Ein Drogenscreening ist ja keine kassenärztliche Leistung und wird daher bei einer üblichen Routineuntersuchung gar nicht durchgeführt.

...zur Antwort

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwie8cDYwvOFAxVahf0HHVbeBmQQFnoECB0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fsteuern-finanzen%2Fsteuerlicher-verlustabzug-bei-ausbuchung-wertloser-aktien_190_489852.html&usg=AOvVaw0pXnsRwU1a9MEWXeqQ-Kas&opi=89978449

...zur Antwort

Der Stiefvater will Euch also Eure beiden Viertel abkaufen.

Dafür müssen alle drei bisherigen Eigentümer zum Notar.

Den Kindern (und auch dem Stiefvater) bringt das die Aufhebung einer lästigen Eigentümergemeinschaft und den Kindern eben frühzeitig fliessendes Geld.

Den Wert kann man feststellen über Gutachten (teuer), Maklerexpose (mache ich oft, ist etwas preisgünstiger) oder über Vergleichsanzeigen (kaum passend zu finden und ungenau). Über die Auft3ilung der Kosten sollte man sich vorher schriftlich einigen.

Jeder der 3 Eigentümer kann übrigens eine Teilungsversteigerung beantragen, dadurch würden alle drei Geld verlieren.

...zur Antwort

Vermutlich wurde das mit dem Dezemberlohn ausgezahlt.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjtuc-2_e6FAxVWgP0HHeDiBHEQFnoECCYQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Ffinance%2Fhaufe-finance-office-premium%2Fbesteuerung-des-arbeitslohns-der-arbeitnehmer-243-zeitliche-zuordnung_idesk_PI20354_HI2529405.html&usg=AOvVaw33sQHwIBlyzO-jOdnOQkXw&opi=89978449

...zur Antwort

Soweit ich googel, bei einem GdB ab 50% bis zu 2 Jahre früher als für Deinen Jahrgang die reguläre Altersente beginnen würde.

Im Link eine Tabelle.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj7wa2c-O6FAxVpgf0HHaBMDt0QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FRente-fuer-Schwerbehinderte-Ohne-Abschlag-frueher-in-Rente-5082072-0%2F%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Altersrente%2520f%25C3%25BCr%2520Schwerbehinderte%2520erm%25C3%25B6glicht%2Callgemeinen%2520Regelaltersgrenze%2520zur%2520Ruhe%2520setzen.&usg=AOvVaw2FOVXvJpySQRPFyr3GMZTh&opi=89978449

...zur Antwort

Das war wohl "stille Post". Interessant wäre mal zu wissen, was der Steuerberater wirklich gesagt hat.

Richtig ist nur, dass eine Person mit Einzelveranlagung bei Einkünften unter 11.000 Euro keine Steuer zu zahlen hat.

Deine Schwägerin ist ja vermutlich verheiratet und wird wohl mit ihrem Mann die Zusammenveranlagung beanspruchen. Ihre Einkünfte zählen also trotzdem dazu und sind per Steuererklärung zu erklären.

Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn nachhaltig Gewinnerzielungsabsichten bestehen. Das ist vielleicht noch nicht der Fall, wenn man einmalig etwas macht. Aber über das ganze Jahr 6.000 Euro wäre ein meldepflichtiges Gewerbe.

Du solltest die Familienversicherung nochmals prüfen. Die Einkommensgrenzen wurden ja erhöht.

...zur Antwort

42,48% bei einem zvE von 400.000.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi5wsnH4OWFAxXBhP0HHQWDBlAQjBB6BAgLEAE&url=https%3A%2F%2Fwww.bmf-steuerrechner.de%2Fekst%2Feingabeformekst.xhtml&usg=AOvVaw2a-wqPPd3Rbdt5zphZDdS_&opi=89978449

...zur Antwort

Wenn Du schon Geld ausgeben willst für eine app/ein Programm, dann such Dir halt eines, welches auch Anlage EÜR und Anlage G kann. Z.B. Wiso Steuer kann das wohl und kostet auch nicht viel mehr als Steuerbot.

Die Zahlen für die EÜR musst Du aber wohl separat ermitteln, eine Buchhaltungssoftware ist nicht enthalten.

EÜR einfach erklärt und kostenlose Vorlage:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjX16655-GFAxXD_AIHHSsxB0YQFnoECAgQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.pierretunger.com%2Fcms%2F&usg=AOvVaw2qpkEHg7VXc0zYkXxcWrIK&opi=89978449

...zur Antwort
Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

...zur Frage

Was ist denn nun die Frage?

Wenn man kein Einkommen/Vermögen hat, kann man auch keinen Vergleich mit einer Bank über 85.000,-€ eingehen.

Und natürlich ist das Erwerbsleben mit 37 noch nicht vorbei, zumal die PI nur noch 3 Jahre dauert. Aber das elterliche Erbe schmälert sich vielleicht, wenn diese gebürgt haben.

Zu den drohenden jobvorschlägen des jc erwartest Du nun welche wohlwollenden Antworten? Die wird es hier vermutlich nicht geben.

...zur Antwort

Ich wüsste nicht, weshalb dieses Einkommen/Vermögen besonders geschützt sein sollte.

Im Fall einer höheren Nachzahlung einer OEG-Rente nach jahrelangem Prozess habe ich mal einen Antrag wegen unbilliger Härte gestellt. Dem wurde auch entsprochen, da die Opferentschädigungsrente ähnlich wie Schmerzensgeld gewertet wurde und vorher ja nicht in monatlich unschädlicher Höhe zur Verfügung stand.

In der Folge blieb das Geld ein Jahr lang unberücksichtigt und anschliessend griff der damals aktuelle Schonvermögensfreibetrag. Sprich, das Geld wurde ausgegeben für Einbauküche, Möbel und so.

