Steuerbescheid bekommen, und jetzt fällt mir auf das ich zwei Lohnsteuerbescheinigungsangaben vom alten Arbeitgeber vergessen habe einzutragen - was passiert?

2 Antworten

Du schreibst leider nur, dass Du die Bescheinigungen vergessen hast. Du schreibst nicht, welche Auswirkungen es hätte.

Es könnte sein, dass Du eine Erstattung bekommen hast (ist ziemlich wahrscheinlich, weil ja weniger Einnahmen auf das ganze Jahr verteilt wurden). Da wäre es dann Steuerhinterziehung, wenn Du Dich nicht beim Finanzamt meldest.

Die Änderungsvorschrift ist § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO (Abgabenordnung).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"Vergessen haben" kann keine Steuerhinterziehung sein. Es besteht lediglich eine Nachmeldepflicht nach § 153 (1) AO.

Ob der Bescheid nach § 173 (1) 1 AO geändert werden kann, hängt davon ab, dass das Finanzamt die elektronischen Lohndaten nicht übermittelt bekommen hat - was ja eigentlich nicht der Normalfall ist.

Liegen die Daten aber vor, so wird allerdings nach § 129 AO geändert werden können.

1
@EnnoWarMal

Merken, dass man einen Fehler gemacht hat (versehentlich nicht angegeben) und dann nicht melden, wäre m.E. schon Steuerhinterziehung. Wenn er es unverzüglich nachmeldet, gibt es natürlich keine Folgen.

0
@wfwbinder

Noch nichgt ganz. Wenn ich merke, dass ich einen Fehler gemacht habe, und nun der Ansicht bin, dass ich nichts machen muss, kann es m.E. immer noch keine Hinterziehgung sein, allenfalls eine leichtfertige Verkürzung.

Ich bin immer sehr skeptisch, was Hinterzeiehung angeht. Das ist ein Straftatbestand und wird deshalb von den Strafverfolgungsbehörden "behandelt". Das bedeutet aber auch immer Unschuldsvermutung bis zum Richterspruch.

Und wegen ein paar vergessener Lohnsteuerbescheinigungen gibt es hier ganz gewiss keinen Richterspruch.

1

Hallo,

ich würde in diesem Fall, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, (denn es liegt oft am Ermessen des Finanzbeamten, ob er den Steuerescheid jetzt noch korrigiert) die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen. Natürlich musst du eine  g u t e Begründung anführen und bittest um eine entsprechende Korrektur des Steuerbescheids.

Wenn du Glück hast, wird diesem Antrag stattgegeben und der Beamte korrigiert jetzt wie bei einem normalen Einspruch.

Wie gesagt, G l ü c k mußt du haben ! 

Ein Versuch ist's wert, oder ? ;-))