Unfall mit Totalschaden auf dem Heimweg von der Arbeit mit dem PKW meiner Mutter. Kann ich den Unfall in meiner Steuererklärung wirksam angeben?

3 Antworten

Ich kann der Ansicht von Privatier59 nicht folgen.

Meiner Meinung nach sind die Unfallkosten natürlich Werbungskosten, denn auch bei der Pendlerpauschale zielt zB die Nichtanwendung der Deckelung auf 4500€ auf die Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW ab.

Der PKW wurde Dir von Deiner Mutter überlassen. Ob Du Versicherung und Steuern übernommen hast, ist im übrigen unerheblich. Wesentlich und entscheidend ist, dass sie einen Schadenersatzanspruch gegen Dich hat, und den kannst Du natürlich als Werbungskosten geltend machen, da Du ihr den Schaden natürlich ersetzt.

da Du ihr den Schaden natürlich ersetzt.

Davon schreibt der Fragesteller aber nun mal kein Wort. Die bloße Absicht, Schadensersatz leisten zu wollen reicht aber nicht, sofern sie überhaupt besteht.

1
@Privatier59

Wenn Mitmenschen um Rat fragen, dann versuche ich in erster Linie zu erklären, was wie geht, und nicht miesepetrig darüber zu lamentieren, was alles nicht geht.

0

Halter und Eigentümer des Fahrzeugs ist die Mutter. Du hast also keinen Schaden am eigenen Eigentum erlitten. Die steuerliche Berücksichtigung bei Dir  muß schon deshalb ausscheiden.