Fernseher defekt nach Ausfall Strom-wer zahlt den Fernseher ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du nachweisen kannst, dass der Fernseher durch Überspannung bei Stromschwankungen seinen Geist aufgegeben hat und Du diese Klausel auch in Deiner Hausratversicherung findest, wird diese für den Schaden aufkommen.

Ohne diese Klausel musst Du wohl oder übel in die eigene Tasche packen.

Eine solche Hausratversicherung ist mir nicht bekannt! Der Deckungsschutz beschränkt sich auf "Überspannungsschäden durch Blitz!"

Merke: eine Hausratversicherung ersetzt keine Elektronikpolice.

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@mig112

Hallo mig112, stimmt - gilt nur bei Blitzeinschlag.

Also bleibt nur folgendes :Einen Regressanspruchkan nman dann geltend machen, wenn feststeht, dass die Stadtwerke den Stromausfall zu vertreten haben und der Defekt des Fernsehgerätes auf den Stromausfall zurückzuführen ist.

Ein solcher Nachweis ist schwer zu führen. Als Anspruchsteller bzw. Kläger obliegt einem hier aber die Darlegungs- und Beweislast.

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@mig112

Habe gestern bei der R+V eine Hausratversicherung abgeschlossen und mich intensiv beraten lassen. Habe Überspannung eingeschlossen. Trifft aber nicht nur bei Blitzeinschlag zu!

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@robinek

@robinek Dann hast eben FALSCH beraten lassen, nicht Haus und Hof aufgerufen oder nicht gegoogelt - ist ja auch egal.

Vor mir liegen die aktuellsten VHB der R&V Stand 7/2012 und daraus geht eindeutig hervor: Blitz oder sonstige atmosphärische Elektrizität

Das stützt meine obige Aussage und widerspricht deinem gefährlichen Halbwissen!!

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Den Ursachenzusammenhang wirst Du aber beweisen müssen und das wird Dir sehr schwer fallen: Geht der Fernseher etwa auch kaputt, wenn man ihn ausschaltet? Da nämlich wird die Stromversorgung auch unterbrochen.