Selbstständigkeit - kann man dann Kosten eines Privat-Pkw für diese Erwerbstätigkeit absetzen?

3 Antworten

Hallo Allerseits, und wie ist es mit den Fahrten zw Wohnung und der Betriebsstätte eines Einzelunternehmers mit seinem Privatwagen?

Enscheidend ist, ob der Wagen übewiegend betrieblich, oder überwiegend Privat genutzt wrd.

Ist die rivate Nutzung überwiegend udn die geschäftliche von untergeordneter Bedeutung, kann man die geschäftlichen Fahrten mit 30 Ct. pro Kilometer als Betrriebsausgaben abziehen.

Alternativ ist die genaue Berechnung aller Autokosten und der Abzug der auf die betreiblichen Fahrten entfallenden Kosten. Wenn es ein Leasingfahrzeug ist, fallen ja keine Abschreibungen an.

Aber gab es eventuell eine Leasingsonderzahlung? die wäre dann ggf. auch anteilig zu berücksichtigen.

Wenn es sich nciht um eine Kapitalgesellschaft handelt, ist eine Ummeldung nicht erforderlich, weil ja Personengleichheit gegeben ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Soviel ich weiß, hängt das davon ab, ob das Auto gemessen an der jährlich zurückgelegten Kilometerzahl zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, dann muss es dem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Bei weniger als 10 % gehört es nur zum Privatvermögen. Und dazwischen hat man ein Wahlrecht, was auch die Führung eines Fahtenbuchs beinhaltet. Oder man teilt die Kosten auf anhand der Nutzungsanteile.