Betriebliche Altersvorsorge und Jobwechsel. Muss ich die bAV mitnehmen?

2 Antworten

Die Nachteile der bAV sind ja doch (zumindest bei
Arbeitnehmerfinanzierung) ziemlich hoch und von daher überlege ich, ob
ich eventuell lieber auf anderem Wege fürs Alter vorsorgen möchte.

Meinst du mit Nachteil, dass du sowohl ArbN- und ArbG Anteil an KV Beitrag auf die Leistung zu zahlen hast? Ansonsten sehe ich keinen wirklichen Nachteil im Portieren einer bAV. Die Alternativen halte ich meist für noch weniger sinnvoll.

ob ich eventuell lieber auf anderem Wege fürs Alter vorsorgen möchte

Hier gibt es allerdings verschiedene Probleme, sei es dein höheres Einstiegsalter, ggf. schon gezahlte Abschlussvergütungen, bessere Rechtslage zur Zeiten des Abschlusses der bAV im Vergleich zu heute.

Ein ständiger Strategiewechsel bringt am Ende dem Vermittler am meisten. Eine der wichtigsten Regeln für Langzeitanleger ist

Hin und Her macht Taschen leer.

Muss ich die bAV mitnehmen?

Nope.

Oder kann ich auf diesem Wege die alte DIrektversicherung quasi
"stilllegen" und bekomme dann im Rentenalter den bisher angesparten
Betrag (abzgl. Steuer etc.) ausgezahlt?

Geht auch. Ändert aber nichts an der KV-Pflicht oder der steuerlichen Situation. Ob das ein deinem Fall sinnvoll ist, kann auch nicht abschließend beurteilt werden.

Gibt es da irgendwelche Nachteile auf die ich gerade selber nicht komme?

Erzähl mal ein bisschen was zur bAV selber.

  • Wie ist diese finanziert (Entgeltumwandlung, Arbeitgeberleistung oder beides)?
  • Seit wann besteht sie?
  • Welcher Durchführungsweg (DV, PK, PF)?
  • 40b oder 3, 63?
  • Anbieter?

Wie bist denn du generell aufgestellt. Hast du dich mal unabhängig beraten lassen von einem Makler? Was sind deine Ziele und Wünsche? Wie alt bist du?

Danke schon einmal. Also ich bin seit ca. 5 Jahren über die Allianz versichert und zwar seit meinem ersten Job. Mein aktueller Arbeitgeber arbeitet ebenfalls mit der Allianz zusammen, von daher war die Mitnahme sehr unproblematisch. Es ist eine Direktversicherung und zwar ohne Arbeitgeberanteil. Umwandlung direkt vom Brutto. Vertrag ist also entsprechend noch nicht so alt.

Beratung wurde damals in der Firma von einem Makler durchgeführt. Das hörte sich ja damals auch alles sehr sinnvoll an. Alter: 33

Das Thema Vorsorge habe ich bisher leider etwas vernachlässigt, da ich dachte, dass ich mit der bAV bereits ganz gut fahren würde. Jetzt würde ich mich aber gerne in den nächsten Monaten stärker mit den verschiedenen Themen vertraut machen und eventuell auch eher in Richtung ETFs gehen.

Ziele: Das Geld sinnvoll anlegen, sodass ich später den meisten Nutzen daraus ziehe. Bei der bAV mindere ich ja erst einmal die Staatliche Rente und muss später ja auch noch Krankenkasse etc. zahlen.

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@koji1

Das Thema Vorsorge habe ich bisher leider etwas vernachlässigt, da ich dachte, dass ich mit der bAV bereits ganz gut fahren würde.

Sollte auch eigentlich der Fall sein, wenn der Makler vernünftig gearbeitet hat.

und eventuell auch eher in Richtung ETFs gehen.

Das ist keine Entweder-oder-Frage!

Denn ein ETF, sei es als Einmalinvestment oder als Sparplan, hat eine andere Aufgabe, ein anderes Ziel, als eine bAV.

Mit einem ETF möchte ich renditemaximiert aber mit einem gewissen Volatilitätsrisiko die Entwicklugn eines Index nachvollziehen. Das ist Vermögensaufbau, betreibe ich auch.

Die bAV hat eine andere Aufgabe, nämlich dir primär mal ein zusätzliches, garantiertes Einkommen im Alter zu verschaffen (bis ans Lebensende), oder einmalig eine große Summe zur Verfügung zu stellen. Diese könntest du dann immer noch reinvestieren.

Bei der bAV mindere ich ja erst einmal die Staatliche Rente und muss später ja auch noch Krankenkasse etc. zahlen.

Der Betrag um den sich die gesetzliche Rente mindert ist zu vernachlässigen. Ich habe noch nie einen Fall gehabt, bei dem ein Mensch am Ende ohne bAV mehr Netto hatte und nur darauf kommt es unter dem Strich doch an.

Kurzer Hinweis zur Steuer: Thesaurierende ETFs mit ausländischem Domizil sind u.U. steuerhässlich, da sie sog. ausschüttungsgleiche Erträge abwerfen (siehe Bundesanzeiger). Diese sind jedes Jahr zu versteuern und hinterher muss diese Versteuerung nachgewiesen werden, sonst wird nochmal Steuer fällig beim Verkauf.

Erträge der bAV sind bis zum Eintritt des Leistungsfalls, grundsätzlich steuerfrei, ohne Ausnahme.

Ich würde also die bAV portieren UND das eingesparte Geld durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis reinvestieren, z.B. in einen oder mehrere ETFs.

Wenn du noch keine bAV hättest, würde meine Empfehlung vielleicht geringfügig anders aussehen aber ein Bestandsvertrag ist was anderes als ein Neuvertrag.

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