Wer ist Ansprechpartner: Hausverwaltung, Hausmeister oder Vermieter?

2 Antworten

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Vertragspartner für den Mieter ist der Vermieter, der darf natürlich delegieren.

Und per Hausordnung und Aushang kann man auch die Kompetenzen verteilen und den Mietern mitteilen.

Erster Ansprechpartner ist der Hausmeister. Er ist mit Behebung von Schäden oder Störungen ja ausdrücklich beauftrag und wird ggf. weitere Maßnahmen veranlassen.

Der Vermieter will keinesfalls angesprochen werden, dafür bezahlt er schließlich seine Hausverwaltung (deren Tatigkeit der Vermieter grds. nicht über die BK umlegen darf!).

Die Hausverwaltung wäre nur in Abrechnungs- oder Mietvertragsfragen Ansprechpartner oder bei Untätigkeit des Hausmeisters über den Fortbestand des Mangels zu informieren - sie haftet ja dem Eigemtümer gegenüber.

G imager761