Kann man auf jeden Fall jährlich 5 % Sondertilgung zahlen, auch wenn Sondertilgung nicht explizit vereinbart war?

5 Antworten

Hallo meppe12,

sofern es sich um eine Immobilienfinanzierung handelt, kannst Du nur Sondertilgungen leisten, wenn Du ein Darlehen mit variablem Zinssatz abgeschlossen hast.

Falls es sich um das normale Annuitätendarlehen handelt (festgeschriebene Sollzinsbindung und gebundener Sollzinssatz), ist die Sondertilgungsoption - wie der Name schon sagt - leider eine Sonderoption, die individuell vereinbart und im Darlehensvertrag integriert werden muss. Oftmals lassen sich Banken diese Sondertilgungsoption durch einen mehr oder minder hohen Zinsaufschlag honorieren.

Falls Du keine Sondertilgungsoption in Deinen Darlehensvertrag integriert hast, kannst Du auch leider während der ersten 10 Jahre der Sollzinsbindung keine Sondertilgungen leisten.

Erst wenn Deine Sollzinsbindung (nach Darlehensvollauszahlung) bereits 10 Jahre besteht, kannst Du Dein Darlehen ganz kündigen oder teilweise zurückführen. Die Bank darf hier auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.

Alles Gute für Dich.

Viele Grüße,

Interhyp AG, Franziska

Das kommt auf den Vertrag an. Normalerweise nicht, aber bei einer variablen, im Gegensatz zur festen Zinsvereinbarung, geht es immer.

Hi,

leider ist das nicht so einfach - ich gehe jetzt auch mal von einer Baufinanzierung aus. Sondertilgungen müssen im Vertrag vereinbart werden - viel zu viele Leute schauen immer nur auf die Zinsen beim Vertrgasschluss...

Wie kommst du auf 5 %? Weil diese zurzeit das Minimum darstellen, worauf man bestehen sollte? (http://www.fehlerhafte-widerrufsbelehrung.org/sondertilgung/ ) Trotzdem muss diese Summe im Vertrag festgehalten werden.

Wenn du jetzt einfach zahlst, wir die Bank es zurücküberweisen. Wenn du jetzt nachverhandeln möchtest, wird dir die Bank die Sondertilgungsrechte wohl nur gegen höhere Zinse oder whatever geben...

Clopin

Wenn ein Vertrag (mit festgeschriebenem Zinssatz) keine Sondertilgung vorsieht, wird keine Bank eine solche akzeptieren.

Hallo!

Eine Sondertilgung -ich gehe jetzt mal von einer Immobilienfinanzierung aus- ist wie der Name schon sagt, eine gesonderte Vereinbarung mit der Bank, die es Ihnen ermöglichen soll, je nach finanziellen Verhältnissen schneller zu tilgen und somit schneller den Kredit zurückzuzahlen und weniger Zinsen zahlen zu müssen. Es ist eine Option keine obligatorische Vereinbarung.

Diese sinnvolle Vereinbarung, die sich die Banken in der Regel durch einen Zinsaufschlag honorieren lassen, nutzen 8 von 10 Kunden nach Abschluss dann aber meist nicht mehr.

Wenn Sie nun, um einen möglichst geringen Zins festschreiben zu lassen darauf verzichtet haben, werden Sie keine Sondertilgungen leisten können. Nachträglich baut die Bank dies in aller der Regel nicht ein, ohne einen neuen Vertrag mit Ihnen zu schließen.

Sie haben allerdings auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift die Möglichkeit, Ihren Kredit komplett vorzeitig zurückzuzahlen, wenn der Zinsbindungszeitraum Ihres Darlehens größer als 10 Jahre ist.

Das schützt Sie aber nicht vor einer Ausfallentschädigung an die Bank, kann sich aber ggf. trotzdem rechnen.

Eine weitere Möglichkeit haben Sie, wenn Sie per sogenanntem "Widerrufsjoker" den Kreditvertrag mit der Bank für nichtig erklären lassen. Diese Möglichkeit mögen die Banken allerdings gar nicht gerne und Sie brauchen sich bei der Bank nicht mehr blicken zu lassen. Lassen Sie auch in jedem Fall die Finger davon, wenn Sie sich vorher nicht eingängig haben aufklären lassen und rechtlichen Beistand gesucht haben.

Eine letzte Möglichkeit gibt es aber auch noch und diese empfehle ich Ihnen. Nehmen Sie die 5%, die Sie sondertilgen wollen und legen Sie diese strategisch geeignet an, bis Ihre Zinsbindung ausläuft.

Dann können Sie diesen Betrag inkl. Renditeertrag bei der Umschuldung einsetzen und werden schneller schuldenfrei.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie mir einfach eine PN (persönliche Nachricht).

"Sie haben allerdings auf Grund einer gesetzlichen Vorschrift die
Möglichkeit, Ihren Kredit komplett vorzeitig zurückzuzahlen, wenn der
Zinsbindungszeitraum Ihres Darlehens größer als 10 Jahre ist."




"Das schützt Sie aber nicht vor einer Ausfallentschädigung an die Bank, kann sich aber ggf. trotzdem rechnen."



Sofern sich das Wort "Das" auf den vorhergehenden Abschnitt beziehen
sollte, dann ist die Aussage nicht korrekt. Wenn die Voraussetzungen des
§ 489 Abs. 1 Ziff. 2 BGB vorliegen, dann kann das Darlehn gekündigt
werden, ohne dass eine Ausfall-/Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen
ist.

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