Selbstständigkeit/Gewerbe neben Hauptjob (Teilzeit)?
Hallo,
ich arbeite seit einem Jahr in Teilzeit (25 Std./4-Tage Woche) und würde nun gerne zusätzlich am Wochenende in einer Bar arbeiten wollen (2-3 Mal im Monat). Das Gehalt für den Wochenende-/Nebenjob übersteigt sehr wahrscheinlich die 450,- Grenze und ich würde in der Bar auf Rechnung arbeiten (mit Gewerbeschein).
Nun wäre meine Frage, inwiefern ich meinem bisherigen Arbeitgeber über meine Nebentätigkeit Auskunft zu geben habe und inwiefern sich was hinsichtlich Steuerklasse für mich und meinen Arbeitgeber ändert? Betrifft ihn/mein festes Gehalt das auf irgendeine Art und Weise?
3 Antworten
Das neue 450 heisst 520. Minijobgrenze.
Eine Tätigkeit als Honorarkraft wäre Scheinselbständigkeit.
Wenn über 520, dann Lohnsteuerklasse VI.
Also um es mal konkreter zu machen: Die Bar ist ein Stripclub und ich wäre dort als Tänzerin tätig. In dem Gewerbe ist es üblich, dass die Tänzerinnen ausschließlich mit Gewerbeschein arbeiten (das ist durchaus zu kritisieren), weil sie so aber eben frei über Arbeitspensum entscheiden können und nicht an bestimmte Etablissements und Zeiten gebunden sind. Auch die Vergütung variiert natürlich. Ich kann leider nicht einschätzen, inwiefern sich der Verdienst auf meine Abgaben auswirkt und ob es sich rechnet. Wollte erstmal den rechtlichen Rahmen checken
inwiefern ich meinem bisherigen Arbeitgeber über meine Nebentätigkeit Auskunft zu geben habe
Das ergibt sich ggf. aus Deinem Arbeitsvertrag.
und inwiefern sich was hinsichtlich Steuerklasse für mich und meinen Arbeitgeber ändert
Nix, da eine gewerbliche Tätigkeit nichts mit Steuerklassen zu tun hat
Betrifft ihn/mein festes Gehalt das auf irgendeine Art und Weise?
Nein
Du musst innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit elektronisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermitteln, den Gewinn mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln und dem Finanzamt eine Anlage EÜR und Anlage G zukommen lassen.
Aber: Die kurze Beschreibung riecht sehr nach Scheinselbständigkeit...
DEin Hauptarbeitgeber muss es wissen, darf aber keine Einwände erhebn, denn Du ist ja Teilzeitkraft.
Wenn Du als selbständiger Barkeeper nur in einer Bar arbeitest, gibt es auf Dauer Probleme, denn es ist Scheinselbständigkeit.
Versteeurt wird es über die Einkommensteeuererklärung, mit den Anlagen EÜR + G.
Also ist ein (Klein)Gewerbe neben meinem "Hauptjob" absolute garkeine Option? Es geht nur Minijob? Die Bar stellt halt kein Personal fest an