Malerarbeiten vor Schlüsselübergabe?

2 Antworten

Wer hat dem Maler einen Auftrag gegeben? Ein Kostenvoranschlag ist noch kein Auftrag.

  • Falls es der Vermieter war, dann hat er voreilig gehandelt und Euch die Möglichkeit genommen, es selbst zu erledigen bzw. einen Auftrag zu geben. Und deshalb hat er mit den Kosten Pech gehabt und zahlt sie selber.
  • Wenn der Auftrag von Euch kam (ob bewusst oder missverstanden), dann habt ihr Pech gehabt und müsst als Auftraggeber den Handwerker natürlich bezahlen.

Hier muss ich natürlich davon ausgehen, dass mit dem Vermieter über diese Angelegenheit keine anderslautenen mündlichen Vereinbarungen getroffen sind.

Katen 
Fragesteller
 17.04.2018, 19:06

Das war der Vermieter selbst. Jetzt steh ich da mit Schlüssel der alten Wohnung. Angeblich musste er notgedrungen renovieren, da der neue Mieter ab 1.5.einziehen möchte.

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user2358  17.04.2018, 21:29
@Katen

Lass Dich damit nicht unter Druck setzen. Das ist das Problem des Vermieters und nicht Deines. "Wer bestellt hat, der muss bezahlen".

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Snooopy155  17.04.2018, 21:54
@user2358

Da der Vermieter die Malerkosten nur anteilig einfordert fehlen hier wesentliche Angaben. Es kann nicht ausgeschlossen werden dass der geforderte Anteil geringer ist, als wenn der Mieter den Maler seiner Wahl selbst beauftragt hätte.

Des weiteren wird hier der Vermieter eine Erneuerung der Tapete gefordert hat - eine Forderung, die auch durch den Mietvertrag gedeckt werden sollte.

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Zur Beantwortung sollte man schon den Mietvertrag im Wortlaut kennen. Nach meinen Kenntnissen muß das Erneueren eine Tapete beim Auszug schon explizit im Mitvertrag festgehalten sein. Aber so holprig wie Dein Deutsch ist, so kann es durchaus zu einem Mißverständnis mit dem beauftragten Maler gekommen sein, denn ein Angebot ist etwas gänzlich anderes als den Auftrag erteilen. So wie es scheint, hat der Vermieter den Maler beauftragt, damit ist er erst einmal in der Zahlungspflicht. Da er Euch nicht die Möglichkeit gegeben hat den Maler selbst zu beauftragen würde ich erst einmal nur die Materialkosten erstatten. Aber es bedarf auch noch der Erläuterung, was mit anteilig gemeint ist.