Zufallserbe annehmen?

Ich weiß, es ist wohl eine seltsame Frage, aber dieses Problem treibt mich um.

Vor einigen Tagen bekam ich einen Brief, dass ich, als NAchkomme meiner verstorbenen Mutter, als Erbe ihres verstorbenen Halbbruders in Frage komme, der kinderlos verstorben ist.

Ich habe den Mann nie gesehen, wußte nicht, dass es ihn gab, ja ich habe meinen leiblichen Großvaterauch nie kennen gelernt.

Wie auch immer, der Verblichene hatte ein Testament gemacht,aber Formfehler begangen, womit die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist,wodurch eben eine Cousine von mir und ich ins Spiel kommen,neben seinen noch lebenden Geschwistern (sind wohl 3).

Der Mann war Wohlhabend,Ferienhaus in Schweden (u.A.Anteil an einem Golfclub), Wertpapiere, Bankguthaben, MG Oldtimer.

ER hatte im ungültigen Testament alles an einen Freund, der auch als Testamentsvollstrecker eingesetzt war, an zwei Nachbarinnen und eine Freundin vererben wollen.

Sollte ich ausschlagen,weil er mich nicht kannteund er bestimmt nicht wollte,dass ich etwas bekomme?

Oder sollte ich es vom Verhalten der anderen Erben abhängig machen,die bis auf eine Schwestr von ihm nicht bedacht wurden und auch die bekam nur ein Erinnerungsstück (eine Uhr aus dem früheren Familienhotel für ihre Kneipe).

Oder sollte ich in Erinnerung an meine Mutter annehmen,die wohl bei der Erbschaft von ihrem leiblichen Vater übervorteilt worden war (ich war damals Schulkind und habe nur mitbekommen, dass es daheim ein Streittthema zwischen meinen Eltern war).

Annehmen, in Erinnerung an die Mutter 50%
Ausschlagen, wenn man den Erblasser nicht kennt. 20%
Andere Idee 20%
Abhängig machen vom Verhalten der anderen Erben. 10%
Erbschaft, Erbausschlagung
Ich bekomme von meinem Vater das Haus geschenkt, muss ich dem Halbbruder im Falle meines Vaters Tod etwas abgeben?

Hallo zusammen,

bin leider in einem etwas komplizierteren Fall und würde mich sehr über Hilfe freuen!

Ich bin Einzelkind, Mitte 20, meine Eltern haben sich vor einigen Jahren getrennt aber noch nicht geschieden. Die Scheidung soll nun kommen.

Es gibt ein kleines Haus, welches beiden Elternteilen zu 50% gehört, es ist noch nicht ganz abbezahlt, ca. 40k sind noch Schulden drauf.

Meine Vater wohnt noch in dem Haus, möchte auch ungerne ausziehen, meine Mutter möchte ihren Pflichteil haben, das sind nach erster Schätzung ca. 90k.
Mein Vater müsste einen weiteren Kredit aufnehmen, um hier meine Mutter auszubehalten oder das Haus verkaufen.
Da er bereits über 60 ist, würde er wahrscheinlich keinen neuen Kredit mehr bekommen und müsste mich da mit ins Boot holen.

Nun habe ich noch einen Halbbruder, von meines Vaters Seiten.
Diesen kenne ich nicht, mein Vater hat auch keinen Kontakt zu ihm und möchte nicht, dass dieser Mal einen Teil des Hauses erbt (Das Haus sollte dann zu 100% zu mir gehen). Um das zu erreichen, würde er meine Mutter ausbezahlen und das Haus, welches dann ihm zu 100% gehört, mir als Schenkung überschreiben, ohne Wohnrecht für ihn. Er meinte, so würde diese 10-Jahres-Grenze nicht gelten, in der mein Halbbruder im Falle des Todes meines Vaters noch am Haus beteiligt sein könnte.

Ich bin da leider nicht ganz so informiert, was meint ihr?
Würde mein Halbbruder hier dann wirklich von "meinem" Haus nichts mehr antasten können in diesem Szenario?
Die Alternative wäre, das Haus zu verkaufen und unter meinen Eltern aufzuteilen.
Da es aber ein sehr kleines und eher nicht so attraktives Haus für heutige Verhältnisse ist, ist der Preis eben eher gering und die 90k pro Elternteil, da würde mit Sicherheit nicht mehr viel über bleiben in 20 Jahren.
Wäre es daher für mich nicht sinnvoller das Haus über einen weiteren Kredit (Auszahlung meiner Mutter) zu behalten? Dann hätte ich zumindest den Sachwert irgendwann mal.

Danke vorab für eure Hilfe!

eltern, erbrecht, Erbschaft, Geschwister, Kredit, scheidung, schenkung
Wie kann man am günstigsten ein Haus an den Schwiegersohn abgegeben?

Hallo zusammen,

unsere Tochter ist leider im Alter von 35 Jahren von uns gegangen. Unser Schwiegersohn ist für uns wie unser eigenes Kind. Ich habe selbst eine ältere Mutter (93 J.) und einen Bruder (65 J.); ich möchte jedoch, dass keiner der beiden etwas erbt, bzw. eben nur mögliche Weinbergle usw. aber nicht unser (von mir und meiner Frau) bewohntes Haus (Verkehrswert ggf. 400.000€). Dies würden wir gerne dem Schwiegersohn vererben / schenken / kostengünstig zukommen lassen. Geld wollen wir eigentlich nicht von ihm. Ich werde 70 und meine Frau 69, wie lange wir noch leben, dass weiß nur der liebe Gott.

Für uns sollte die Sache am liebsten zeitnah angegangen werden. Recherchen zufolge ist das Vererben doch die ungünstigste Lösung? Eben durch den Pflichtteil für meine Mutter / Bruder und eben der Erbschaftssteuer.

Mit einer Schenkung lese ich nur, dass hier die Schenkungssteuer anfällt und natürlich sofern wir unter 10 Jahren versterben, auch mein Bruder / Mutter einen Pflichtteil fordern könnten?

Ist ein Verkauf an den Schwiegersohn sinnig? Wir würden die Immobilie somit von ihm mieten und ihm so das Geld wieder "zurückführen"? Noch dazu könnte er so mögliche Reparaturen über die Steuer absetzen usw.

Ich bin total ratlos was die günstigste und für ihn / uns beste Lösung ist.

Mit freundlichen Grüßen,

HM

Erbschaft, Immobilien, Schenkungssteuer

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