Bonitätsprüfung von Mieter - wo bekommt man das her?

3 Antworten

Voraussetzung für die Durchführung einer Bonitätsprüfung ist immer das sog. "berechtigte Interesse". Ob der Vermieter dies bei reinen Miet-Interessenten hat (bei denen gar nicht klar ist, ob sie wirklich zu Mietern werden), darf bezweifelt werden. Ich lasse mir daher von potentiellen Mietern immer eine Einverständniserklärung unterzeichnen, damit bin ich rechtlich auf der sicheren Seite. Eine entsprechende Vorlage habe ich [...] Werbung vom Support entfernt

Dort führe ich auch die Bonitätsprüfungen durch.

gammonwarmal  29.12.2015, 10:54

Schicke Werbung!

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james01  29.12.2015, 11:06
@gammonwarmal

Was ich geschrieben habe, trifft alles zu. Was meinen Sie, wieviele Vermieter/Makler/Hausverwalter auf diversen Portalen, z.B. die "Haus und Grund" Seiten usw., Bonitätsauskünfte ziehen, ohne sich über Datenschutz / berechtigtes Interesse etc. Gedanken zu machen? Ich bin vom Fach und außerdem Vermieter, das genannte Online-Angebot ist ein faires.

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finanzfrageTeam  29.12.2015, 14:35

Liebe/r james01,

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Ja, man muss schon unangenehme Fragen und Anforderungen an den prospektiven Mieter stellen. Selbstauskunft, Schufaeigenauskunft, Lohnabrechnung für 3 Monate sind schon ganz gut und nicht unbillig. Vielleicht sollte man auch noch die Person in seiner bisherigen Wohnung aufsuchen.

Weitere Infos unter: http://www.hausverwalter-abc.de/bonitaet.html

Hallo,

eine Bonitätsauskunft kann man auch auf indirektem Wege erhalten. So gibt es zum Beispiel die Deutsche Kautionskasse, bei der man eine Mietkautionsversicherung abschließen kann (als Mieter) bevor man diese erhält wird eine Bonitätsauskunft seitens der Kautionskasse gemacht.

Ansonsten sind die Gehaltsabrechnungen, Selbstauskunft/Eigenauskunft alles schöne und gute Sachen, sie sagen aber nichts darüber aus, ob die Person so überschuldet ist, dass sie morgen vielleicht pleite geht.

Eine weitere Möglichkeit ist das Schuldenregister des Amtsgerichts (aus der Stadt, aus der der zukünftige Mieter stammt) und natürlich auch das Insolvenzportal der Länder: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Hinsichtlich der Bonität von Selbstständigen und Freiberuflern wird es wieder schwieriger, weil hier kann man zwar eine BWA verlangen und die letzte Steuer, aber wer sagt, ob die Auftragslage in der Zukunft noch gegeben ist.

Eine Garantie hast Du also nur, wenn DU einen ALG II-Empfänger hast und Dir das Amt die Miete direkt überweist.