Hausteil zu 1/3 geerbt, weiteres Drittel abgekauft - darf ich nun vermieten?

2 Antworten

Deine Frage ist doch ziemlich speziell und ohne einschläge Kenntnisse des Objektes auch nicht zu beantworten. Außerdem kommt jede Aussage schon einer Rechtsberatung ziemlich nahe.

Zumindest ist ein Haus keine Aktiengesselschaft und die Eigentumsrechte der Minderheitsbesitzerin können nicht missachtet werden. Es gibt also nicht per definitionem das Sagen für den Mehrheitsbesitzer, und eine Teilungserklärung wird es wohl nicht geben. Es läuft also alles auf eine Klage und einen Vergleich hinaus. Mit diesem Wissen sollte man der anderen Seite einen fairen Vergleich anbieten, und wenn man miteinander nicht mehr redet um einen Moderator.