Frage zum ALG 2 bei zusammenziehen

4 Antworten

Erste Pflicht ist, sich zu erkundigen, welche Wohnungs- und Mietobergrenzen am Wohnort gelten. Wenn eine Wohnung neu angemietet werden soll, vorher beim Amt die Wohnung genehmigen lassen.

Also, wenn es eine Neue Wohnung sein soll, dann unbedingt erkundigen, was in Eurer Stadt als angemessen für 2 Personen gilt.

Sonst zieht besser erstmal einer zu dem anderen.

Ausserdem muss ja geprüft werden, ob nicht eventuell Wohngeld ausreicht. Leider wissen wir nichts über die Einkünfte des jungen Mannes.

Wer während der Umschulung Grundsicherung für Arbeitssuchende beantragt, also ALG II, hat daneben keinen Anspruch auf Wohngeld. Beim ALG II werden auch die Kosten einer angemessenen Wohnung erstattet, daher bekommt Wohngeld nicht, dessen Wohnkosten schon über ALG II übernommen werden.

Egal ist aber, ob Deine Tochter mit ihrem Freund eine Wohnung neu anmietet, oder in seine Wohnung zieht.

Sie muss das Einkommen des Partners stets angeben.

Allerdings wird erst nach einem Jahr des Zusammenwohnens eine Bedarfsgemeinschaft berechnet.

Wenn das Paar zusammenzieht und dann weiter (aufstockend) Alg 2 kriegt, gilt natürlich die Mietobergrenzen zu beachten (egal ob Zusammenziehen in neue Wohnung oder Zuzug eines Partners)