Untermietvertrag: Schönheitsreparaturen/Pflichten beim Auszug?

2 Antworten

Meine Frage wäre, was kann sie wirklich von mir beim Auszug verlangen bzgl. Schönheitsreparaturen

Zunächst jede Mängelbeseitigung durch außergewöhnliche Abnutzung, also Beschädigung. Hast du beim Staubsauben die Fußleisten zerkratzt, ein Brandloch im Teppich hinterlassen oder verkrustete Pizzareste im Ofen, ist das grds. zu beseitigen.

Dann sind in § 8 Abs. 3 Schönheitsreparaturen wirksam übertragen. Sie beträfen die durch Abnutzung fällige Renovierung, allerdings nur in der Mietsache '1 untervermieteter Raum', nicht der Nebenräume. Und es darf kein besserer als der vermietete Zustand verlangt werden: Die fleckigen Ausbesserungen der verspachtelten Dübellöcher müssen nicht deswegen durch einen einheitlichen Wandanstrich beseitigt werden sondern nur dann, wenn weitere Abnutzungspuren einen Neunstrich hergäben: Nachdunkelungen um Lichtschalter, hinter Bildern, Vorhängen, Möbeln, um Fensterlaibungen usw..

zu 1.: Den Termin bestimmt man doch selbst und bittet 3-4 Wochen vor Rückgabe um Mängelfeststellung durch schriftl. Protokoll nach gemeinsamer Begehung, um das nebem dem Unzugsstrreß problemlos erledigen zu können.

zu 2.: Nein, nur Beschädigungen.

zu 3.: Ja, sofern dies durch Abnutzung nunmehr fällig wäre.

zu 4.: Ja. Dübellöcher in geringem Umfang, etwa für TV-Halterung, Wandlampe, Garderobe zählen zum vertragsgemäßen Gebrauch und müssen überhaupt nicht verspachtelt oder gestrichen werden es sei denn, es wäre ein Renovierungsanstrich geschuldet. Wenn, kannst du dich aber nicht auf die mangelhafte Arbeit der Vorgänger berufen: Die Schönheitsreparatur Neuanstrich ist "sachgerecht in mittlerer Art und Güte geschuldet", mithin gleichmäßig (!) deckend, ansatzfrei (!), ohne Läufer und Farbspritzer und mit sauber beschnittenen oder abgeklebten Übergängen. Dein Pfusch gäbe Nachbesserungsverlangen her, der vorgefundene nicht, wie oben erwähnt.

zu 5.: Weder deine VM noch du seit zu einem Übergabeprotokoll oder Unterschrift verpflichtet. Dir ist in dem Fall dringend anzuraten, den Zustand der Wohnung sowie Zählerstände selbst mit einem Zeugen und Fotos zu dokumentieren, um etwaige Forderungen oder unberechtigten Kautionseinbehalt abwehren zu können :-O

G imager761

So, und jetzt zur Finanzfrage - alles andere interessiert nicht.