, wenn du mit dem neuen Kredit langfristig Geld einsparst, zum Beispiel, wenn er niedrigere Zinsen hat als der alte.

...zur Antwort

Wie lange dauert die Bearbeitung von Einbürgerung?

Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens ist von Fall zu Fall unterschiedlich und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Von der Antragstellung bis zur Aushändigung der Urkunde kann es in manchen Fällen länger als ein Jahr dauern. Die Bearbeitungszeit beträgt gegenwärtig ca. ein Jahr.

...zur Antwort