Ich möchte für meine nebenberuflich/freiberufliche Tätigkeit als wissenschaftlicher Berater mit Kleinunternehmerregelung eine neue Steuernummer beantragen.
Für meinen Hauptjob als Wissenschaftler habe ich bereits eine Steuernummer, und die Steuererklärung erfolgt immer gemeinsam veranlagt mit meiner Frau. Wir sind beide Angegestellte und hatten bislang auch keine weiteren Einkünfte aus einem Nebenjob. Muss ich nun trotzdem im Elster Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung unter Punkt 14 diese Einkünfte für mich und meine Frau angeben? Von meinem Verständnis läuft das alles separat über eine andere Steuernummer und ist nicht relevant für meine freiberufliche Tätigkeit.
Somit wäre unter Punkt 14 lediglich in Feld 109 ein Eintrag vorzunehmen. Ich habe mich in diesem Zusammenhang außerdem gefragt, ob es überhaupt notwendig ist, für diese geringe Nebenerwerbstätigkeit eine neue Steuernummer zu beantragen.