Meine Mitbewohnerin ignoriert mich seit 2 Monaten, gibt es die Möglichkeit den Mietvertrag zu kündigen?
Hallo zusammen, ich hätte folgende Frage:
Und zwar wohne ich seit April 23 in einer WG mit zwei anderen Mädels. Ich bin hier die Hauptmieterin und habe mit den anderen beiden einen Untermietvertrag, der einen Kündigungsausschluss von einem Jahr beträgt.
Gegen Anfang Juni kam es zu einem Streit in der WG wo MB 1 sehr ausfällig und laut geworden ist. MB 2 und ich haben uns nicht provozieren lassen sondern sind ruhig geblieben und dem Streit aus dem Weg gegangen. Ich habe mich in dem Gespräch für MB 2 eingesetzt gegenüber MB 1, da ihr Ton wirklich sehr anmaßend war.
Seitdem ignoriert MB 1 mich jedoch obwohl ich sie Grüße oder auch wenn ich ihr Fragen stelle. Als Vermieterin hat sie mich jedoch in eine sehr schwierige Lage gesteckt, da ich sie wegen Reparaturen in ihrem Zimmer und ihrer bisher nicht geleisteten Mietsicherung nicht mehr erreichen kann (wir haben vertraglich eine Haftpflichtversicherung mit Mietsicherheiten festgelegt).
Sie hat sowohl meine Nummer für Anrufe gesperrt, als auch auf sozialen Netzwerken und What’sApp. Dies habe ich gemerkt als ich sie zum zweiten Mal aufgefordert habe mir ihre Mietsicherung vorzulegen. Ich habe sie einmal vor drei Wochen darauf ansprechen können im Flur wo sie mir dann sagte ich solle ihr einen Link zur Versicherung schicken über WhatsApp und sie würde sie dann abschließen, jedoch hat sie mich auch da blockiert gehabt, weshalb der Link nie bei ihr angekommen ist.
Abgesehen von der fehlenden Mietsicherung geht mir ihr Verhalten extrem auf die Psyche, da es wirklich sehr schlimm ist täglich, auch bei direkter namentlicher Ansprache ignoriert zu werden.
Gibt es hier irgendeinen rechtlichen Weg eine Kündigung des Mietverhältnisses einzuleiten? Ich wäre für jeden Tipp sehr dankbar.
1 Antwort
Der rechtssichere Weg ist nicht WhatsApp oder telefonieren oder die Person ansprechen, sondern SCHRIFTLICH. Das bedeutet ein Brief mit Fristsetzung und Zustellnachweis. Alles andere ist Kindergarten. Ein Untermieter muss nicht "best friend" sein und darf dir selbstverständlich aus dem Weg gehen, sein eigenes Leben führen und dir keinerlei Rechenschaft ablegen müssen. Ich fürchte, du hast da zu hohe Erwartungen an ein Untermietverhältnis gestellt.
Nein, natürlich nicht. Eine rechtssichere Zustellung ist das nicht. Außer du hast unabhängige Zeugen, die schriftlich bezeugen, dass du am Tag x zur Uhrzeit Y den Brief in den Briefkasten gesteckt hast. Schicke bitte einen Brief per Post als Einwurf Einschreiben, sonst hast du keinen Zustellnachweis. Wenn die Frist verstrichen ist, und die vereinbarte Zahlung nicht erfolgt, musst du den Betrag zivilrechtlich einklagen. Heißt Mahnbescheid mit dem üblichen Procedere. Das kannst du selbst machen oder einen Anwalt beauftragen. Du kannst die Untermieterin dann aber auch fristgerecht kündigen, aber ebenfalls schriftlich mit Zustellnachweis!
Hi, danke schonmal für die Antwort! Ich würde nicht von ihr erwarten, dass sie Rechenschaft ablegt oder Interaktion pflegt außerhalb ihrer Mietpflichten, welche die Erbringung der Mietsicherheit ist. Wir haben vorher zusammen für 2 Jahre in einer 6er WG gewohnt, weshalb unser üblicher Kommunikationsweg über WhatsApp war und hatten auch eine “Maedelsgruppe” zu dritt, weil wir uns sehr gut verstanden haben. Ich hatte ihr schon eine schriftliche Erinnerung in den gemeinsamen Briefkasten geworfen, den sie rausgenommen hat, aber nie Rückmeldung zu gegeben hat. Das würde dann doch als offizielle erste Mahnung gelten zur Mietsicherheit?