Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

Ich bin seit 1,5 Jahren untermieterin bei meiner Mitbewohnerin. Sie ist Hauptmieterin und ich habe damals einen Untermietvetrag mit ihr abgeschlossen. Hier ein paar Auszüge:

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Die Anzahl der untervermieteten Räume: 1

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Es wird die Mitbenutzung der folgenden Räume vereinbart : Küche, Bad, WC, Keller

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Nach Beendigung des Mietverhältnisses muss der Hauptmieter die Mietkaution, sofern keine Schäden oder ähnliches entstanden sind, schnellstmöglich zurückzahlen, spätestens nach 3 Monaten.

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§ 8 Rückgabe der Mietsache

Bei Ende des Untermietvetrags hat der Untermieter die Mietsache vollständig geräumt und sauber zurückzugeben. Alle Schlüssel sind dem Hauptmieter zu übergeben.

Der Untermieter haftet für Schäden, die dem Hauptmieter oder einem Mietnachfolger aus der Nichtbefolgung dieser Pflicht entstehen.

Der Untermieter hat die notwendigen Schönheitsreparaturen (Wand- und Deckenfarbe in weiß oder dezenren Farbtönen) ordnungsgemäß zu erledigen.

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§10 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen der Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

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Das waren Auszüge aus dem untermietvertrag. Als ich eingezogen bin habe ich das Zimmer von einer Vormieter übernommen. Es gab KEIN Übergabeprotokoll oder ähnliches. Die Vormieterin hat das Zimmer sauber hinterlassen. Sie hatte die gebohrten Löcher zugemacht und mit weißer Farbe überstrichen (der Unterschied zur Wandfarbe ist zu sehen). Die Lage ist momentan so. Meine Mitbewohnerin hat mir mündlich vor 6 Monaten gekündigt. Ich ziehe als fristgerecht aus. Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen und die Hinterlassung der Gemeinschaftsräume. Ich werde alles in einen ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen, keine Frage, nur:

  1. Wann muss mir meine Mitbewohnerin mitteilen was ich genau zu machen habe (Decke/Wand streichen)?
  2. Kann sie von mir verlangen an den gemeinschaftsräumen irgendwas zu machen bzgl. Schönheitsreparaturen (ist im Vertrag ja nicht erwähnt)?
  3. Wenn sie von mir verlangt das ganze Zimmer zu streichen, darf sie das überhaupt wenn der Vormieter auch nur die Löcher zu gemacht hat und mit weiß die stellen abgedeckt hat?
  4. Wenn ich die Löcher in weiß überstreiche (und ich es eigentlich nicht machen muss), kann sie mir das dann als "nicht ordnungsgemäße Schönheitsreparaturen" beanstanden?
  5. Kann ich ein Abnahmeprotokoll erstellen das sie unterschreibt, bzw. Was mache ich wenn sie sich weigert es zu unterschreiben? Was ist wenn sie ein Protokoll aufsetzt das nicht gültig ist?

Danke!

Mietrecht, Auszug
Während Abitur (mit 18) ausziehen - Anspruch auf staatliche Hilfe?

Hallo,

also ich will mit 18 Jahren, während meines Abiturs, ausziehen von zu Hause. Nur ist es so, dass meine Eltern mir dann meinen Unterhalt nicht finanzieren wollen, wir verstehen uns einfach gar nicht gut und ich hätte später, während meines Abiturs, keinen Nerv mehr dazu, meine Eltern anzuklagen etc. Also bleibt mir so letztlich nur die Möglichkeit, falls diese eben besteht, dass mir der Staat irgendetwas monatlich überweist, um über die Runden zu kommen. Klar, könnte ich einen Nebenjob auf 400-EUR-Basis haben, aber eben nicht mehr, da ich mich auf das Abitur konzentrieren muss! Eine Ausbildung kommt gar gar gar gar nicht in Frage und sonst bleibt mir nur die Möglichkeit, zu Hause zu bleiben - aber das will ich ja nicht! Ich bin jetzt fast 17 Jahre alt und fange im August mein Abitur an (es ist noch nicht klar, ob 2 oder 3 Jahre, da ich die Noten der Abschlussprüfungen noch nicht erhalten habe, um beurteilen zu können, ob ich das Vollabitur mache oder das Fachabitur).Jedenfalls ist es zeitlich so, dass ich egal in welchem Szenario (Voll/Fachabi), mit 18 Jahren immer noch Schule mache, aber bis dort hin ja ausziehen möchte! Aber welche Wege bieten sich mir an? Denn zu Hause halte ich es gar nicht mehr aus, ich streite mich mit meinen Eltern nur noch machen mich psychisch nur noch runter. Das Verhältnis ist einfach nur zerstört. Ich gehe auch nicht weiter darauf hinaus, aber ich brauche nun eure Hilfe!

Danke schon im Voraus!

LG

Schule, wohnung, Auszug, Abitur

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