Ich bin in der Ausbildung mein Freund arbeitet voll zeit und eine eigene Wohnung

3 Antworten

Da du für deinen Umzug sicher kein Geld zur Unterstützung beim Jobcenter beantragen willst und auch jetzt keine Leistungen beziehst, kannst du bedenkenlos zu deinem Freund ziehen.

Warum sollte das Jobcenter etwas dagegen haben (dürfen )

Du bist berufstätig und dadurch nicht unterstützungsbedürftig. Dein Freund verdient sein eigenes Geld. Im 3. Ausbildungsjahr bist Du wohl auch schon volljährig, sodass selbst Deine Eltern Dir das Ausziehen nicht verbieten dürfen.

Also nur zu, nehmt es in Angriff.

Ich wünsche Euch viel Glück und ein gutes Auskommen in der gemeinsamen Wohnung ;-))

EnnoBecker  09.01.2015, 11:17

In diesem Fall dürfte es sogar sinnvoll sein wegen

Eltern die bekommen beide Harz4

So stimmt das nämlich nicht. Nicht die Eltern bekommen beide H4, sondern die Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus Vater, Mutter und Mayk, bekommt H4. Und das Lehrlingsgehalt wird darauf angerechnet.

Bricht Mayk nun aus der BG aus, wird das Lehrlingsgehalt nicht mehr angerechnet, so dass für alle mehr Geld zur Verfügung steht.

5

Das einzige, was sich für deine Eltern ändern könnte, wäre der Betrag, den sie erhalten. Denn wie EnnoBecker bereits gesagt hat, bekommt die gesamte Bedarfsgemeinschaft H4. Wenn du nun ausziehst, fällt ein Teil der Kosten für das Amt ja weg. Und es könnte sein, dass deine Eltern dann weniger bekommen.

Wie das aber mit der Anrechnung des Lehrgeld ist, das weiß ich nicht so genau.