Hiernach gilt die Regelung auch bei geliehenen Fahrzeugen:
https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/
Hiernach gilt die Regelung auch bei geliehenen Fahrzeugen:
https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/
Guck:
https://www.nettolohn.de/lexikon/personalrabatte.html
Zumindest gibt es ein Urteil des OLG Celle hierzu:
http://www.scheidungsanwalt-freiburg.de/infos-scheidungsrecht/gesetzestexte/recht/artikel/ehevertag-keine-nichtigkeit-trotz-umfassenden-verzicht/
Gib mal eine Beschreibung, wie der Schaden passiert ist.
Abfindungsbetrag brutto (in Zeile 10 eingetragen): 35.650,-
Lohnsteuer (Zeile 11): 4.210,-
Soli (Zeile 12): 232,-
Kirchenstr. (Zeile 12): 379,-
Wie kommst Du nun auf 25.000.- Euro, wenn Du mit dem Abzugsverfahren arbeitest?
Oder hast Du weitere Abzüge vergessen?
Vemutlich kommt der Kauf erst mit Zahlung zustande.
Kannst Du AGB lesen? Dort wird sicherlich etwas zur Fälligkeit der Zahlung stehen.
Es gibt schon eine Vorschrift, wie Ärzte mit Rechnung bei Privatpatienten umzugehen haben. Hier findest Du eigentlich alles:
https://finanzkun.de/artikel/pkv-private-krankenversicherung-teil-3-gebuehrenordnung/
(Dass es sich um eine gewerbliche Webseite handelt, bitte ich in diesem Fall einmal zu akzeptieren)
Ich vermute nun einmal, dass der Zug für Dich in dem Moment abgefahren ist, als Du die Rechnung bezahlt hast. Allerdings würde ich mich trotzdem einmal an die zuständige Landesärztekammer wenden. Wenn die (auch) das Gefühl haben, dass Du über den Tisch gezogen wurdest, bewegt sich vielleicht doch noch was.
Ich bin jetzt weit über 30 Jahre privat versichert und habe noch nie eine Rechnung mit einem Faktor > 3,5 gesehen.
Die Nachmeldeverpflichtung gilt für die Zeit von der Antragsstellung bis zur Antragsannahme durch den Versicherer. Da der Versicherer den Versicherungsschutz durch die Übersendung der Police bestätigt hat, musst Du das nicht nachmelden.
Vielleicht hilft das.
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Laender/Laenderinfos/Indien/Wirtschaft_node.html
Aber das Währungsrisiko ist kaum kalkulierbar.
Ich bin auch der Meinung, dass das ein Unverschämtheit vom Finanzamt ist, nicht erreichbar zu sein. Die haben, wenn sie was wollen, gefälligst außerhalb der Arbeitszeiten anständiger Bürger dieses Landes da zu sein.
Und wenn sie dazu nicht in er Lage sind, würde ich die auch einfach ignorieren. Schließlich wollen die ja was von mir - ich will von denen nichts.
Die sollen sich ihre Steuern von den Rentnern holen. Die haben bekanntlich Zeit ohne Ende!
Ich vermute mal eher, dass die Zeiterfassung die Krankmeldung noch nicht eingespielt hat. Das ist wirklich die einzige Möglichkeit. Auch ein Mediamarkt ist an die gesetzlichen Bestimmungen gebunden und wird, was diesen Punkt betrifft, kaum bewusst dagegen verstoßen. Da von einer Krankschreibung die Rede ist, ist doch alles auch dokumentiert.
Also: Man fragt einfach einmal nach.
Woher sollen wir das wissen?
Es gibt aber definitiv keine Altersgrenze bei Steuererklärungen. Heinz Rühmann (92) und Max Schmeling (99) mussten vermutich bis zum Lebensende immer eine Steuererklärung abgeben.
Entweder muss man oder man muss nicht.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkostenabrechnung,-Hausmeisterkosten---f10169.html
Hier geht es um einen ähnlich gelagerten Fall.
Ich würde daraus schließen wollen, dass der Vermieter das dann machen kann, wenn die bisher durch die Mieter durchgeführten Kehrarbeiten nicht ordentlich gemacht wurden. Da wirst Du meiner Meinung nach mit hängen müssen.
Schau mal hier. Da wird alles gut erklärt:
https://www.bundderversicherten.de/files/bulletins/html/25\_M\_BAV.html
Es sind nämlich verschiedene Möglichkeiten, die Dir zur Verfügung stehen. Und auch verschiedene Voraussetzungen.
Wenn er es online überwiesen hat und das Geld nicht am nächsten Tag auf Deinem Konto ist, hat er es auch nicht gemacht.
Dafür spricht auch, dass es angeblich schon der 2. Versuch ist. Wieso kann es bei einer Online-Überweisung Probleme mit der IBAN und dem Empfänger geben. Die IBAN wird vor Freigabe der Überweisung geprüft (Prüfziffer) und der Empfängername ist uninteressant.
Der hat einfach bisher nicht bezahlt!
Sippenhaft ist in Deutschland nicht üblich!
In eine beliebige Bank gehen und einen (netten) Kunden bitten, eine 50 ct-Münzrolle an der Kasse zu holen.
Natürlich kann auch ein Demenzkranker einen PHV-Schaden verursachen. Die Trennung, ob ein solcher Schaden unter "nicht deliktfähig" fällt, würde wohl im Schadenfall dann zu Diskussionen mit dem Heimbetreiber führen, wenn dieser für diese Fälle nicht selbst versichert wäre. Davon würde ich aber im Regelfall nicht ausgehen wollen, das heißt, die müssen wohl entsprechend versichert sein.
Allerdings kann es passieren, dass der Versicherer des Heimbetreibers sich darauf beruft, dass der Schaden nicht unter den Passus "nicht deliktfähig" fällt. Und in dem Moment müsste man sich ohne PHV-Schutz dagegen wehren.
Hat man aber PHV-Schutz streiten sich eben die beiden Versicherer, wer eintreten muss. Da wäre der Demenzkranke eben außen vor. Weder er noch Betreuer/Verwandte müssten sich damit beschäftigen.
Schon allein aus diesen Gründen würde ich die PHV halten. Und wie Primus schreibt, muss die Erkrankung nicht angezeigt werden.
Ja. Der Zusatz bedeutet "repartiert Geld", somit war Nachfrage vorhanden, die aber nur teilweise ausgeführt wurde. Und Du warst eben nicht dabei :-)
Natürlich steht denen der Beitrag zu, sofern keine Verjährung eingetreten ist.
Manchmal frage ich mich, ob......
Wenn eine Bank eine Kreditrate nicht einzieht, hat die Bank eben Pech gehabt?