Für welchen Zeitraum kann man bei falscher Wohnflächenangabe Miete zurückverlangen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es liegt nur ein Mangel der Mietsache vor, wenn die vertraglich vereinbarte Wohnfläche (ca.) 150 qm lautet und die fehlende Wohnfläche über 15 qm (korrekter: "mehr als 10 %") beträgt. Also bitte noch einmal genau nachmessen! Dies ist bei Dach- oder Maisonettewohnungen oder Balkonen/Terrassen manchmal schwierig, weil es nicht nur um die Grundfläche, sondern auch um die jeweilige Höhe über Grund geht.

Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, und läuft dann für drei Jahre.

Sie kann natürlich auch für einen längeren Zeitraum die überbezahlte Miete zurückfordern (oder in diesem Fragefall einfach von den künftigen kalten Mietzahlungen einbehalten) und darf diesen Betrag auch behalten, wenn der Vermieter zahlt bzw. nicht widerspricht. Der Vermieter kann sich aber auf den Eintritt der Verjährung gemäß erstem Absatz berufen. Dann darf die Miete nur entsprechend reduziert einbehalten werden.

Nach Auszug muss Deine Schwester das Gericht bemühen, weil sie nicht mehr einbehalten kann.

Wie schon in einer Antwort gesagt, muss die Abweichung mehr als 10% betragen. Ist das der Fall, kann die Miete entsprechend der abweichenden qm-Zahl gekürzt werden (z.B. ein Unterschied von 20 qm entspricht einer Mietminderung von ebenfalls 20% der Nettomiete). Ein solcher Erstattungsanspruch kann auch rückwirkend geltend gemacht werden. Laut Urteil des BGH vom 10.03.2010 muss der VM die zuviel gezahlte Miete "ohne Abschlag" zurückzahlen. Der Rückforderungsanspruch des Mieters verfällt nach 3 Jahren - allerdings beginnt diese Verjährung erst dann zu laufen, wenn der Mieter weiß, dass er entsprechende Ansprüche hat.