Ab wann redet man im Rahmen einer Selbstständigkeit von Liebhaberei?

2 Antworten

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Wenn dauerhaft kein Gewinn entsteht und das auch weiterhin nicht zu erwarten ist, dann gilt das steuerlich als Liebhaberei.

Du kannst dann also Deine dafür entstehenden Kosten nicht mehr absetzen.

Ein mír bekannter Steuerberater hat es so formuliert: 5 Jahre nach Unternehmensgründung stellt das Finanzamt unangenehme Fragen, z. B. "welche Werbung machen Sie?", "welche Zukunftsperspektiven sehen Sie für Ihr Geschäft?". Besonders, wenn aus einer anderen Einkunftsart (z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit) Steuerrückzahlungen anfallen.