Haus unter Wert von den Eltern kaufen?
Hallo, meine Frau und ich würden gerne das Haus von meinen Eltern für 120000,€ kaufen. Sie stehen beide als Eigentümer im Grundbuch.Die Bank hat das Haus auf ca. 220000,€ geschätzt.Die Differenz wäre 100000,€ Das wäre eine gemischte Schenkung, da wir das Haus unter Wert kaufen. Habe ich jetzt einen Freibetrag von 800000,€ ?
Müssen meine Eltern nur mir das Haus zuerst verkaufen , so das ich diesen Freibetrag bekomme und ich schenke die Hälfte meiner Frau oder können wir gleich beide das Haus von meinen Eltern kaufen und je zur Hälfte um Grundbuch stehen.
Wie kommen wir am besten weg, ohne irgendwelche Steuern zu zahlen ,wie gestalten wir den Kaufvertrag .Für einen Tip wäre ich sehr dankbar, bin schon am verzweifeln.
Danke
5 Antworten
Du hast die Hohen Freibeträge, Deine Frau nur die 20.000,- Euro jeweils.
Allerdingswürde Deine Frau auch die Grunderwerbsteurbefreiung für den Kaufteil haben.
Ich würde mir genau überlegen, wie Ihr es macht. Nicht nur wegen der Schenkungssteuer.
Also auf jeden Fall erstmal nur der Verkauf an Dich.
Und dann genau überlegen, ob Du die Hälfte Deiner Frau schenken willst. Es besteht immer die Gefahr, dass man sich doch mal verkracht. Und ab dem Tag an dem Du Eigentümer wirst ist sie ja über den Zugewinnausgleich an der weiteren Wertsteigerung beteiligt.
Deine Frau kauft von der Schwiegermutter 1/4 Haus für 55.000,- für 30.000,- und vom Schwiegervater 1/4 Haus für 55.000,- für 30.000,-. jeweils 25.000,- Schenkung als 5.000,- zu versteurn, je 1.500,- Schenkugnsteuer.
Bei Dir nichts.
Wollen deine Eltern deiner Frau ein vierteltes Haus schenken? Ganz sicher?
Wenn ja, warum wollen deine Eltern deiner Frau ein vierteltes Haus schenken?
Wenn sie deiner Frau ein vierteltes Haus schenken wollen, dann sollte die Steuer auf zweimal 5.000 € (wenn es sich überhaupt so ergibt) für sie erträglich sein.
Ich bin aber kein Freund halber Häuser und würde das Haus wohl alleine meinen Eltern abkaufen. Vielleicht lässt du deine Frau dann ja kostenlos darin wohnen. Ist für sie ja auch viel angenehmer, als dass sie sich an dne Kosten beteiligen muss.
Wenn sie das Geld hat oder einen Teil beisteuern muss, kann sie dir ein Darlehen geben und statt eines Zinses kostenlos drin wohnen.
Rechne Dir besser aus, wie teuer ein notarieller Schenkungsvertrag käme.
Wenn die Eltern gemeinsam Eigentümer sind, würde Deiner Ehefrau dann ein Freibetrag von 2 x 20.000 Euro zustehen. Mit Sicherheit sind die dann zu versteuernden 2 x 5000 Euro weniger teuer in der Schenkungsteuer als ein zusätzlicher Notarvertrag.
Zu beachten ist im Übrigen, die Einhaltung einer gewissen Frist für die Weiterübertragung an die Ehefrau. Ansonsten gilt das nämlich als Kettenschenkung und wäre Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. Ärgerliche Folge wäre, dass dann doch Schenkungsteuer anfällt und das dann auch noch zusätzlich zu den doppelten Notarkosten.
Zur Schonfrist beachte Die BFH-Urteile vom 39.11.2011 und 18.07.2013, in denen eine richtig gemachte Kettenschenkung für steuerrechtlich unbedenklich erachtet wurde:
Ausgehend von den genannten Werten komme ich auf eine Schenkungsteuer von 2 x 750 Euro. Da brauche ich keinen Notarkostenrechner und keine Gedanken an Kettenschenkung zu verschwenden um zum Ergebnis zu kommen, dass das zahlen der Schenkungsteuer die billigste Lösung wäre.
Ich kann mir das Haus nicht schenken lassen, da ich sonst nicht die günstige Hausfinanzierung über 120000€ bekomme
Deine Eltern können nur Dir das Haus zuerst verkaufen, aber dann fallen doppelte Notargebühren an. Es ist durchzurechnen, was für Euch die günstigere Variante ist, wenn Dir Deine Eltern das Haus schenken und Deine Ehefrau gleich das Haus zu dem Preis verkaufen. Aber ich würde ein Niesbrauchrecht für die Eltern eintragen lassen, denn sonst ist für Deine Eltern bei einer Scheidung von Deiner Frau das Haus verloren. Ebenso verhält es sich mit dem Wohnrecht, sollte nur dieses eingetragen werden, dann müßte der Besitzer die Kosten selbst tragen. In jedem Fall ist es besser sich vorher mit dem Steuerberater von Dir oder Deinen Eltern beraten zu lassen.
Fragt den Notar. Ich meine dass ihr ja schließlich was bezahlt... -Und so weit ist der Preis ja auch nicht vom Wert entfernt.
Wir haben selber mal ein Grundstück zum halben Verkehrswert gekauft. Da war nix mit Schenkungsvertrag. Das Wort "Schenkung" ist beim gesamten, Monate dauerndem, Vorgang nicht einmal gefallen.
Hallo,danke für deine Antwort! Also als Leihe habe ich das so verstanden.Kaufpreis 120000€ . Wenn meine Frau und ich im Grundbuch zur Hälfte als Eigentümer,bzw. Die Bank ist auch dabei stehen, wäre die Hälfte vom Kaufpreis ,also 60000€ , 2× 20000€ Schwiegerkind Freibetrag, Rest 20000€ von Ihr zu versteuern, oder wie wäre die Rechnung falls ich nicht richtig liege?
Freue mich auf eine Antwort von Ihnen, Danke:)