Wohnung renovieren bei Auszug wenn teilmöbliert übernommen?

3 Antworten

Grundsätzlich wäre ich ja meines Wissens nach nicht verpflichtet die Wohnung zu renovieren, da ich sie unrenoviert übernommen habe.

Das weißt du etwas Falsches. Gerade weil die Wohnung nach vier Jahren pfleglicher Nutzung durch die Vormiterin nicht renovierungsbedürftig war, ist sie nicht unrenoviert weitervermietet worden.

Das BGH-Urteil, auf das du dich offenbar beziehst, meint ausdrücklich nicht, dass jeder VM Schönheitsreparturen nur noch dann wirksam vereinbaren darf, wenn er die Wohnung frisch renoviert vermiete. Sondern das es den M unzulässig benachteiligt, wenn er die Wohnung damit doppelt streichen soll und damitin einem besseren Zutsnd zurückgeben müsste, er als sie anmietete. Und genau das ist bei dir eben nicht der Fall, weil die Wohnung bei Mietbeginn "auch noch gut aussah, die Vermieter haben dem dann auch zugestimmt" :-)

Müssen wir tatsächlich die Wände streichen an denen die Hängeschränke der Vormieterin waren die ich übernommen habe?

Ja. Die dort nicht mindestens 6 Jahre lang ungestrichene Raufaser dürfte durch Abnutzung in einer Küche nunmehr (über-)fällig sein :-O

QuechuaRuby 
Fragesteller
 27.08.2020, 08:14

Hallo, danke für deine Antwort. Die sichtbaren Wände sahen noch gut aus. Was weder die Vermieter noch ich jedoch gesehen haben, war, dass hinter den ganzen großen Möbeln wie Kleiderschrank und Wohnwand bspw. teilweise recht große Schrammen in der Wand sind. Von renoviert übernommen kann so keine Rede sein. Die Vermieter wollten auch nicht, dass schon wieder Farbe aufgetragen wird. Müsste es dann nicht eine Art Regelung geben, da ich ja nicht so viel renovieren müsste wenn die Wohnung (von den Hängeschränken Mal abgesehen) tatsächlich renoviert gewesen wäre? Wenn ich die Möbel nicht übernommen hätte, hätte man ja den tatsächlichen Zustand erkannt und dann hätte renoviert werden müssen. Die Vormieterin ist in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen und konnte ohne renovieren ausziehen und nun soll ich die komplette Wohnung renovieren und ihre 4 Jahre, die sie abgewohnt hat mit machen? Gibt es da nicht eine Kostenregelung? Das alles ist für mich sehr verwirrend und ich finde es eher ungerecht wenn ich tatsächlich alles renovieren muss. Aber lieber so, als wenn die Vermieter dann einen Maler beauftragen und ich die Kosten dafür tragen muss.

Grüße

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imager761  28.08.2020, 08:15
@QuechuaRuby

Die "recht gtoßen Schrammen" hätte man eben im Übergabeprotokoll festhalten oder nachmelden und bei Drängen des Vermieters dafür eine Kompensation im Form von Materialstellung oder Mietnachlass vereinbaren können.

So aber ist dir eine nicht renovierungsbedürftige Wohnung vermietet und du schuldest nach nunmehr zwei weiteren Jahren Schönheitsreparturen, wie sie durch aktuelle Abnutzung fällig sind.

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Lies bitte mal die BGH-Urteile v. 14.01.09, Az. VIII ZR 71/08 und v. 18.03.15, Az. VIII ZR 185/14. Vermieter und Mieter können eine solche Endrenovierung vereinbaren!

QuechuaRuby 
Fragesteller
 27.08.2020, 08:57

Hallo, danke für die Antwort. Muss die Endrenovierung also bereits bei Vertragsbeginn vereinbart werden oder kann das auch erst erfolgen, sobald die Endrenovierung fällig ist bei Auszug? Leider ist mir nicht klar, in welchem Umfang ich dann renovieren muss, da ja die Vormieterin 4 Jahre darin gewohnt hat und ich nur 2 Jahre. Teilweise habe ich Möbel übernommen, für die Löcher gebohrt werden mussten. Muss ich diese "festen" Möbel so behandeln als wären es meine, also als wenn ich die Löcher gebohrt hätte? Wie sieht es aus mit Schrammen an den Wänden die von der Vormieterin stammen durch vermutlich Möbel rücken die erst nach meinem Auszug und dem Abtransport der übernommenen Möbel sichtbar wurden?

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Kann man nur beurteilen, wenn man den Mietvertrag kennt.

Hilfe hierzu leisten die Mietervereine, ist aber nicht kostenlos.

QuechuaRuby 
Fragesteller
 25.08.2020, 11:42

Inwiefern hat der Mietvertrag darauf Einfluss? Die generelle Regelung zum Renovieren bei Auszug wurde ja vor ein paar Jahren vom BGH gekippt. Was muss denn im Mietvertrag stehen, damit ich verpflichtet wäre zu streichen? Es wurden keine besonderen Zusatzvereinbarungen oder ähnliches deswegen getroffen, falls du darauf hinaus willst.

Aber wir werden dann Mal auf jeden Fall beim Mieterschutzbund anfragen.

Danke+Grüße

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imager761  27.08.2020, 07:47
@QuechuaRuby
Die generelle Regelung zum Renovieren bei Auszug wurde ja vor ein paar Jahren vom BGH gekippt.

Nicht aber unverändert wirksame Schönheitsreparaturen duch Abnutzung. Die wie hier und auch erst zum Mietende eben geschuldet ist, wenn nach mehr als 6 Jahren Abnutzung der Raufaser in der Küche sie längst fällig ist :-O

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