Abgrenzung ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitnehmereigenschaft?
Bei den meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Tätige ja am ehesten mit einem Selbständigen vergleich bar. Ihr schuldet keine konkrete Arbeit, sondern einen Dienst oder einen Erfolg und erhält dafür ein Entgelt, dass mehr oder weniger verhandelt wurde.
Ich musste mich in letzter Zeit öfters mit "kirchlichem Hilfspersonal" auseinander setzen. Je nach Konfession gibt es dort ja bestimmte Rollen.
Von dem mir bekannten Messmer wird erwartet, dass er X Minuten vor Gottesdienst erscheint, den Zelebranten ankleidet, während der Messe anwesend ist, danach diverse Aufgaben erledigt und dann ist seine Arbeit beendet. Gibt es nur einen, muss er bei jedem Gottesdienst anwesend sein oder eine Vertretung besorgen, bzw. es gibt einen Plan, wann wer Dienst tut.
Zudem gibt es eine übergeordnete Verwaltungseinheit die in der Lage ist, Vergütungen, Arbeitsumfang, etc. jederzeit anzupassen.
Für mich klingt das sehr nach Arbeitnehmertätigkeiten.
Auch bei ehrenamtlichen Reinigungskräften. Es gibt einen Putzplan, der wird von der Verwaltungseinheit verfügt, ggf. nach Rücksprache und auch die Vergütung wird vorgegeben.
Gab es da schon Rechtsprechung, ab wann ein "Eingliederung in den Betrieb" in einer Form vorliegt, dass es sich definitiv um Arbeitnehmer handelt?
Mir geht es nicht um "Bashing" an den organisierten Kirche, mir fallen nur in letzter Zeit immer mehr Dinge auf, bei denen ich "glaube", dass die Kirche ihr Hilfspersonal einfach gerne mit Almosen abspeist.
4 Antworten
Jederder ehrenamtlich etwas macht, wird sich in Organisationsstrukturen einfinden udn einordnen müssen, weil auch gemeinnützige Betriebe, egal ob Kirchen, oder Vereine, wiederum in Strukturen eingeordnet sind.
Wenn ich in einem größren Sportverein ehrenamtlich Trainer bin, muss ich mich andie Tainingszeiten halten.
Als Schiedsrichter bei einem Clubturnier zu den vereinbarten Zeit da sein usw.
Natürlich Sparen Kirchen viel Geld, wenn sie keine Putzkolonne engagieren müssen, sondern es Gemeindemitglieder freiwillig machen udn dort werden eben auch Putzpläne erstellt,wie ein Putzplan zur Hausordnung in einem Wohnhaus.
Die Trainer die ich kenne, haben inzwischen alle einen Vertrag mit ihrem Verein, der ihre Pflichten regelt, denn die Finanzämter waren sehr strikt. Eine Spende der Trainervergütung wird nur akzeptiert, wenn auch eine Anspruchsgrundlage auf die Vergütung besteht.
Die Verträge die ich kenne dürften alle Dienstverträge sein. Die Vergütung wird geregelt und Typ, sowie Anzahl der gewünschten Dienstleistungen.
Wenn ich die Sache unter dem Gesichtspunkt überlege, sind die kirchlichen Vereinbarungen relativ ähnlich. Allerdings wird nicht gleichberechtigt ausgehandelt, sondern der Auftraggeber sagt: "Akzeptier unsere Vergütungssätze und Zeitansätze oder lass es."
Irgendwie stößt es aber mir, als Kirchenfreund, trotzdem sauer auf, dass man Aufgaben die in Wirtschaft und Privathaushalt von Arbeitnehmern oder selbständigen Unternehmern erledigen lässt, dort einfach über Ehrenamtliche erledigt werden.
Da schließe ich mich meinen Vorrednern an. Es gibt für's Ehrenamt Verdienstgrenzen, bis zu denen die Zahlung einer Aufwandsentschädigung unkritisch ist. Im Vereinssport z. B. können bis zu 3.000 € jährlich problemlos als Aufwandsentschädigung bezogen werden, ohne dass das als Arbeitnehmer-Verhältnis bewertet wird.
Ob diese Grenze für alle Arten von Ehrenämtern gilt, weiß ich allerdings nicht.
So nicht richtig. Die Steuerbefreiungen im gemeinnützigen Bereich sprechen von der Steuerfreiheit von "Einnahmen" bis zu 3.000 Euro; das Gesetz lässt offen ob die Einnahmen unter §15, §18 oder §19 fallen; erst wenn die 3.000 überstiegen werden, muss man sich Gedanken machen, ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder es sich um eine selbständige Tätigkeit handelt.
Und bei dieser Abwägung ist es egal, wie das gezahlte Geld genannt wird.
Wenn man ehrenamtlich arbeitet, erhält man eben kein Entgelt - dann wäre es kein Ehrenamt -sondern eine Aufwandsentschädigung.
Niemand zwingt einen, ehrenamtlich tätig zu sein.
Macht man das, ist das eine rein freiwillige Geschichte.
Und die meisten machen das auch nicht, damit man Geld bekommt, in diesem Fall eine Aufwandsentschädigung, vielmehr wollen die meisten einfach "nur" helfen und unterstützen!
Um den Punkt ging es mir ja nicht. Was die Leute veranlasst die Tätigkeit auszuüben ist ihr persönliche Entscheidung.
Mir geht es nur darum, dass auch ein freiwillige Helfer Anspruch auf eine ordentliche Behandlung hat. Und wenn die Tätigkeit nun mal mehr den Charakter eines Arbeitsverhältnisses hat, dann sollte er auch die Rechte eines Arbeitnehmers haben.
Wie ich eine Zahlung bezeichne ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich egal und auch dem BGB ist es egal, wie ich den Lohn für meinen Arbeitnehmer bezeichne. Für die steuer-, sozial- und arbeitsrechtlichen Folgen ist es relevant ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt oder nicht.