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Mann ALG 1, Frau angestellt und ein Kind, getrennt lebend?

Hallo,

mein Mann (bekommt seit Januar nun ALG 1/918 € im Monat) und ich (angestellt / 2770€ im Monat) leben getrennt und haben ein gemeinsames Kind. Er wohnt nebenan im selben Haus und hat 1 und 1/2 Zimmer (seit wenigen Monaten angemietet, dieselbe Adresse). Mein Kind und ich wohnen im gleichen Stockwerk nebenan (Hauptwohnung) und haben zwei Zimmer. Nach der Trennung (keine Scheidung) haben wir uns so aufgeteilt, weil es so schwer ist, eine Wohnung zu finden. Beide Mietverträge laufen nur auf meinem Namen, aber die Miete wird noch von seinem Konto abgebucht. Die Kita-Gebühren auch. Er ist bereits im Minus bei seiner Bank. Wir leben getrennt. Ich kümmere mich um das Kind. Steht ihm Wohngeld zu? Und wenn ja, muss er als Untermieter einen Untermietvertrag von der Hausverwaltung erhalten? Oder muss ich für ihn zahlen? Die Miete für die von mir bewohnte Hauptwohnung 690 € und die Kita-Gebühren würde ich sonst übernehmen. Aber wir haben noch einen gemeinsamen Kredit 580 €/mon. , welchen ich abbezahle. Was würdet ihr mir raten? Ich möchte so wenig Kontakt wie möglich zu ihm und eine Scheidung käme finanziell erstmal nicht in Frage. Und ich habe Lohnsteuerklasse 3 , er hat 5. Ist es besser, die Lohnsteuerklasse zu ändern? Danke für jeden gutgemeinten Tipp. Ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und nahe einem Burnout....

alg1, lohnsteuerklasse, scheidung, Steuern, Wohngeld, Finanzielle Unterstützung, Bürgergeld, getrennt lebend
Welche Sozialleistung steht mir bei Krankheit zu?

Guten Abend liebe Community,

Ich habe folgendes anliegen.

Am 31.01.22 habe ich mit meinem Arbeitgeber zusammen aus gesundheitlichen gründen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.

Diesen haben wir beschlossen, nachdem ich aufgrund einer Krankheit öfters mal nicht arbeitsfähig war und ich somit nicht mehr vernünftig meiner vollzeitbeschäftigung nachkommen konnte.

Aus finanzieller sicht war diese Entscheidung leider aktuell, dass schlimmste das mir passiert ist, da ich vor der abschließung des vertrages nicht krankgeschrieben war (Ich war in kürzen abständen von 1-2 Wochen während meines Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben, da ich selber aussicht auf besserung hatte, was aber nicht der Fall war, weshalb ich nicht dauerhaft vor dem Abschluss des vertrages krankgeschrieben war.)

Wie ich leider erst im nachhinein feststellen musste, bin ich somit leider in eine "Falle" getappt die mir meinen Anspruch auf Krankengeld genommen hat, da meine Erstbescheinigung am 02.02.22 eingeholt wurde, und ich rückwirkend zum 31.01.22 krankgeschrieben wurde, was leider im Sinne der Krankenkassen keinen Anspruch rechtfertigt.

Nun das weitere Problem ist, da ich mit der Folgebescheinigung noch bis zum 24.03.22 krankgeschrieben bin, weshalb mich das Arbeitsamt auch abgewiesen hat da ich ja krankgeschrieben sei, und mich daher nicht arbeitslos / arbeitssuchend melden kann.

Aktuell stehe ich so ziemlich vor einer Wand und weiß leider nicht mehr weiter.
Ich versuche mich momentan mit ersparnissen und wenigen privatverkäufen über wasser zu halten, kann allerdings trozdem nicht wirklich alle Fixkosten abdecken.

Diese Situation belastet mich neben der Krankheit zusätzlich noch extrem, dass ich aktuell nicht weiß wie ich weitermachen soll.

Welche Optionen habe ich zur Verfügung bis meine Krankmeldung abgelaufen ist?

Ich könnte mich nach der Krankmeldung bzgl. ALG1 melden, dass weiß ich, allerdings wäre es eine Lüge zu behaupten, dass ich nach ablauf der Krankmeldung 100% gesund und arbeitsfähig bin, da ich ursprünglich von einer Krankengeldzahlung ausging, und mit entsprechend rehabilitationsmaßnahmen anfangen wollte um möglichst bald wieder am Berufsleben normal teilnehmen zu können.

