Berliner Testament mit Einsatz Schlußerben - kann Hauverkauf durch überlebenden Ehegatten erfolgen?

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Das Gesetz vermutet, dass beim sog. Berliner Testament der überlebende Ehegatte im Zweifel nicht nur Vorerbe, sondern Vollerbe ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2269.html

Konsequenz daraus ist, dass er über das Erbe auch ohne Einschränkung verfügen darf, es insbesondere verkaufen kann.

Das käme darauf an, ob in dem gemeinsamen Testament der Vorerbe befreit wurde oder nicht.

Das ist allerdings der Regelfall, um dem Vorerben eine andere Erbeinsetzung, etwa bei nachgeborenen oder adoptierten Kindern des Längstlebenden, zu ermöglichen oder wg. Undank eine abweichende Einsetzung des Schlusserben verfügen zu können.

In dem Fall darf sie über das ererbte Vermögen frei verfügen und selbst andere testamentarische Verfügungen treffen.

Die Schlusserbin hätte da lediglich einen Sicherungs- oder Pflichtteilsanspruch an dem auf den Ertversterbenden entfallenden Miteigentumswert - ein Mitspracherecht hat sie mangels Anspruch an der Immobilie selbst jedoch nicht.

G imager761