Zahlt der Vermieter eine vom Mieter selbstverschuldete Nodtienst-Rechnung?

3 Antworten

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"Im Mietvertrag steht, dass bei mehreren Kleinreparaturen der Mieter 8 % von der Netto-Kaltmiete, aber max. 500,00 € pro Kalenderjahr selbst bezahlen muss."

Ob das in dieser Form so wirksam ist muss geprüft werden, ich glaube eher nicht.

Es muss auch eine max Grenze je Reparatur festgelegt werden, üblich sind hier Beträge zwischen 100 und 150 Euro je Reparatur, max. aber xxx Euro im Jahr.

Werden 120 Euro festgelegt und die Reparatur kostet 121 Euro, zahlt das der Vermieter alleine!

Und betroffen von dieser Kleinreparaturklausel sind nur Sachen, die der Mieter regelmäßig benutzt/bedient, wie z. B. Wasserhähne.

Wartungskosten der Heizung gehören im Übrigen zu den Umlagefähigen Betriebskosten in der Nebenkostenabrechnung.

Und Reparaturen von vermieteten Gegenständen, wie z. B. die Jalousie, trägt der Vermieter.

Keine der Rechnungen war eine Kleinreparatur, da jeweils zu hoch.

Die jährliche Obergrenze von 500,-€ bei mehreren Kleinreparaturen ist unzulässig.

Ob die Mieter schuld sind am Noteinsatz, ist auch fraglich. War in der Hausordnung denn untersagt, Wäsche im Heizungskeller zu trocknen? Muss man als Mieter wissen, dass das für die Heizungsanlage nicht gut ist? Ich glaube nicht.

Die Wartungskosten sind aber normalerweise auf den Mieter umlegbar.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwja5vLczd7-AhVvhf0HHR_VDxUQFnoECAkQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.mieterbund.de%2Fmietrecht%2Fmietrecht-a-z%2Fstichworte-zum-mietrecht-k%2Fkleinreparaturen.html&usg=AOvVaw2Pv16QZWxxPV04ubbPhKNb

Hepe2022 
Fragesteller
 09.05.2023, 16:40

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten. Das mit der Kleinreparatur-Klausel habe ich verstanden.

Dennoch bin ich der Ansicht, dass die Mieter den Notdienst-Einsatz bezahlen müssen. Nach einigen Rückfragen habe ich erfahren, dass weder der Vorbesitzer, noch seine ihm nachfolgenden Mieter in dem Haus Probleme mit dem Heizungskessel hatten. Bei der Wartung Anfang letzten Jahres, hatte die Heizungsfirma einen Aufschlag berechnet, weil sie den Heizungsraum erstmal vor lauter rum liegender Wäsche frei räumen musste um an den Heizungskessel zu gelangen. Genauso wie im Notdiensteinsatz. Bei der Wartung wurde eine extreme Verschmutzung durch Staub wegen der vielen rumliegenden Wäsche beseitigt. Der Notdiensteinsatz 10 Monate war aus denselben Gründen zurück zu führen. Weg zum Kessel frei räumen + Kessel wegen starker Verschmutzung durch Staub- und Flusen gereinigt. Aufgrund der extremen Staub-Verschmutzung in der Anlage kam es zu Verpuffungen, die dem Mieter Angst machte und der Notdienst kommen musste. Der Installateur kommt schon seit 15 Jahren regelmäßig in das Haus. Aber diese Verunreinigung hat es zuvor noch nie gegeben.

Kann ich trotzdem keinen Schadensersatz von den Mietern aufgrund unsorgfältigen Handelns beanspruchen? Die Rechnung an den Installateur habe ich beglichen allerdings hätte ich die Rechnungssumme (Reinigung im Notdienst) gerne von den Mietern ersetzt. Gibt es Mustervorlagen für Schadensersatzforderungen des Vermieters?

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Kleinreparaturklausel ist nur anwendbar auf Reparaturen von Gegenständen auf die ein Mieter ständig Zugriff hat .... und auch nur für Reparaturen bis zur vereinbarten Höhe bei einer Reparatur.

Bedeutet z.B. Reparatur eines Wasserhahnes / Ersatz soweit der Höchstsatz für eine Einzelreparatur 85 Euro beträgt und die Reparatur kostet insgesamt 98 Euro - dann muss der Eigentümer die komplette Rechnung aus eigener Tasche bezahlen.