Hauptberufl. selbstständig + Nebenjob angestellt oder andersrum?

Hallo, folgender Fall:

Ich bin selbstständig/freiberufl. (Dipl-Psych, Seminarleitung, kein Gewerbe) und kann derzeit wegen der Pandemie nicht arbeiten, bekomme Grundsicherung. Jetzt habe ich a) ein Jobangebot für eine Teilzeit-Stelle von 20 Std/Woche, 13 €/Std bis Sommer, perspektivisch länger und b) ein befristetes Angebot à 12 Std/Woche, 45 €/Std für zweieinhalb Monate, das ich als selbstständige Person machen würde. Die Grundsicherung kann ich also wieder abgeben.

Fall 1: Ich bleibe hauptberuflich selbstständig, dazu neu nebenberuflich angestellt. Geht das überhaupt wegen der Arbeitszeiten? Hier könnte ich zusätzlich noch die Neustarthilfe beantragen. Allerdings müsste ich das Angestelltenverhältnis als Steuerklasse 6 angeben, richtig?

Fall 2: Ich versuche zu wechseln und meine momentan eh ruhende Selbstständigkeit nur noch nebenberuflich auszuüben und hauptberuflich angestellt zu sein. Macht das mehr Sinn? Dann wäre das nach meinen Informationen Steuerklasse 1 und eben einkommenssteuerliche Abgaben weil > 410 € pro Jahr.

Fall 3: Ich wechsle innerhalb dieses Jahres von der Selbstständigkeit in die Anstellung und wieder zurück (? ... )

Von meinen bisherigen Recherchen raucht mir der Kopf. Kann ich überhaupt einfach zum nächsten Monat wechseln, und kann ich zudem ohne Probleme irgendwann wieder hauptberuflich in die Selbstständigkeit wechseln?

Vielen Dank schonmal,
Alex

nebenjob, Selbstständigkeit, Steuern
Selbstständig. Fahrt vom Kunden nach Hause?

Hallo, folgendes Szenario.

Ich bin in der Reingiung selbstständig. Somit Fahre ich jeden Tag zu unterschiedlichen Kunden.

Teilweise fahre ich von Kunde zu Kunde, teilweise aber auch von einem Kunden nach Hause und dann einige Stunden später wieder los zum nächsten Kunden.

Zwei Szenarien als Bspw.

1: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

2: Von der Wohnung -> Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 1. Kunden -> Fahrt nach Hause

Fahrt als Geschäfts/ Betriebsfahrt zum 2. Kunden -> Fahrt nach Hause.

Meine Frage ist nun folgende: Da ich ja meine Arbeit beim Kunden immer vor Ort ausübe bspw. wie ein Handwerke (Klempner und Co)

Ist ja jede Fahrt (Von Wohnung zum Kundne sowie auch von Kunde zu Kunde) zum Kunden hin eine betriebliche Fahrt, die ich im Fahrtenbuch dann als Betriebs bzw. Geschäftsfahrt eintrage.

Wie ist es mit der Fahrt wenn ich beim Kunden fertig bin und dann direkt nach Hause fahre (Da ich Einzelunternehmer bin ist meine Wohnanschrift auch gleich meine Hauptanschrift des Gewerbes) ?

Ich habe von einigen gehört das es auch als Betriebsfahrt zählt, da ich ja theoretisch die Fahrt in Ausübung meines Gewerbe tätige und dann wieder gleichzusetzen wäre wie eine Fahrt vom Kunden zum Betrieb (Büro).

Mein Finanzamt meinte aber das es als sogenannter Arbeitsweg deklariert werden muss. Sprich die Strecke Wohnung <-> Arbeit wie es bei einem Angestellten vorkommt der zur Arbeit ins Büro und von dort wieder nach Hause fährt.

Was ist denn jetzt richtig ? Ich hoffe auf Antworten von Fachleuten oder welchen die bereits Erfahrungen haben in diesem Bereich aufgrund der eigenen Selbstständigkeit.

Finanzamt, Selbstständigkeit, Steuererklärung, Fahrtenbuch
Aktien als Betriebsvermögen Einzelunternehmen?

Guten Tag,

ich bin selbstständig tätig mit einem Einzelunternehmen, das weniger als 600.000€ Umsatz und 60.000€ Gewinn pro Jahr erzielt. Den Gewinn aus der Tätigkeit lege ich größtenteils in langfristig Aktien an, bisher privat. Nun ist mir die Idee gekommen, den Gewinn des Einzelunternehmens noch im Unternehmen in Aktien zu investieren, sodass diese Betriebsausgaben wären und in diesem Jahr den Ertrag, der versteuert wird, mindern. Es würde sich für aufgrund vieler Faktoren, die Aktien langfristig als Betriebsvermögen zu halten. Ist das grundsätzlich möglich?

Wenn ja, dann verstehe ich es so, dass der Gewinn aus den Aktien und das Vermögen, mit dem die Aktien gekauft wurden, erst dann versteuert werden, wenn die Aktien wieder verkauft wurden, und zwar wird das zum Kauf genutzte Vermögen normal versteuert mit Gewerbe- und Einkommenssteuer und von den Kursgewinnen nur 60% mit Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

Info: Bei meinen Kapitalerträgen handelt es sich ausschließlich um Kursgewinne, also keine Zinsen oder Dividenden.

Ich habe noch an einer Stelle gelesen, dass Unternehmen, die ihren Gewinn mit Hilfe einer EÜR ermitteln, was bei mir potentiell aufgrund des niedrigen Umsatzes der Fall wäre, die Ausgaben für Aktien erst nach dem Verkauf anrechnen können. Stimmt das?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Selbstständigkeit, Steuern, Kapitalerträge, Einzelunternehmen

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