Darf der Arbeitgeber vorschreiben mit der DBahn zu fahren statt Dienstwagen mit Private Nutzung

3 Antworten

Wenn Privatnutzung des Dienstwagens im Anstellungsvertrag steht und die 1 % Regelung abgerechnet wird, ist die Sache abgesegnet. Der Dienstwagen kann privat genutzt werden.

Für Dienstreisen kann der Arbeitgeber natürlich das Verkehrsmittel vorschrieben.

Er kann auch im Anstellungsvertrag die Nutzung des Fahrzeugs einschränken. z. B. Fahrten in bestimmte Länder untersagen.

Fahrten in bestimmte Länder untersagen.

Brandenburg?

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@EnnoBecker

ich dachte eher in die Länder mit denen auch Mietwagen- und Leasingunternehmen Probleme haben. Ukraine, Kasachstan, usw.

In Brandenburg bin ich selbst schon öfter gefahren. kein Problem.Da ist Italien schon ein andere Pflaster.

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Hier auch von mir eine Frage zur Detaillierung dazu:

Was ist, wenn der Weg zur Arbeit wöchentlich die Entfernung zwischen Berlin und Augsburg ist. Es gibt einen Dienstwagen, bei welchem der Geldwerte Vorteil bezahlt wird, der Arbeitgeber möchte aber trotzdem, dass der Wagen in Augsburg bleibt und das Flugzeug genutzt wird.

Darf mir der Arbeitgeber vorschreiben, dass ich in diesem Fall den Weg zur Arbeit mit dem Flugzeug, anstatt mit dem Auto antrete, da der Flug günstiger ist? (Es handelt sich ja um keine Dienstreise)

@Benzerberlin

Wenn Du eine Frage hast, dann stelle sie und bring sie nicht in einer Antwort auf eine andere Frage unter. Die Aussicht auf Antworten wäre grösser.

Darf mir der Arbeitgeber vorschreiben

Ja, er darf. Es ist quasi sein Auto, auch wenn es geleast ist. In der Regel sind die Formalitäten in einem Dienstwagenüberlassungsvertrag festgelegt. Es gibt hierbei die eigentümlichsten Vereinbarungen. Mit der 1%-Versteuerung wird wohl die Privatnutzung versteuert, der AG könnte diese Nutzung aber auch auf z. B. 30.000/Jahr begrenzen und/oder private Fahrten ins Ausland nicht zulassen. Das ist bei grösseren Firmen nicht selten der Fall.

Vermutlich wird die Vorschrift Deines Arbeitsgebers mit der Kilometerleistung bei Leasing zu tun haben.

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Du sagst nicht, worauf sich die Aussage des Arbeitgebers bezieht.

Wenn Du einen Dienstwagen hast, der eine private Nutzung ermöglicht (incl. Versteuerung des dadurch resultierenden geldwerten Vorteils), dann kann Dein Arbeitgeber die Art der privaten Nutzung beispielsweise aus Versicherungsgründen beschränken. Das wäre in der Art von "nicht zu befahren sind unbefestigte Wege und Pisten" oder "das Fahrzeug darf nicht in folgenden Ländern eingesetzt werden: Polen, Bulgarien, Italien". Ein Arbeitgeber wird typischerweise die km-Leistung pro Jahr beschränken.

Die über die anfallenden Dienstreisen hinaus "freie" km-Leistung, die für private Fahrten zur Verfügung steht, muß in einem sinnvollen Verhältnis zum geldwerten Vorteil bzw. Gehaltsverzicht stehen. Ansonsten lohnt sich dies nicht für Dich und Du solltest einen Dienstwagen ohne Privatnutzungsoption nehmen. Dann wird nämlich nichts von Dir zu versteuern sein.

Für Fahrten zur Arbeit kann der Dienstwagen dann ebenso genutzt werden - der Arbeitgeber kann Dir nicht vorschreiben, anstelle des Dienstwagens die Bahn für die Fahrt zur Arbeit zu verwenden.

Für Dienstreisen kann der Arbeitgeber aus z.B. betrieblichen Gründen oder Kostengründen das Verkehrsmittel vorschreiben. Wenn Du die Fahrt nach Paris mit dem Dienstfahrzeug durchführst, würden dadurch erhebliche Kosten (Kraftstoff, km-Leistung, Reisezeit) verursacht, die geringer bei Nutzung des TGV oder einer Flugbindung ausfallen. Hat der Arbeitgeber bestimmte Rahmenverträge, kann er Dir sogar vorschreiben, welche Fluglinie bzw. Bahnverbindung zu nutzen ist und diese Buchung auf ein bestimmes Partnerreisebüro beschränken.