Kundenschutzklausel für Freiberufler?

1 Antwort

Solche Klauseln sind absolut üblich und meines Erachtens auch zulässig. Die Agentur verdient natürlich an der Vermittlung, sodass durch die Umgehung ein finanzieller Schaden entsteht. Wie lange der Kundenschutz gilt und unter welchen Bedingungen die Vertragsstrafe fällig wird, sollte sich aus dem Vertrag ergeben. Den hast du schließlich unterschrieben und musst dich folglich auch daran halten.