Bedarfsgemeinschaft: bereits Erstausstattung vor zwei Jahren, trotzdem Ausspruch auf finanzielle Hilfe, z.B. auf ein nötiges Kinderzimmer, Babybett zu klein,..?
Ich bin ein alleinerziehender Papa, die Kindsmutter ist weder mit ihrer Anwesenheit noch finanziell für die Tochter mit dabei.
Frage: Hat eine Bedarfsgemeinschaft nach Erhalt von Erstausstattung vor zwei Jahren, trotzdem Ausspruch auf finanzielle Hilfe, z.B. auf ein kindgerechtes Kinderzimmer. Babybett zu klein, sie ist 4 Jahre..
Ein Kinder/Jugendbett
Ein Schreibtisch für "große" Kinder wäre auch wichtig für sie, zum malen basteln und das sie was eigenes hat.. wäre auch zurVorbereitung für die Schule und und und Quasi fürs Kindeswohl.
Vielen Dank schon mal, für den ein oder anderen Tipp, gerne auch Artverwandt..