Wohnung untapziert übernommen, renoviert und bunt gestrichten. Muss bei Auszug trotzdem neutral gestrichen werden?
Hallo,
wie der Titel schon sagt wurde die Wohnung untapeziert (unrenoviert) übernommen und auf eigene Kosten vom Mieter tapziert und gestrichten. Einen finanziellen Ausgleich vom Vermieter gab es in keiner Form.
Nun wurden die Wände vom Mieter teilweise bunt (knalliges rot) gestrichen.
Ist der Mieter beim Auszug nun trotzdem verpflichtet die Wände neutral gestrichen zu übergeben? Falls ja würde der Vermieter ja die Wohnung auf Kosten des Mieters renoviert bekommen, oder nicht?
Im Mietvertrag stehen keine zusätzlichen Klauseln hierzu.
Vielen Dank
2 Antworten
Ist der Mieter beim Auszug nun trotzdem verpflichtet die Wände neutral gestrichen zu übergeben?
Nein das kann der Vermieter nicht fordern, allerdings kann er fordern die Wohnung so zurückzubekommen, wie er sie Dir / Euch übergeben hat : "nackt und ohneTapete".
wurde die Wohnung untapeziert (unrenoviert) übernommen und auf eigene Kosten vom Mieter tapziert und gestrichten.
Das ist der Regelfall, auch Bodenbelag, Gardinen und Lampen schafft sich der Mieter selbst an.
Ist der Mieter beim Auszug nun trotzdem verpflichtet die Wände neutral gestrichen zu übergeben?
Ja, ist er mindestens bei den knallrot gestrichenen Wänden aus Rechtsgrund Mängelbeseitigung durchaus.
Falls ja würde der Vermieter ja die Wohnung auf Kosten des Mieters renoviert bekommen, oder nicht?
Nein, er würde einen Mangel beseitigt bekommen, der ihn an nahtloser Weitervermietung hindert.
Bei Tapeten und Wandfarben in neutraler, heller Farbstellung hätte er die Wahl: Er überlässt sie dem VM, der dies annimmt oder er reißt sie wieder ab und übergibt die Wohnung in den bei Mietbeginn vorhandenen Zustand.