Monatliche Unterstützung der Mutter - wie auf Erbteil anrechnen?

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Der einfachste Weg der Regelung ist ein privates Darlehen. Wenn Du 250 EUR p.m. leistest, dann wären das ca. 3.000 EUR p.a. (excl. Zinsen). Du kannst also mit Deiner Mutter einen Vertrag schließen, daß sie von Dir jeweils 250 EUR p.m. erhält und diesen Betrag zu einem nicht näher genannten Zeitpunkt zu Lebzeiten zurückzahlen wird. Du kannst das auch als ein jährlich aufzustockendes Darlehen von 3.000 EUR gestalten. Als Zinssatz kannst Du einen kleinen Betrag von z.B. 2% (ca. Inflationsrate) p.a. annehmen.

Damit ist das Darlehen vom Erbe abzuziehen und erst mal zu neutralisieren. Effektiv bekommst Du damit Deine Unterstützungsleistungen mit Inflationsrate verzinst zurück und der Restnachlass wird gemäß Testament oder gesetzlicher Erbfolge unter den relevanten Erben aufgeteilt.

....da geht leider gar nichts - wenn der Erbfall eintritt sind alle Kinder erst einmal gleichberechtigt, unabhängig davon, wie lange und wie hoch eines der Kinder einen Ünterstützungstransfer geleistet hat.