Kann man Liebhaberei selber anmelden?

Moin!

Ich bin Angestellte und möchte nebenbei aus meinen (teuren) kreativen Hobbies (stricken, nähen, plotten, graphic design) etwas Geld machen, z.B. durch den Verkauf von Mützen, Taschen, Deko oder selbst-designte Postkarten (Digital oder als Druck). Mein einziges Ziel dabei ist ausschließlich, meine Hobbies teilweise zu finanzieren, um sie weiter auszuüben. Ich würde das Verkaufen nur ab und zu, je nach Zeit und Lust machen, ich erwarte keine großen Einnahmen (vielleicht 1000€/Jahr grob geschätzt?) und hätte sicherlich keine oder kaum Gewinne (wenn ich nur alle Materialkosten berechnen würde, sicherlich immer Verluste...).

Ich möchte nur alles legal machen und bei so einer kleinen Sache keine unnötige Komplikation... aber geht das überhaupt?

Ein Gewerbe anzumelden wäre an sich kein Problem. Ich war eigentlich fast dabei, es anzumelden, als ich mich weiter darüber informiert habe: Laut allen Definitionen ist mein Fall deutlich unter Liebhaberei einzustufen. Ich habe auch mehrere Beiträge von „Gründern“ gelesen, die ein Kleingewerbe angemeldet haben, nur um es später abmelden zu müssen, weil es tatsächlich Liebhaberei war oder Handwerkskammer Beiträge bezahlen mussten, die höher als der Gewinn waren. Das bringt nur Ärger, Frustration und unnötige Aufwand.

Es klingt vielleicht blöd, aber nach viel Recherche frage ich mich nun einfach: wenn man so ein kleines Geschäft vorhat, kann man nicht direkt so eine „Liebhaberei-Aktivität“ bei dem Finanzamte selbst anmelden?

Ich habe auch über die „410€ Regelung“ gelesen. Könnte man diese „bis 410€ Gewinn im Jahr“ haben unabhängig vom Umsatz/Einnahme? Z.B. Ich möchte eine Tasche für 60€ verkaufen, Materialkosten dafür sind 45€. Wenn ich eine einzige Tasche im Monat verkaufen würde: Einnahmen sind 720€, Gewinn jedoch 180€ lächerliche Euro... Fällt das unter der 410€ Regelung? Wenn ja, heißt das, dass ich es einfach ohne weiteres als Hobby machen kann? Ein kleines „Kassenbuch“ würde ich für alle Fälle führen, um alle Einnahmen und Ausgaben unter Blick zu behalten...

Ich habe stundenlang in Google recherchiert aber alle Artikel und Infos zum Thema Liebhaberei sind aus der Perspektive von (Klein)Unternehmern, die die Einstufung als Liebhaberei und deren Nachteile vermeiden wollen, was nicht mein Fall ist.

Für alle Tips oder Info zur weiteren Recherche bin ich dankbar.

Finanzamt, Gewerbe, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebenverdienst, Nebentätigkeit, Kleinunternehmerregelung, Nebengewerbe
was braucht man um problemlos bei fiverr nebenbei zu verdienen?

Ich würde gerne nebenbei mit Fiverr verdienen und habe mich gefragt, was ich alles beantragen / haben sollte. Damit ich nicht später irgendwas vergessen habe und dann Strafe zahlen muss etc.

Ich bin momentan fest angestellt und verdiene um die ca. 30000 EUR im Jahr (falls es helfen sollte).

Für 2019 hab ich zum ersten mal meine Steuererklärung gemacht, deshalb kenne ich mich mit diesen Sachen noch nicht wirklich so gut aus.

Was ich auf Fiverr gerne verkaufen / anbieten würde, sind Zeichnungen von das was die Leute halt haben wollen.

