Muss ich die Kehrwochendienstleistung bezahlen?

4 Antworten

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/reinigung.htm

"Nur wenn es im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist,
darf der Vermieter zur Durchführung der Reinigung einen Fachbetrieb
beauftragen. Sofern der Mietvertrag keine Regelung enthält, darf
der Vermieter keine Reinigungunternehmen beauftragen und damit den Mietern
das Recht zur (kostengünstigen) Treppenhausreinigung entziehen. Es
muss das Einverständniss sämtlicher Mieter vorliegen.
Eine Art "Mehrheitsbeschluß" gibt es hier nicht (AG Frankfurt/Oder
WM 97, 432). "

das würde ja dagegen sprechen, dass die bewohnerin durchsetzen kann, dass es einen Service gibt?

LG

Sensewell86,

..... die Deutschen haben wenn nichts mehr geht, für alle Gelegenheiten einen passenden § parat, sonst wäre es nicht Deutschland !

Manchmal ist es aber klüger, sich nicht auf Biegen und Brechen auf §  stützen zu wollen. Einen Konsens zu finden, mit dem allen Mietern gedient ist, ist oftmals in Hinsicht des Nachbarschaftsfriedens die bessere Variante !

Was sagst du zu dem, was ich im Netz zum Thema gefunden habe:

Eine Öffnungsklausel sichert Ihnen ( Vermieter ) die Umlage

damit Sie später die Kosten für eine Reinigungskraft oder ein Reinigungsunternehmen umlegen dürfen, reicht schon ein Hinweis im Mietvertrag auf den Betriebskostenkatalog von § 2 BetrKV bzw. auf die alte Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung.

Das nennen die Juristen Öffnungsklausel und dieses juristische Konstrukt öffnet Ihnen quasi ein Hintertürchen für die künftige Umlage der Treppenhausreinigung als Betriebskosten.

Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall entschieden, bei dem die Heizung auf Fernwärme umgestellt wurde (BGH, Urteil v. 27.06.2007, VIII ZR 202/06). Diese Rechtsprechung soll auch für den Fall gelten, dass Sie die Treppenhausreinigung von der Eigen- auf eine Fremdreinigung umstellen.

Das Schöne an so einer Öffnungsklausel: Sie lässt Ihnen die Wahl, ob Sie umstellen oder nicht.

Setzt euch zusammen und sucht einen preiswerteren Anbieter für die Treppenhausreinigung, sonst übernimmt dies der Vermieter und ihr müsstet seine Auswahl hinnehmen.

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Ja so kenne ich es auch.

Auch bei potenziellen " Putz verweigerern " innerhalb der Hausgemeinschaft, ist diese Massnahme die letzte Konsequenz, um den Hausfrieden wieder herzustellen. So müssen eben alle zahlen, nur 40,- Euro/ Monat .....ist ganz schön viel ! 

..... wenn aber schon von Demokratie die Rede ist, sollte man sich doch auch gemeinsam auf einen preiswerteren Anbieter einigen können.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Nebenkostenabrechnung,-Hausmeisterkosten---f10169.html

Hier geht es um einen ähnlich gelagerten Fall.

Ich würde daraus schließen wollen, dass der Vermieter das dann machen kann, wenn die bisher durch die Mieter durchgeführten Kehrarbeiten nicht ordentlich gemacht wurden. Da wirst Du meiner Meinung nach mit hängen müssen.

wenn es denn nicht anders unter den Mietparteien zu regeln geht, ist das Urteil auch i.O. ! 

" wer das Eine nicht will, muss das Andere eben mögen "

Oftmals sind die " Verweigerer " solcher niederen Tätigkeiten, ganz junge Bewohner. 

Sind es Hartz 4-Bezieher, juckt es sie e nicht, bezahlt das Amt doch ! 

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Ei wo kämet mer denn da hin? Entweder Kehrwoch oder Dienstleister.

Sehe es so: bisher haben die, die eigentlich gar nicht so gerne kehren oder selbst eine Putzfrau haben, die Kehrwoch mitmachen müssen, weil die Mehrheit der Eigentümer das wollte.

Jetzt will die Mehrheit den Job an einen Dienstleister vergeben. Wenn du da was anderes willst, also eine Ausnahme für dich willst, bist du nicht anders wie die, die bei der Kehrwoch versagen.

Außer natürlich, die Eigentümer hätten das anders geregelt, was nach deinen Angaben wohl nicht der Fall ist.

Dabei finde ich 40€ im Monat schon wirklich heftig. Bei uns sind's 15 und das ist einigen auch Zuviel. Allerdings heißt es hier auch nicht Kehrwoche.

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