Das ganze Thema ist mir sehr neu, da ich bisher dauerhaft seit meiner Ausbildung beschäftigt war, und noch nie eine ALG1/2 oder Krankengeldleistung bezogen habe.

Ich danke schonmal im voraus für alle hilfreichen antworten und wünsche einen angenehmen Abend!

Gesundheit, Sozialleistungen, Finanzielle Unterstützung
Schwangerschaft in Erzieherausbildung, finanzielle Unterstützung?

Hallo,

folgender Sachverhalt: Meine Freundin ist jetzt im 5. Monat schwanger und ist aktuell im 3. Jahr ihrer schulischen Erzieherausbildung. Aktuell bekommt sie ca. 350€ Bafög und Ihr Kindergeld. Ich bin arbeitstätig und bekomme ca. 1500€ netto im Monat. Also haben wir ungefähr 2100€ im Monat zur Verfügung. Ihre Ausbildung kann sie jedoch nun nicht planmäßig beenden, da sie auf Grund der SS nicht ins Praktikum gehen darf. Die schriftlichen Prüfungen wird sie aber wie geplant mit schreiben, die praktische dann schnellstmöglich nach der Geburt nachholen. Ab 01.05 ziehen wir in eine neue Wohnung, das wäre dann definitiv zu klein mit Kind. Miete beträgt dann ca. 450€ monatlich. Zusätzlich haben wir beide ein Auto, sprich 2x KFZ-Versicherung + Steuer. Meine Freundin muss ja auch noch für ihre Ausbildung monatlich ca. 90€ bezahlen, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, da immer davon die Rede ist das es an Erziehern mangelt. Kein Wunder wenn man dafür noch bezahlen muss etc.. Naja das ist ein anderes Thema. Aufjedenfall muss Sie ab Mai ihr Bafög aussetzen, da ab dem Zeitpunkt sie nicht, wie die anderen Schüler ins Abschlusspraktikum gehen kann. Bafög könnte sie nur weiter bekommen, wenn die schulische Ausbildung nicht länger als 3 Monate aussetzt. Und das wird ja aufjedenfall länger , da das Kind ca. am 04.08 kommen wird, und dann noch 8 Wochen Mutterschutz sind. Also muss Sie für die Zeit von Anfang Mai bis Ende der Mutterschutzzeit ALG II beantragen. Sie war heute bei der Schwangerschaftsberatung. Die Dame dort hat das wohl alles mal so ungefähr ausgerechnet & meinte das das ALG II für die Zeit wohl nicht mehr als 120-150€ wären, da ich, als ihr Freund (mein Gehalt) mit angerechnet wird.

Wie sollte man davon Fahrtkosten, Versicherungen, Lebensmittel, usw. bezahlen??

Wären wir nicht länger als 1 Jahr zusammen, wäre mein Gehalt wohl egal gewesen, wo ist da die Logik?

Nach der Geburt würde Sie dann wohl für die 8 Wochen Mutterschutz noch 300€ Mutterschaftsgeld bekommen.Wohngeld kann sie auch nicht beantragen.Ich versteh es nicht, wenn man Hartz IV Empfänger sieht die mit 8 Kindern rumlaufen, scheinen diese ja nicht so finanzielle Probleme zu haben. Meine Cousine empfängt auch Hartz IV, hat 2 Kinder und immer die neusten Sachen an, große, modern eingerichtete Wohnung etc.

Das Kindergeld meiner Freundin würde dann wohl auch wegfallen, wieso weiß ich jetzt nicht. Obwohl man das doch bis zum 25. Lebensjahr wenn man noch Ausbildung macht bekommt dachte ich?

Achso, in Elternzeit werden ich dann wahrscheinlich gehen, das sie ihre Ausbildung direkt beenden kann, und anschließend arbeiten gehen kann, da sie ja dann höchst wahrscheinlich mehr Netto-Einkommen hat als ich.

Also jetzt mal meine Meinung.. Sie macht eine Ausbildung als Erzieherin,muss dafür monatlich bezahlen, & bekommt dann lediglich die 120-150€ pro Monat???

sind beide 21 Jahre alt 😅

Gibt es noch finanziellen Unterstützungen die man beantragen kann?

Danke im Voraus

Recht, Finanzielle Unterstützung

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