Ich hab mich schonmal selbst erkundigt aber leider bin ich noch bei einigen Sachen voll verwirrt, deshalb Frage ich einfach mal stichpunktartig;

  • Brauche ich ein Gewerbe ?
  • da ich ja Zeichnungen anbiete, bin ich doch quasi als Künstler betrachtet oder?
  • wäre ich dann nicht frei vom Gewerbe beantragen?
  • gilt der 9408 EUR Steuerfreibetrag seperat für das was ich mit Fiverr verdiene oder ist das insgesamt für mein gesamtes Einkommen von allen Quellen für 2020?
  • wäre es nicht seperat, da es ja ein Einkommen ist aus einer selbständigen nebentätigkeit?
  • benötige ich eine UST-Nummer?
  • Kriege ich automatisch eine UST-Nummer nachdem ich Gewerbe beantragt habe?
  • ab wie viel bin ich verpflichtet meine UST-Nummer anzugeben?

Außerdem will ich das auch nicht jeden Monat machen. Vielleicht mal 50-100 EUR für 1-2 Monate etc., also kein festen Plan. Also einfach wirklich nur wenn ich weiß dass ich Zeit hab und lust zu zeichnen habe.

Was ich jetzt machen würde:

  • ein Gewerbe haben
  • die komplette Summe von das was ich mit Fiverr für 2020 bekomme, in meine nächste Steuererklärung eintrage
  • (falls Steuerfreibetrag seperat für Fiverr ist) unter 9408 EUR bleiben (welches warscheinlich einfach ist)

Tut mir leid falls die Grammatik nicht perfekt ist. Hab teils nur translated.

Finanzamt, Freiberufler, Gewerbe, Nebenverdienst, Steuern, Nebentätigkeit, Fiverr
Fiverr - Einkünfte, Form der Tätigkeit etc.?

Liebe Community,

ich bin Student und betreibe seit wenigen Monaten neben meinem Studium und einem Minijob (Einkommen 417€ im Monat + Bafög von knapp 810€) nun eine freiberufliche Tätigkeit auf Fiverr.com (Eine Plattform, auf der man verschiedene Dienste von Übersetzungen, hin zu Logo-Erstellungen etc. anbieten kann). Ich habe hier in den letzten 4-5 Monaten etwa 1000€ verdient und muss mich nun natürlich mit der Frage auseinandersetzen, wie all das anzumelden ist. Verzeiht, aber ich bin kompletter Laie, was das Thema Steuern etc. angeht.

  1. Wenn ich die Tätigkeit anmelden will, müsste ich hierfür nun ein Gewerbe anmelden oder die Tätigkeit beim Finanzamt in irgendeiner anderen Art anmelden? Was wäre am sinnvollsten?
  2. Fiverr hat seinen Sitz in Israel. Wenn ich nun Rechnungen für die Buchhaltungen schreibe (Fiverr gibt keine aus), fällt demnach keine Mehrwertsteuer an, richtig? Was wäre denn für eine Steuer zu beachten und wie hoch ist diese? Brutto- und Nettoeinkommen sind hier identisch.
  3. Wirkt es auf mein Fiverreinkommen in irgendeiner Form aus, dass ich einen steuerfreien Minijob ausübe, oder tut es das andersherum? (Auf meinen Minijob auswirken)

Mir ist klar, dass manch einer die Sinnhaftigkeit der Tätigkeit in Relation zur Bafög-Förderung in Frage stellen wird, da ich nur eins von beidem in vollen Umfang haben kann, wenn ich zusätzlich noch einen Minijob ausübe. Ich werde dem Bafögamt Rückzahlungen überweisen müssen und die Tätigkeit weiterausüben, weil ich ab Oktober ohnehin nicht mehr gefördert werde und ein Semester überziehen muss. Da ist es ganz gut, eine weitere Einkommensquelle zu haben.

Finanzamt, Freiberufler, Nebenverdienst, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Nebentätigkeit
Online Verdienst durch Webseiten-Tests - bin ich als Schüler steuerpflichtig?

