2 Millionen Kredit für Unternehmensgründung?

Guten Abend,

Meine Frage ist, ob es möglich ist (unter unten beschriebenen Umständen) einen Bankkredit über 1.5€ milionen - 2€ milionen zu bekommen?

Situation:

Ich brauche das Kapital um damit ein Campingplatz zu gründen resp. aufzubauen. Mit den Kosten (1.5 bis 2 milionen €) würde sowohl der Grundstückpreis als auch die gesamten Baukosten gedeckt. Das Camping hätte einen fokus auf Wohnmobil/Wohnwagenstellplätze und keine Saison/Langzeitstellplätze. Angepeilter Jahresumsatz beläuft sich auf 15'230'000€ Brutto. Der Umsatz generiert sich aus der Vermietung der Stellplätze sowie üblichen Campinginternen Wirtschaftsstätten wie Campingshop, Schwimmbad, Fahrradverleih, etc.

Zu mir: Eigenkapital ist in höhe von 250'000€ vorhanden. Einkommen wäre zur Zeit des Projekts natürlich 0€ fix resp. nach dem Bau des Camping abhängig vom Umsatz.

Der Kredit wäre Idealerweise über eine Laufzeit von 20 Jahren, könnte nach Plan aber auch über 10 Jahre getilgt werden.

Businessplan, Bauplan ist alles bereits vorhanden.

Ist es möglich/üblich dass einem eine Bank unter solchen Voraussetzungen einen Kredit in dieser Höhe (~1.5 - 2 Mio €) ausstellt? Falls nicht, welche anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

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Absicherung einer Finanzierung bei Rückauflassungsvormerkung?

Hallo liebe Community!

Ich habe folgende Situation vorliegen:

Meine Lebensgefährtin erhält mittels Überlassung ihr Elternhaus, in dem meine Schwiegermutter im EG wohnt und wir einen aufwendigen Umbau des ersten OG samt DG zur separaten Wohneinheit planen. Im Zuge der Überlassung lässt meine Schwiegermutter sich ein Wohnrecht (Räume EG + KG) sowie eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, mit der ich ein wenig meine Probleme habe.

Wir müssen ca. 300t€ an Darlehen aufnehmen um den Umbau zu realisieren. Meine Hälfte Darlehens hätte ich mittels privater Grundschuld (Rang 1 - Grundschuld Bankdarlehen, Rang 2 - private Grundschuld ich und Rang 3 - Rückauflassungsvormerkung) abgesichert, so dass ich im Falle eines Falles meine eingebrachte Kohle zurückfordern könnte. Miteigentümer möchte ich nicht werden, da mir die Teilung des ZFH nach WEG als zu aufwendig und kostenintensiv erscheint.

Was mir noch unklar ist und nicht fair erscheint:

Angenommen meine Schwiegermutter macht unter einer der festgelegten Bedingungen ihre Rückauflassungsvormerkung wirksam, dann ist meine Lebensgefährtin nicht mehr Eigentümerin der Immobilie und würde für den von ihr eingebrachten Teil der Investition (150.000 €) - unabhängig davon, wieviel davon bereits getilgt worden ist - von meiner Schwiegermutter nichts mehr erhalten, während diese gleichzeitig eine Immobilie zurückbekommen würde, die erheblich mehr wert ist als zum Zeitpunkt der Hausübergabe. Wie lässt sich dies für alle Seiten gerecht regeln? Wie habt ihr diesen Punkt gehandhabt?

Vielen Dank für euren Input im Vorfeld und einen guten Start ins neue Jahr!

Finanzierung, Immobilien

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