Selbstständigkeit/Gewerbe neben Hauptjob (Teilzeit)?

3 Antworten

Das neue 450 heisst 520. Minijobgrenze.

Eine Tätigkeit als Honorarkraft wäre Scheinselbständigkeit.

Wenn über 520, dann Lohnsteuerklasse VI.

liva3003 
Fragesteller
 14.08.2023, 18:30

Also ist ein (Klein)Gewerbe neben meinem "Hauptjob" absolute garkeine Option? Es geht nur Minijob? Die Bar stellt halt kein Personal fest an

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Andri123  14.08.2023, 19:08
@liva3003

Die Bar will sich die Abgaben sparen. Legal ist das nicht.

Bekämst Du überhaupt einen so hohen Stundenlohn, dass Du trotz Deiner eigenen Kosten genug verdienst? Also angefangen bei Gewerbeanmeldung, dann Steuererklärung, Steuerzahlung?

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liva3003 
Fragesteller
 14.08.2023, 19:49
@Andri123

Also um es mal konkreter zu machen: Die Bar ist ein Stripclub und ich wäre dort als Tänzerin tätig. In dem Gewerbe ist es üblich, dass die Tänzerinnen ausschließlich mit Gewerbeschein arbeiten (das ist durchaus zu kritisieren), weil sie so aber eben frei über Arbeitspensum entscheiden können und nicht an bestimmte Etablissements und Zeiten gebunden sind. Auch die Vergütung variiert natürlich. Ich kann leider nicht einschätzen, inwiefern sich der Verdienst auf meine Abgaben auswirkt und ob es sich rechnet. Wollte erstmal den rechtlichen Rahmen checken

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inwiefern ich meinem bisherigen Arbeitgeber über meine Nebentätigkeit Auskunft zu geben habe

Das ergibt sich ggf. aus Deinem Arbeitsvertrag.

und inwiefern sich was hinsichtlich Steuerklasse für mich und meinen Arbeitgeber ändert

Nix, da eine gewerbliche Tätigkeit nichts mit Steuerklassen zu tun hat

Betrifft ihn/mein festes Gehalt das auf irgendeine Art und Weise?

Nein

Du musst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln, den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln und dem Finanzamt eine Anlage EÜR und Anlage G zukommen lassen.

Aber: Die kurze Beschreibung riecht sehr nach Scheinselbständigkeit...

DEin Hauptarbeitgeber muss es wissen, darf aber keine Einwände erhebn, denn Du ist ja Teilzeitkraft.

Wenn Du als selbständiger Barkeeper nur in einer Bar arbeitest, gibt es auf Dauer Probleme, denn es ist Scheinselbständigkeit.

Versteeurt wird es über die Einkommensteeuererklärung, mit den Anlagen EÜR + G.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986