Beantrage ein Statusfeststellungsverfahren bei der Krankenkasse.
Wenn dieses zum Ergebnis kommt, dass die Anstellung nach wie vor den Mittelpunkt des Erwerbslebens bildet, fallen keine Beiträge an.
Stuft man dich aber als hauptberuflich selbständig ein, so wärst du freiwilliges Mitglied und musst die Beiträge - ohne einen Cent vom Arbeitgeber - ab dem Folgejahr auf ALLE Einkünfte (...aus nichtselbständiger Arbeit, ...aus Gewerbebetrieb), bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu zahlen.
Umsatz ist keine all zu relevante Rechengröße der Sozialversicherung. Entscheidend ist der Gewinn aka die Einkünfte aus Gewerbebetrieb / selbst. Arbeit nebst den anderen Einkünften