Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?
Hallo zusammen,
ich bin seit 2021 Vermieter eines Hauses.
Die Mieter haben mich im Laufe des letzten Jahres häufig kontaktiert, dass etwas repariert werden müsse. Ich habe auch immer umgehend einen Handwerksbetrieb bestellt und die Mängel beseitigt. Das war unter anderem ein Defekt in der Mechanik des elektrischen Rollos mit Reparaturkosten in Höhe von 1200,00 €, Dachdeckerkosten in Höhe von 1150,00 € um das Dach von der Gartenhütte zu sanieren, Kosten über die Störung der Heizungsanlage (360,00 €), Wartungskosten der Heizungsanlage (250,00 €) und on top noch Notdienst-Kosten für die Heizungsanlage (320,00 €). Auch genau in der Reihenfolge.
Ich denke, mit den Dachdeckerkosten hat der Mieter nichts zu tun, eben so wenig wie mit der Störung und der Wartung der Heizungsanlage. Aber was ist mit den Reparaturkosten für die Jalousie und dem Notdienst für die Heizung?
Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss.
Der Notdienst war meines Erachtens selbst verschuldet!! Die Mieter trocknen und lagern sehr viel Wäsche im Heizungsraum. Die Heizung ist raumluftabhängig. Der Kessel/Brenner war massiv verschmutzt durch Flusen, die offensichtlich von der Wäsche angezogen wurden. Deswegen konnte der Kessel nicht richtig zünden wobei es eines Tages immer zu Verpuffungen kam. Die Geräusche der Verpuffungen machten dem Mieter Angst. Sie würden sofort das Haus verlassen aus Angst vor einer Explosion. Ich habe aus dem Grund mittwochs Abends eine Heizungsfirma sofort dorthin bestellt, die erstmal den Kessel freiräumen musste!
1) Wer trägt nun die Notdienst-Rechnung?
2) Kann ich bei den hier angegebenen Reparaturen vom Mieter die Obergrenze von 500,00 € Beteiligung auf der Nebenkostenabrechnung verlangen?
Über fachgerechte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
"Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss."
Ob das in dieser Form so wirksam ist muss geprüft werden, ich glaube eher nicht.
Es muss auch eine max Grenze je Reparatur festgelegt werden, üblich sind hier Beträge zwischen 100 und 150 Euro je Reparatur, max. aber xxx Euro im Jahr.
Werden 120 Euro festgelegt und die Reparatur kostet 121 Euro, zahlt das der Vermieter alleine!
Und betroffen von dieser Kleinreparaturklausel sind nur Sachen, die der Mieter regelmäßig benutzt/bedient, wie z. B. Wasserhähne.
Wartungskosten der Heizung gehören im Übrigen zu den Umlagefähigen Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung.
Und Reparaturen von vermieteten Gegenständen, wie z. B. die Jalousie, trägt der Vermieter.
Keine der Rechnungen war eine Kleinreparatur, da jeweils zu hoch.
Die jährliche Obergrenze von 500,-€ bei mehreren Kleinreparaturen ist unzulässig.
Ob die Mieter schuld sind am Noteinsatz, ist auch fraglich. War in der Hausordnung denn untersagt, Wäsche im Heizungskeller zu trocknen? Muss man als Mieter wissen, dass das für die Heizungsanlage nicht gut ist? Ich glaube nicht.
Die Wartungskosten sind aber normalerweise auf den Mieter umlegbar.
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Das mit der Kleinreparatur-Klausel habe ich verstanden.
Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Mieter den Notdienst-Einsatz bezahlen müssen. Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit dem Heizungskessel hatten. Bei der Wartung Anfang letzten Jahres, hatte die Heizungsfirma einen Aufschlag berechnet, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen. Genauso wie im Notdiensteinsatz. Bei der Wartung wurde eine extreme Verschmutzung durch Staub wegen der vielen rumliegenden Wäsche beseitigt. Der Notdiensteinsatz 10 Monate war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub- und Flusen gereinigt. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.
Kann ich trotzdem keinen Schadensersatz von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen des Vermieters?
Kleinreparaturklausel ist nur anwendbar auf Reparaturen von Gegenständen auf die ein Mieter ständig Zugriff hat .... und auch nur für Reparaturen bis zur vereinbarten Höhe bei einer Reparatur.
Bedeutet z.B. Reparatur eines Wasserhahnes / Ersatz soweit der Höchstsatz für eine Einzelreparatur 85 Euro beträgt und die Reparatur kostet insgesamt 98 Euro - dann muss der Eigentümer die komplette Rechnung aus eigener Tasche bezahlen.