Von Freiberufler zur Angestellte - wie werde ich vom Finanzamt behandelt?

Hi,

Ich habe da ne Frage, die mir irgendwie niemand richtig beantworten kann. Deswegen schreibe ich in diesem Forum und ich hoffe, dass ihr mir da vielleicht weiterhelfen kann, bevor ich vollkommen verzweifele.

Neben meinem Studium habe ich als Freiberufler noch gearbeitet und mein Gewinn aus meiner selbstständige Tätigkeit war nie mehr als 6.000 euro im Jahr war (immer unter dem Freibetrag). Nun ist es jetzt so, dass ich mein Studium erfolgreich beendet habe und einen Jobangebot zum 1.August bekomme habe - Festangestellte! das wurde heißen, dass mein gesamtes Jahreseinkommen plötzlich über 8.000 betragen wird, da der Arbeitgeber mir ca. 3.000 brutto zahlen wird, WENN ich den Job annehmen wurde. Jetzt zu meiner Frage:

Mir ist schon klar, dass das Finanzamt mein Jahreseinkommen aus der selbstständige und nichtselbständige Tätigkeit berechnet und ich wahrscheinlich aufgrund meiner selbständige Tätigkeit, die ich bis dato ausgeübt habe, das erste mal Steuern nachzahlen muss. Wie behandelt das Finanzamt mich für das Jahr 2015? Werde ich dann für meine selbständige Tätigkeit (was ja in diesem Fall eine nebenberufliche Selbständigkeit dargestellt) geschätzt und müsste ich aufgrund dessen eine Steuer - Vorauszahlung plötzlich an das Finazamnt leisten?

Es wäre echt super, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet…. LG

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Getrennt lebend, Ehemann Selbstständig, Gewinn-Verlustrechnung Unterschrift b.Finanzamt stornieren ?

Hallo, Meine Frage bezieht sich auf die Gewinn-und Verlustrechnung beim Finanzamt, dazu muss ich aber etwas weiter ausholen. Mein von mir getrennt lebender Ehemann hat eine eigene Firma, für die er allerhand absetzen kann. .. Ich gehe seit 10 Jahren tageweise arbeiten, ansonsten noch bei anderen Leuten putzen. Ich lebe seit 10 Jahren von meinem Mann getrennt, aber im gleichen Haus in verschiedenen Wohnungen mit meinen 3 Kindern unter 18 Jahren, um die er sich nur telefonisch kümmert, da er ja soooo beschäftigt ist mit seinem eigenen Betrieb, er hat aber den Elan abends jedes Wochenende wegzugehen, na ja ist ein anderes Thema. Für dieKinder bekomme ich 400Euro Unterhalt von meinem Mann (+ganzes Kindergeld) Bis jetzt war es immer so, dass ich seine Gewinn-und Verlustrechnung mit unterschrieben habe, wegen der Rente und dem Geschäft.... Er zahlt die Nebenkosten (Strom und Wasser) für die von mir bewohnte Wohnung, Telefon, mein Auto Benzin und Versicherung+ Steuer zahle ich. Meine Frage wäre, wie lange rückwirkend kann ich beim Finanzamt meine Unterschrift stornieren lassen, so dass der Steuerbescheid ungültig ist, da ich in Zukunft eine eigene Steuererklärung machen möchte, wenn bei meiner auch nur 30 Euro plus rauskommen würde wäre das ja schon was. (bei seiner ist immer 0,00 Euro rausgekommen. Ich zahle für meine Tochter das Schulgeld (ca. 50 Euro im Monat). monerl

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