Hallo liebe Community,

ich bin neu hier und habe eine wichtige Frage. Ich bin volljähriger Schüler eines Gymnasiums. Um mein Taschengeld etwas aufzubessern, habe ich mich vor einiger Zeit bei der Website UINSPECT angemeldet. Dort führe ich als Tester in unregelmäßigen Abständen sog. Usability-Tests von Websiten durch. D. h. ein Unternehmen, z. B. die Deutsche Bahn beauftragt UINSPECT mit der Testung der Benutzerfreundlichkeit ihrer Website. Dabei gibt die DB vor, dass ihre Seite von z.B. 200 Leuten getestet werden soll. UINSPECT schickt dann eine email an alle angemeldeten Tester (so wie mich) und diejenigen 200 Leute, die als erstes auf den Link in der MAil klicken und sich den Test reservieren, können diesen durchführen. Dabei kommentiert man, was einem an der Website ganz generell gefällt oder stört, bekommt aber auch gewisse Aufgaben gestellt, z.B. soll man eine bestimmte Zugverbindung auf der Bahn-Website probehalber raussuchen und den Such-und Buchungsvorgang im Hinblick auf Nutzerfreundlichkeit kommentieren. Diese Tests dauern meist ca. 15 Minuten und werden mit 10€ vergütet, welche im Folgemonat auf das eigene Paypal-Konto überwiesen werden.Eine Steuernummer musste bei der Anmeldung nicht angegeben werden. Für mich ist das leicht verdientes Geld und ich habe mir deshalb schon 50€ dadurch verdient. Allerdings kommen diese Tests eben nicht regelmäßig. So kommt es, dass man manchmal jede Woche zu einem Test "eingeladen" wird, dann aber auch mal einen Monat gar nicht. Theoretisch kann man 8 Tests im Monat machen und somit maximal 80 € pro Monat verdienen.

Nun habe ich mit die Frage gestellt, ob ich diese Aufbesserung meines Tascgengeldes, vor allem da ich kürzlich volljährig geworden bin, irgendwie beim Finanzamt melden oder gar versteuern muss. UINSPECT betont auf ihrer Website, dass man bei ihnen nicht fest angestellt ist.

Muss ich also mein geringes Einkommen melden oder versteuern? Und wie wäre es, wenn ich mich auch zusätzlich  bei Konkurrenz-Websiten anmelde, die ähnliche Dienste anbieten und somit insgesamt mehr als 80€ pro Monat verdienen würde? Gibt es da vielleicht irgendwo eine Grenze?

Ich bedanke mich schonmal für euren Rat.

MfG

Finanzamt, Nebenverdienst, Steuern, Schüler
Geld verdienen als Banktester?

Hallo, kürzlich habe ich mal wieder im Rahmen einer Prämienaktion ein neues Girokonto eröffnet. Irgendwann wurde ich dann von einem Sachbearbeiter um ein Feedback gebeten. Bei dem Telefonat mit dem Bank-Mitarbeiter hatte ich den Eindruck, dass ich ein X mal höheres Fachwissen im Bereich Banking im Allgemeinen und Kapitalanlage im Besonderen hatte. Frage: wie könnte ich mein (nebenberuflich erworbenes) Fachwissen in diesen Bereich in klingende Mütze umsetzen? Vor ein paar Jahren habe ich mal als Testkäufer auch ein paar Banken besucht. Ich fühlte mich total unterfordert dabei und die Vergütung lag unter 10 Euro pro Stunde. Dann habe ich mal gelesen, dass die Stiftung Warentest auch öfters Banken testet. Aber vermutlich nehmen die auch solche Testkäufer-Agenturen als Subunternehmer in Anspruch und beschäftigen nicht direkt Banktester? Dann gab es 2012 mal die Meldung im MM: http://www.manager-magazin.de/finanzen/artikel/a-844474.html "Bundesregierung plant anonyme Bankentests". Aber davon war zuletzt auch nichts mehr zu lesen. Frage: wie kann man Geld verdienen als Banktester? Oder ganz allgemein nebenberuflich mit fundierten Kenntnissen im Bereich Banken, speziell Kapitalanlage (kein Vertrieb von irgendwelchen Produkten)? Meine Vermutung ist, dass man in den USA als Quereinsteiger leicht an solche (gut dotierten) Jobs kommen könnte, wenn man man was drauf hat. In Deutschland aber immer nur die "Scheine" (Studium und andere Abschlüsse) zählen. Gruß und danke im Voraus.

Bank, Kapitalanlage, Minijob, nebenjob, Nebenverdienst

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