Darf mein Vermieter mein Auszugsdatum ändern trotz telefonischer zusage?

Hallo,

ich habe meine jetzige Wohnung zum 01.07.23 gekündigt weil es viele Probleme mit dem Vermieter gab.

  • Rassistische Äusserungen
  • Das ganze Haus hat ein Wasserschaden
  • Schimmelbefall
  • ständig fällt das warm Wasser und die Heizung aus
  • keine Renovierungsarbeit trotz ständiger anfrage vom Ganzem Haus
  • laute Nachbarn ohne Rücksicht
  • etc.

für mich sind diese ganzen Probleme zu viel geworden darauf hin habe ich die Kündigung geschrieben abgeschickt und dem Vermieter nochmal telefonisch Bescheid gegeben.

In der Kündigung sowie telefonisch habe ich dem Vermieter von dem Auszugsdatum (01.07.) berichtet und auch erfragt ob ein Nachmieter gesucht werden kann, da die 3 Monatsfrist nicht eingehalten wurde. Er bestätigte mir telefonisch das es kein Problem sei und das er mich auch aus der Wohnung möchte weil ich nicht Deutsch bin.

Für mich ist das kein Problem da ich die schnauze voll habe.

Ich suche nach Nachmietern und leite die weiter zum Vermieter. Er lehnt die ab wegen Herkunft oder wegen Sozial einkommen.

Wieder rief ich ihn an und erklärte wenn es ihm nicht passt dann solle er selbst einen Nachmieter finden.

Tage danach kam die Künigungsbestätigung vom Vermieter an und darin steht das Auszugsdatum wäre der 31.08. was ich nicht mitmachen kann und nicht werde.

Meine neue Wohnung wurde mir festzugesagt und der Einzug wurde geplant und nach den ganzen Problemen vom Vermieter will und möchte ich hier nicht mehr wohnen.

Ich bin ratlos und brauche Hilfe :(

liebe grüße

x.21

Miete, Recht, vermieter, WOHNRECHT, wohnung, Auszug, Mieterrecht, Vermieterrecht
Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

Hallo zusammen,

ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.

Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.

Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?

Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.

Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!

1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?

2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?

Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.

kostenübernahme, Reparaturkosten, Schadensersatzanspruch, Vermieterrecht
Meine Mitbewohnerin ignoriert mich seit 2 Monaten, gibt es die Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen?

Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage:

Und zwar wohne ich seit April 23 in einer WG mit zwei anderen Mädels. Ich bin hier die Hauptmieterin und habe mit den anderen beiden einen Untermietvertrag, der einen Kündigungsausschluss von einem Jahr beträgt.

Gegen Anfang Juni kam es zu einem Streit in der WG wo MB 1 sehr ausfällig und laut geworden ist. MB 2 und ich haben uns nicht provozieren lassen sondern sind ruhig geblieben und dem Streit aus dem Weg gegangen. Ich habe mich in dem Gespräch für MB 2 eingesetzt gegenüber MB 1, da ihr Ton wirklich sehr anmaßend war.

Seitdem ignoriert MB 1 mich jedoch obwohl ich sie Grüße oder auch wenn ich ihr Fragen stelle. Als Vermieterin hat sie mich jedoch in eine sehr schwierige Lage gesteckt, da ich sie wegen Reparaturen in ihrem Zimmer und ihrer bisher nicht geleisteten Mietsicherung nicht mehr erreichen kann (wir haben vertraglich eine Haftpflichtversicherung mit Mietsicherheiten festgelegt).

Sie hat sowohl meine Nummer für Anrufe gesperrt, als auch auf sozialen Netzwerken und What’sApp. Dies habe ich gemerkt als ich sie zum zweiten Mal aufgefordert habe mir ihre Mietsicherung vorzulegen. Ich habe sie einmal vor drei Wochen darauf ansprechen können im Flur wo sie mir dann sagte ich solle ihr einen Link zur Versicherung schicken über WhatsApp und sie würde sie dann abschließen, jedoch hat sie mich auch da blockiert gehabt, weshalb der Link nie bei ihr angekommen ist.

Abgesehen von der fehlenden Mietsicherung geht mir ihr Verhalten extrem auf die Psyche, da es wirklich sehr schlimm ist täglich, auch bei direkter namentlicher Ansprache ignoriert zu werden.

Gibt es hier irgendeinen rechtlichen Weg eine Kündigung des Mietverhältnisses einzuleiten? Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar.

Untermiete, Vermieterrecht