Alte Geundschuld im Grundbuch?

3 Antworten

Kevin:

Erteilt die Gläubigerin (Bank) den Eigentümern (Eltern) über die vor 20 Jahren getilgte Grundschuld eine löschungsfähige Quittung, dann besteht die Möglichkeit, über eine Abtretung die Grundschuld als Sicherungsgrundlage für das neue Darlehen zu verwenden, wenn der neue Geldgeber zustimmt.

Andernfalls bleibt nur der Weg über eine Löschung des Altrechts und dem Neueintrag.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kevin6464 
Fragesteller
 17.08.2023, 13:59

Hallo , vielen Dank für die Antwort.

Habe ich dadurch einen Vorteil bei der Finanzierung ,wenn z.B andere Bank. Da es bei uns laut Makler ein Verwandschaftskauf ist, der Kaupreis bei 120000€ und die zu finanzierende Summe auch 120000 € betragen. Das Haus wurde mit 210000 € von der Bank festgesetzt. Ich werde auch ca. 60000 Eigenkapital in die Modernisierung stecken. Der Rest wird mir vom Vater geschenkt. Ich müsste eigentlich bei ca. 60 % Beleihung landen. Möchte ungern von der Bank oder Makler abgezockt werden.

Vielen Dank an alle die Antworten

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Kläre erstmal, ob die finanzierende Bank damals eine Löschungsbewilligung ausgestellt hat udn wo die liegt. Im schlimmsten Fall, muss die nämlich noch von der Bank angefordert werden.

Dann kläre die Finanzierung mit der Bank, die Dir das Geld gibt.

Und dann kannst Du die fragen, ob sie in die Alte Grundschuld einsteigen, also es ihnen reicht, dass die bestehende Grundschuld an sie abgetreten wird, oder ob sie eine Neueintragung wünschen, dann wäre die vorherige Löschung notwendig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Kevin6464 
Fragesteller
 15.08.2023, 16:15

Hallo, Danke für die Antwort.

Hab irgendetwas aus dem Netz gelesen, wenn das Darlehen damals abbezahlt wurde und mann es stehen und nichts unternimmt, wandelt sich die Grundschuld automatisch in eine sogenannte Eigentümergrundschuld um.

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Franzl0503  15.08.2023, 18:13
@Kevin6464

Nur wenn nachweislich die Eigentümer die Grundschuld getilgt haben, entstand eine Eigentümergrundschuld, nicht etwa nach Rückführung des Darlehens.

Darlehensvertraglich wird i.d.R. vereinbart, dass Zahlungen stets auf die gesicherte Forderung und nicht auf die Grundschuld verrechnet werden.

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Finanzierst du über diesselbe Bank, die eine Grundschuld eingetragen haben? Dann könntest du den Teil lassen. Andernfalls wird deine Bank von dir verlangen als 1. eingetragen zu sein. Dazu wirst du die alte löschen lassen müssen.