Kundenschutzklausel für Freiberufler?
Ein Kunde hat mich für einige Wochen (in Teilzeit, insgesamt unter 100 Stunden) über eine Agentur beauftragt. Er bezahlt die Vermittlung (pro Stunde/Woche, insgesamt unter 1000 Euro bisher). Der Kunde will aber mit mir direkt weiterarbeiten, ohne Agentur.
Laut AGB der Agentur soll ich dafür eine Strafe im 5-stelligen Bereich bezahlen... obwohl ich sonst nichts zahle, also die Agentur überhaupt keinen Schaden (von mir) hat. Die Regel ist zeitlich unbegrenzt. Kann sie dann überhaupt gültig sein? Für immer sicher nicht, aber für xy Wochen/Monate?
Für den Kunden gibt es natürlich separat eine Strafe, aber nur für x Monate nach der Beauftragung und die Höhe (nur 4-stellig) ist auch angemessen und ihm wohl Wert.
1 Antwort
Solche Klauseln sind absolut üblich und meines Erachtens auch zulässig. Die Agentur verdient natürlich an der Vermittlung, sodass durch die Umgehung ein finanzieller Schaden entsteht. Wie lange der Kundenschutz gilt und unter welchen Bedingungen die Vertragsstrafe fällig wird, sollte sich aus dem Vertrag ergeben. Den hast du schließlich unterschrieben und musst dich folglich auch daran halten.