Arbeitlosengeld II, selbstgenutztes Wohneigentum, Teilvermietung

Hallo, ich bin 1 Jahr vor der Rente, beziehe z.Zt. noch Arbeitslosengeld II und bewohne eine Wohnung im eigenen unbelasteten Haus (Altbau). Meine Rente wird so gerade über dem sein, dass ich nicht auf Grundsicherung angewiesen sein werde. Um hier etwas dazu zu verdienen, habe ich mich daran gemacht in meinem ziemlich großen Haus aus ungenutzten Räumen eine weitere Wohnung fertigzustellen. Diese ist früher fertig geworden als ich dachte und habe sie nun auch schon vermieten können, an einen ebenfalls Arbeitslosengeld II Empfänger. Nun ist es so, dass die Heizkosten (Altbau eben und gestiegene Ölpreise), sowohl meine eigenen als auch die des Mieters mit den Zahlungen des JobCenters nicht gedeckt werden können. Bisher habe ich die eigenen Mehrkosten aus dem Regelsatz zugeschossen. Soweit ist das ja auch in Ordnung. Bei dem Mieter habe ich mir eigentlich gedacht die Mehrkosten aus der Kaltmiete zu zuschießen, was auch in Ordnung wäre. Jetzt möchte die Arge aber die komplette Kaltmiete als Einkommen von meinem Regelsatz abziehen. Wenn ich bis zur Rente plus minus 0 raus komme, dann wäre das ja auch noch in Ordnung aber es besteht die Gefahr, dass ich dann, trotzt Mieteinnahmen, wegen der hohen Heizkosten noch mehr von meinem eigenen zuschießen muss. Das kann es ja nicht sein. Da habe ich folgenden Text gefunden

"Ebenfalls berücksichtigt werden Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung. Hier gilt jedoch die Ausnahme, dass Mieteinnahmen zur Reduzierung der eigenen Unterkunftkosten im Sinne des § 22 SGB II nicht berücksichtigt werden."

Wie soll ich das verstehen und hat das für mein Problem eine Auswirkung?

ARGE, Einkommensanrechnung, Hartz IV, Arbeitslosengeld II, Mieteinnahmen
Kein Geld vom Amt, obwohl sehr dringen benötigt. Was tun?

Hallo liebe gutefrage.net Gemeinde,

meine Freundin und ich haben ein großes Problem mit dem Arbeitsamt.

Erstmal zu uns:

Ich bin in der Ausbildung zum Fachinformatiker und verdiene nur mässig (ca. 450 Euro Netto) Geld. Meine Verlobte ist Arbeitslos und Schwanger (7. Monat, das kind kommt also bald). Meine Eltern verdienen sehr gut, ihre nicht.

Jetzt zur geschichte:

Wir haben vor 4 Moanten schon versucht Alg II (Arbeitslosengeld 2) zu beantragen, das Amt schludert aber schön rum und es ging nie richtig vorwärts. Meine Eltern und die Schwester meiner Verlobten haben bisher uns immer viel unterstütz damit wir überhaupt die Miete zahlen konnten.

Nun musste ich beim Amt ersteinmal BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) beantragen, was jedoch abgelent wurde, da meine Eltern zu viel verdienen. Mein Vater möchte uns jedoch nicht weiter Finanzieren, zumindest nicht mehr in dem Maß wie er es jetzt tut (er zahlt die gesamte miete von 350 Euro), da ich nun meine 3. Ausbildung angefangen habe und einfach von zuhause weg gegangen bin, um mit meiner Freundin durchzubrennen (Ja das ist natürlich nicht sehr verantwortungsvoll).

Das Jobcenter hat nun beschloßen, das mein Vater unterhaltspflichtig ist und verlangt nun von mir Ihn zu verklagen, was ich jedoch nicht machen kann und werder! Daher bekommen wir nun weder Alg II, BAB oder sonst i-ein Geld.

Was sollen wir tuen? Heiraten und wieder BAB beantragen? Dann ist das Kindergeld was ich bekomme weg (189 Euro) und bekomme nach Internetberechner vom BAB 228 Euro.

Doch lohnt sich das? Ich weiß einfach nicht, wie wir das auf die Reihe bekommen sollen ....

ALG II, Arbeitslosengeld 2, BAB, Hartz IV, Berufsausbildungsbeihilfe

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