Nur ein halbes Jahr arbeitslos und trotzdem muss ich mich bewerben?
Hallo,
Ich bin seit März arbeitslos, da mein Vertrag ausgelaufen ist und ich im August wieder eingestellt werden, bin ich trotzdem verpflichtet mich in diesen halben Jahr weiter zu bewerben obwohl mir das doch gar nichts bringt einen neuen Job in diesen halben Jahr anzufangen. Meine Beraterin meinte, das ein Schreiben von meinem Chef nichts bringt und sie mich trotzdem weiter vermitteln muss. Da ich aber von einer Bekannten die 5 Monate gestempelt hat was anderes gehört habe, und bei ihr das Schreiben vom Chef geholfen hat und sie sich nicht weiter bewerben musste weil er sie ja wieder einstellt, hoffe ich das ihr mir weiterhelfen helfen könnt.
Liebe Grüße Jana
3 Antworten
Nun ja du Hast trozdem zwischen März und August keine Arbeit und das Amt möchte ja, dass du so schnell ei nur möglich wieder Arbeiten gehst, sodass sie dir kein Arbeitslosengeld zahlen müssen.
Es kann also sein, dass deine Bearbeiterin möchte, dass du dich auf einen Job zwischen März und August bewirbst.
Genau weiß ich es nicht, aber das ist meine vermutung
Nun das ist natürlich von Berater zu Berater anders. Das Amt möchte die Menschen so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsaltag schmeißen, denn wenn du nicht Arbeitest und ALG bekommst, zahlt der Staat für dich. Um das zu vermeiden, wollen sie, dass du schlenn wieder arbeitest. Auch um auszuschließen, dass du langzeitig in die Arbeitslosigkeit rutscht.
Außerdem kannst du nicht vorhersehen, was im August passiert.
Gehen wir mal von der Theorie aus, dass dein Arbeitgeber im August insolvenz geht und du stehst dann ohne etwas da. Für all diese fälle wollen sie dich absichern.
Du kannst ja, wenn du sagst, ich möchte mich nicht bewerben, trozdem Bewerbungen hinschicken, aber in deine Bewerbung reinschreiben, dass du im August wieder fest angestellt bist, und diese Bewerbung nur als Absicherung abschickst. Dann bemühst du dich in den Augen des Amts zund schickst wirklich Bewerbungen ab und den Unternehmen denen du Bewerbungen schickst, werden dich eher als letzte Wahl nehmen, da du ja eigentlich schon eingestellt bist.
Hoffe ich konnte dir irgendwie helfen.
lg Patrick
Gute Idee !
So zumindest hatte es eine Freundin vor ein paar Jahren erfolgreich praktiziert ! Der AG machte diese Jobzusage für das AA schriftlich, so gab es keine Probleme. (möglich, dass die Vorschriften lockerer waren)
Das funktionierte aber nur, wenn als Prognose (Wiederaufnahme Job ab August) unabhängig von aufstockendem Hartz 4 sein wird.
Findest Du wirklich, dass man ein halbes Jahr in die Luft gucken soll und sich dafür alimentieren lassen? Deine Freundin war evtl. auch schon etwas älter und schwer vermittelbar, da macht das evtl. Sinn, keine sinnlosen Vermittlungsangebote zu verschicken seitens der AfA/des jobcenters.
Aber bei jüngeren? Ein halbes Jahr ist doch eigentlich ganz schön lang, da könnte man sich m.E. schon um Arbeit bemühen.
Unter Umständen ja, hier muss man abwägen meine ich.......einen zugesicherten Vollzeit Job nach meinen Fähig- u. Fertigkeiten in einem halben Jahr der Spaß macht oder eine vom Amt aufgezwungene Tätigkeit um der Statistik Willen.
Davon hat hat letztlich keine der beiden Parteien, weder AN noch AG etwas. Möglicherweise ist der in Aussicht gestellte Job dann auch noch weg.
Das 1/2 Jahr in der Schwebe, lässt sich mit Bewerbungen und Zuverdienst überbrücken, Grund zum Faulenzen gibt es trotzdem nicht !
Deine Bearbeiterin macht ihren Job. Die der Bekannten nicht und in Wirklichkeit wäre es nett, wenn die mal wer anschwärzt. Ist ja nicht ihr Geld, das sie durch Untätigkeit verdödelt.
Vielleicht braucht dich genau für das halbe Jahr wer dringend und - keine Ahnung was du machst - weil deine Bearbeiterin ihren Job macht, bekommen einige Pfleger oder Verkäufer weniger den Burnout oder kann einer Urlaub nehmen, was sonst wegen Personalmangels nicht ginge. Auch wenn du niemanden pflegst macht ja jeder Job irgendwie Sinn! Auch dann, wenn du ihn nur wenige Monate machst.
Der Fall deiner Bekannten kann ein ganz anderer sein. Wenn er vergleichbar ist (selbe Tätigkeit, selber Ort, gleiche familiäre Verhältnisse/Mobilität), verstehe ich, dass du dich ärgerst. Nur ist er wahrscheinlich nicht ganz vergleichbar oder ihre Bearbeiterin wirklich schlecht. Nur kann sich z. B. innerhalb eines Monats auch viel tun. Vielleicht war es vor einem Monat wirklich chancenlos, was zu suchen und jetzt bestehen gute Chancen.
Alg 1 bekommt nur, wenn er zum einen die Anwartsschatszeiten erfüllt hat und wenn er sich arbeitssuchend meldet.
Letzteres aber willst Du nicht, weil Du ja schon einen neuen Job in Aussicht hast. Damit entfällt für Dich das ALG 1, genau so wie es Deine Sachbearbeiterin vom Jobcenter Dir geschlidert hast.
Anders sit es, wenn Du Dich in der Zwischenzeit trotzdem bei Firmen bewirbst, denn damit erfüllst Du die Voraussetzung arbeitssuchend zu sein.
Vielen Dank für die Antwort. Ja das will sie! nur wieso sagt meine Beraterin das dieses Schreiben ihr nichts bringt und bei meiner Bekannten sagen die ja geht in Ordnung. 🤨