Darf der Arbeitgeber privat einfach die Kündigung zuhause an der Adresse des Arbeitnehmers in den Briefkasten reinwerfen obwohl der Arbeitnehmer seit 1 Woche?

correcta  17.07.2023, 18:45

Gab es denn eine Frist einzuhalten seitens des AG? Weil die Probezeit geendet wäre?

justchilling21 
Fragesteller
 25.07.2023, 16:27

Ja 14 Tage zum Monatsende

3 Antworten

Übliche Kündigungsfristen sind 4 Wochen zum Monatsende oder 15. des Monats. Der 17. ist Montag, der nächste 15. ist ein Dienstag 4 Wochen später, ergo hätte es ausgereicht, den Brief am 18. im laufe des Tages einzuwerfen, damit er zum 15.08. wirksam ist.

Ob sie Krank ist spielt erstmal keine Rolle auch Kranken Leuten kann man kündigen, Wichtig ist die Einhaltung von Fristen und man geht davon aus das bis 18 Uhr eingeworfene Post Tagaktuell ist. Wenn man Post an Behörden befristet schickt, ist sogar der Einwurf bis 24 Uhr noch Fristgerecht.

Schlicht und ergreifend - Arbeitgeber können Arbeitnehmer auch während laufender AU-Schreibung kündigen und selbstverständlich dürfen sie dies auch im Wege des persönlichen Posteinwurfs in den privaten Briefkasten des Arbeitnehmers.

Allerdings gilt des Schreiben erst als zugegangen, wenn der AN das Schreiben zur üblichen Zeit der sonstigen Leerung seines Briefkastens entgegennimmt. Sprich niemand muss abends erneut seinen Briefkasten auf irgendeinen Postzugang hin überprüfen.

Alarm67  17.07.2023, 18:58

"Die Rechtssprechung geht davon aus, dass alle Briefe, die innerhalb der allgemeinen Postzustellungszeiten (bis ca. 18.00 Uhr) eingeworfen werden, noch am selben Tag zugehen und alle Briefe die später eingeworfen werden, am nächsten Tag zugehen."

https://www.zfn-online.de/tipps/wann-gilt-ein-schriftstueck-als-zugestellt/#:~:text=Die%20Rechtssprechung%20geht%20davon%20aus,werden%2C%20am%20n%C3%A4chsten%20Tag%20zugehen.

Manche sprechen aber auch von 16 Uhr!!!

"Der Zugang des Schreibens erfolgt daher erst am nächsten Werktag, so Dr. Röhrborn. Die späteste Uhrzeit für einen wirksamen Zugang der Kündigung durch Einwurf in den Briefkasten wird in juristischen Kreisen mit 16:00 als Uhrzeit angenommen."

https://www.secutrans.org/de/sicherheitskurier/zustellung-per-boten/zugang-k%C3%BCndigung-briefkasten-uhrzeit.html#:~:text=Der%20Zugang%20des%20Schreibens%20erfolgt,16%3A00%20als%20Uhrzeit%20angenommen.

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"Was ist wenn ich erst am nächsten Tag in den Briefkasten erst reinschaue? Ist die Kündigung dann noch zulässig?"

Wenn dann immer noch die Frist eingehalten wurde, klar ist die Kündigung dann noch immer wirksam!

Und warum sollte der AG eine Kündigung nicht persönlich oder durch einen Boten in den Briefkasten werfen dürfen??

Meinst Du der Briefkasten darf nur durch den Postboten befüllt werden??