Finanzamt akzeptiert Abkommen nicht?

2 Antworten

Soweit ich, als Laie, dazu lese, gibt es wohl Differenzen zwischen der Schweiz und Deutschland.

Die genannte KonsVerCHEV stellt jedenfalls ja nicht das DBA zwischen Schweiz und Deutschland dar, sondern wohl eher die Umsetzung des DBA seitens der Schweiz?.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjTwKXGwcr9AhUewQIHHfe_AmUQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FStandardartikel%2FThemen%2FSteuern%2FInternationales_Steuerrecht%2FStaatenbezogene_Informationen%2FLaender_A_Z%2FSchweiz%2F1972-09-09-Schweiz-DBA-Konsolidierte-Fassung.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&usg=AOvVaw2-rJSQoET-OSpG0X76gp80

Ich lese ausserdem nichts von 150 km/1,5 Stunden. Geht es um Grenzgänger/Ansässigkeit?

Einen Rat kann nur jemand geben, der fachlich mit dem Sachgebiet befasst ist, also wohl ein grenznaher Steuerberater.

Cubett 
Fragesteller
 07.03.2023, 21:12

Hier wird die Zumutbarkeit zwar als Grund erwähnt aber nicht genauer erklärt. https://www.gesetze-im-internet.de/konsverchev/__8.html

In diesem Dokument wird die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit, der Wegstrecke, definiert

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Schweiz/2018-10-25-nichtrueckkehr-eines-grenzgaengers-aufgrund-der-arbeitsausuebung-nach-artikel-15a-asbsatz-2-DBA-Schweiz.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Danke :) Dann werde ich mir einen Steuerberater suchen, der sich nur mit diesem Thema befasst

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Es gibt ein Abkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in welchem steht, dass eine Wegstrecke von über 130km bzw. 1,5 h Fahrtzeit als unzumutbar gilt. 

Kannst du hierzu mal eine Quellenangabe machen? Ich kann ein solches Abkommen nirgendwo finden, in der von dir angegeben Verordnung ist sie nicht enthalten.

Andri123  07.03.2023, 20:59

Vielleicht geht es um die Ansässigkeit gem. Artikel 4 Nr. 2a des DBA. Und die Schweiz definiert den Lebensmittelpunkt dann so.

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Malti333  07.03.2023, 21:12
@Cubett

Du hast oben beschrieben, du fährst jeden Tag die Strecke. Dann kommt das folgende Zitat für dich nicht in Betracht, oder hast du die Nichtrückkehr glaubhaft machen können?

Von einem Nichtrückkehrtag ist bei vorliegender Unzumutbarkeit der Rückkehr nur auszugehen, wenn die unselbstständig erwerbstätige Person glaubhaft macht, dass sie tatsächlich nicht an ihren Wohnsitz zurückgekehrt ist.

Ich bin auch nicht so bewandert, was Grenzgänger anbelangt, könnte mich morgen aber bei einer fachkundigen Stelle schlau machen.

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Cubett 
Fragesteller
 07.03.2023, 21:29
@Malti333

Ich habe dem Finanzamt nachweisen können, dass ich jeden Tag Hin- und Zurück 300 km fahre. Außerdem habe ich dem Finanzamt noch das ausgefüllte Formular für die 60-Tage Regelung vorgelegt. Trotzdem wollen sie all es nicht anerkennen :/

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Malti333  07.03.2023, 23:13
@Cubett

Wenn du täglich hin und zurück fährst, giltst du als Grenzgänger und bist somit in Deutschland zu besteuern, dann bist du auch keine 60 Tage in der Schweiz verblieben, oder?

Wenn doch, wie hast du den Nachweis über die 60 Tage erbracht? Ich schätze, nur das Formular genügt hier nicht. Hast du Übernachtungen nachgewiesen?

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Cubett 
Fragesteller
 07.03.2023, 23:38
@Malti333

Ich arbeite in einem Krankenhaus, weshalb ich auch Nachtschichten etc. arbeite und dadurch, außerhalb der Arbeitszeit, in der Schweiz verweile

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