Zahlt die Haftpflichtversicherung?

5 Antworten

Der Alkohol wird hier vermutlich keine Rolle spielen, solange Ihr kein vorsätzliches Komasaufen veranstaltet habt. Bist Du volljährig?

Interessant ist tatsächlich, wem der Fernseher gehört und wie alt er ist. Es kommt auch darauf an, wie alt der Privathaftpflicht-Versicherungstarif ist und welchen Deckungsumfang er hat. Die meisten einigermaßen aktuellen Privathaftpflicht-Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit nicht aus - nur Vorsatz.

Ob die Versicherung einen Regulierungsbeauftragten oder Gutachter vorbeischickt, hängt auch von der potentiellen Schadenhöhe ab. Bei 400 - 500 € ist es meiner Erfahrung nach eher selten, da die Kosten der Prüfung dann fast genauso hoch sind wie der eigentliche Schaden.

Wenn der Zeitwert des Fernsehers jedoch bei 1.000 € oder mehr liegt, ist die Wahrscheinlichkeit relativ hoch.

Viel Glück auch von mir :-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kevin1905  15.05.2023, 17:08

Das VVG sieht für grobe Fahrlässigkeit keine Deckungseinschränkung in der Haftpflichtsparte vor.

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Das hängt u.U. auch davon ab, ob grobe Fahrlässigkeit mit versichert ist im Vertrag. Das steht in den AGB der Versicherung.

Kevin1905  15.05.2023, 17:45

Grobe Fahrlässigkeit ist immer versichert in der Haftpflicht, nur der Vorsatz - immer bezogen auf den Schaden selbst, nicht die davor erfolgte Handlung - ist außen vor.

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Und warum nicht einfach den Schaden der Versicherung melden?!?!

Die werden sich dann schon dazu äußern, ob die das zahlen oder nicht.

Und einen neuen Fernseher bezahlen die eh nicht.

Die Privathaftpflichtversicherung versichert den aktuellen Zeitwert.

Je nach Alter des Fernsehers wird es also einen entsprenden Abzug geben.

Und vermutlich hast Du ja auch eine Selbstbeteiligung, die musst Du eh aus eigener Tasche zahlen.

Viel Glück und Erfolg! 🍀🍀🍀

Wem gehört denn der Fernseher? Wenn der Dir gehört ist die Versicherung ohnehin nicht zuständig.

Wenn der einem anderen gehört wird sich die Versicherung möglicherweise so brennend für den Schadensverlauf interessieren, dass man einen Gutachter vorbei schickt. Mit einem Holzwürfel einen Fernseher demolieren zu können klingt nämlich ungewöhnlich.

Einen neuen Fernseher gibt es ohnehin nicht, sondern nur den Zeitwert.

Andri123  14.05.2023, 19:06

Muss nicht mitunter der Antragsteller den Gutachter bezahlen, wenn der Schaden doch kein Versicherungsfall war?

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Privatier59  14.05.2023, 19:13
@Andri123

Das sind ja keine externen Gutachter, sondern Beschäftigte der Versicherung. Habe noch nicht gehört, dass für die etwas zu zahlen wäre.

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Andri123  14.05.2023, 19:43
@Privatier59

Ich hatte das hier mal gelesen in Zusammenhang mit Beschädigung an einer teuren Handtasche. Dann wäre natürlich jede Schadenseinreichung ein finanzielles Risiko, das kann es ja auch nicht sein.

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Da der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde, besteht seitens der Haftpflicht Deckung i.H.d. Zeitwertes oder der Kosten der Reparatur, was immer geringer ist.

Ich gehe davon aus, der Fernsehr gehört nicht dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO