Hauskauf in der Familie?

4 Antworten

Dein Vater kann es Dir auch für einen Euro verkaufen, das verbietet ihm niemand.

Da ihr euch dann vermutlich im Rahmen des Freibetrages bewegt, fällt auch keine Schenkungssteuer an.

Aber unabhängig davon, auch spielt der Verkaufspreis keine Rolle, haben Deine Geschwister unter Umständen später einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sofern diese im Testament nicht anders bedacht werden.

https://www.immoverkauf24.de/immobilienverkauf/schenkung/pflichtteilsergaenzungsanspruch/#:~:text=Der%20Pflichtteilsanspruch%20des%20Sohnes%20bel%C3%A4uft,Euro%20auf%20200.000%20Euro%20erh%C3%B6ht.

Dein Vater ist grundsätzlich frei in der Entscheidung, was er mit seinem Vermögen macht - zu Lebzeiten kann es es verschenken, eine gemischte Schenkung vornehmen, zum Normalpreis verkaufen oder was auch immer. Die Geschwister haben einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, wenn eine (Teil-)Schenkung im Spiel ist und der Vater nach der Übertragung vor Ablauf von 10 Jahren verstirbt.

Ich habe schon beim ersten Satz des Sachverhalts Verständnisschwierigkeiten:

Wenn das Haus den Eltern gehörte, wieso kriegen dann da die Geschwister Geld, wenn du es den Eltern abkaufst?

Wenn du das nächste Mal einkaufen gehst, kannst du mir ja bitte auch was überweisen. Deal?

Und natürlich kann er dir das Haus für 50.000 verkaufen. Die Differenz bis zum tatsächlichen Wert ist dann halt eine Schenkung. Auch das kann der Vater tun.

Die anderen Kinder deines Vaters haben dann einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, der sich aber jedes Jahr, in dem der Vater noch lebt, um 10% ermäßigt.

Deine Geschwister haben aber beim dem Vorgang des Kaufs bzw. der gemischten Schenkung überhaupt nichts zu pochen. Sie sind doch gar nicht involviert.

Dein Vater kann zu Lebzeiten mit seiner Immobilie machen, was er möchte - er kann sie Dir z.B. auch komplett schenken - und ist gegenüber Deinen Geschwistern zu nichts verpflichtet.

Stirbt er vor Ablauf von 10 Jahren, dann hätten Deine Geschwister Dir gegenüber einen Pflichtteilergänzungsanspruch , der jedoch mit jedem Jahr um 10% abschmilzt.

Beispiel - Du kaufst Deinem Vater seinen Hausanteil ( Gesamtwert 100.000 Euro ) für 50% des Wertes ab und bekommst die anderen 50 % geschenkt ...... dann wäre der Pflichteilergänzungsanspruch = 50% des gesetzlichen Erbteils ... gegenüber Deinen Geschwister z.B. nach 5 Jahren insgesamt nur noch 12.500 Euro.