Steuervoranmeldung und Reverse-Charge-Verfahren?

1 Antwort

Du trittst hier als "Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13bAbs. 1 UStG" auf.

Das heißt, Du musst den Umsatz angeben und die Umsatzsteuer in der Kennziffer 46 eintragen. Zusätzlich darfst Du aber die Vorsteuer auch eintragen unter der Kennziffer 67.

D.h. unterm Strich zahlst Du nichts, da sich die beiden Steuerbeträge aufheben.

Weiterführende Infos zum Umsatzsteuertatbestand "Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13bAbs. 1 UStG" findest Du u. a. auf dieser Seite.