Ob das bei Urlaubsabgeltung auch funktionieren könnte, ich glaube eher nicht.

...zur Antwort

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiD4Yua9dyFAxWLgf0HHQLWAyAQFnoECBIQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.tk.de%2Ftechniker%2Fleistungen-und-mitgliedschaft%2Finformationen-versicherte%2Fleistungen%2Fentlastung-fuer-familien%2Fversichert-als-familie-in-der-familienversicherung%2Feinkommensgrenze-familienversicherung-2005696&usg=AOvVaw2ksLR8UYX-Gv5sVLJG_OBM&opi=89978449

...zur Antwort

Keine Ahnung, aber hier ein Link zu einer Änderung ab 2014 (Rz 20 zu Par. 35a EStG).

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiswrWt2NuFAxVWhP0HHWwmAH0QFnoECA4QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Ffinanzverwaltung%2Fbmf-kommentierung-haushaltsnahe-dienstleistungen_164_218402.html&usg=AOvVaw2FS798QRTkI9C_An5vCsrt&opi=89978449

...zur Antwort

Wenn ich wirklich niemanden kennen würde (auch keinen Nachbarn oder Kollegen), dem ich per Sofortüberweisung 100 oder 200,-€ überweisen kann, die er mir in bar auszahlt, würde ich hier Lebensmittel in einem Supermarkt auf Rechnung bestellen, das gibt es hier. Woanders vielleicht Gorilla o.ä., halt so Lieferdienste per app.

Bezüglich des Tankens würde ich hier mit dem mir bekannten Inhaber (ist auch meine Werkstatt) auch über Sofortüberweisung verhandeln.

Wenn ich einen Arbeitgeber hätte, würde ich diesen um Barvorschuss bitten, oder die Kollegen nach 50,-€ fürs Tanken fragen.

...zur Antwort

Steht denn auf den Schätzungsbescheiden ein Vorbehalt der Nachprüfung?

Sonst musst Du Einspruch einlegen innerhalb der einmonatigen Frist.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi09Zrm4dqFAxX27LsIHYO6C4AQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.finanzamt.nrw.de%2Fsteuerinfos%2Fweitere-themen%2Fsteuerbescheid%2Fschaetzung-von-besteuerungsgrundlagen%23%3A~%3Atext%3DDas%2520nachtr%25C3%25A4gliche%2520Einreichen%2520einer%2520Steuererkl%25C3%25A4rung%2Cneuen%2520Steuerbescheides%2520ge%25C3%25A4ndert%2520werden%2520k%25C3%25B6nnen.&usg=AOvVaw1AZQIOe207OraMOolsOC_p&opi=89978449

...zur Antwort

Das scheint es öfters mal völlig grundlos zu geben. Ich und Familie hatten das noch nicht, eher kam die Erstattung auf dem Konto an, bevor der Bescheid im Briefkasten lag.

Das muss Dich jedenfalls nicht beunruhigen, bewirkt nur eine Verzögerung der Zahlung.

Und ja, direkte Forderungen des FA wären Dir bekannt. Infrage käme noch Pfändung wegen Unterhaltsschulden, seitens des Insolvenzverwalters und vielleicht KFZ-Steuerschulden o. ä..

Einfach abwarten.

...zur Antwort

Das mit der Pauschale ist aber neu ab 2023, das wusste ich noch gar nicht.

Und ja, beispielsweise werden Durchgangszimmer nicht anerkannt oder nur durch Raumteiler abgetrennte Räume.

Alternativ kannst Du auch die homeofficepauschale von 6,-€ pro Tag ansetzen, Höchstgrenze 210 Tage zu 6,-€, macht auch 1.260.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwin3tLu4tWFAxXD_bsIHfb0BaUQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Frechtsprechung%2Fkein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-abtrennung-durch-raumteiler_166_376624.html&usg=AOvVaw1WMNJR8XDfdgcz6T-AqM3V&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjSu_664dWFAxWyywIHHUDjAJ8QFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.lohnsteuer-kompakt.de%2Ftexte%2F2023%2F129%2Farbeitszimmer_homeoffice%23%3A~%3Atext%3DElternzeit%2520ber%25C3%25BCcksichtigt%2520werden%253F-%2CWer%2520kann%2520die%2520Homeoffice%252DPauschale%2520von%2520der%2520Steuer%2520absetzen%253F%2Cj%25C3%25A4hrlichen%2520H%25C3%25B6chstbetrag%2520von%25201.260%2520Euro.&usg=AOvVaw1m3q_wrrV8L-a8lXIaG7s4&opi=89978449

...zur Antwort

Dauerschuldverhältnisse können (nicht müssen) vom IV mit einer auf 3 Monate verkürzten Frist gekündigt werden. 113 InsO.

Beim handyvertrag z.B. wird dann evtl. ein fiktiver Preis für das Handy in Rechnung gestellt. Ich vermute, dass dieser dann in das Insolvenzverfahren eingeht.

Vereinsmitgliedschaften sind evtl. nicht unbedingt als Dauerschuldverhältnisse zu bewerten, es sind ja keine Dienstverhältnisse.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi90t6OzNWFAxWNiP0HHVIvC48QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__113.html%23%3A~%3Atext%3D%25C2%25A7%2520113%2520K%25C3%25BCndigung%2520eines%2520Dienstverh%25C3%25A4ltnisses%2Czur%2520ordentlichen%2520K%25C3%25BCndigung%2520gek%25C3%25BCndigt%2520werden.&usg=AOvVaw1b0e664eFL4x4fYWGV1UT8&opi=89978449

...zur Antwort

Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?

Bei Vermächtnissen wohl doch.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449

...zur Antwort

Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

...zur Antwort